Die Sonder-AfA ist seit dem 8. August 2019 durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Mietwohnungen in Kraft getreten. § 7b EStG ermöglicht ab sofort eine Sonderabschreibung, durch welche der Neubau von Mietwohnungen attraktiver wird.
Dauerhaft mehr bezahlbarer Wohnraum durch Sonder-AfA?
Die Regelungen zur neuen Sonder-AfA sind ein Teil der Wohnungsoffensive der Bundesregierung. Ziel hierbei ist die dauerhafte Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Und was genau steckt dahinter? Private Investoren können ab sofort fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung zusätzlich steuerlich geltend machen. Zusätzlich daher, weil die reguläre zweiprozentige lineare Abschreibung parallel nutzbar ist.
Hinweis: Die Sonder-AfA ermöglicht also eine steuerliche Abschreibung von insgesamt 28 Prozent der Kosten für Anschaffung und Herstellung innerhalb der ersten vier Jahre.
Sonder-AfA gilt für Bau und Sanierung neuer Wohneinheiten
Die folgenden Punkte fassen das Wichtigste kompakt für Sie zusammen, was Sie zur neuen Sonder-AfA wissen sollten:
- § 7b EStG greift bei einer Investition in neue Wohnungen, die sowohl in Neubauten wie auch in bestehenden Gebäuden erschaffen werden.
- Die zeitliche Begrenzung der Sonder-AfA bezieht sich auf Bauanträge, die zwischen dem 01. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt werden.
- Als Voraussetzung gilt, dass die Mieten mindestens zehn Jahre lang innerhalb einer bezahlbaren Preisspanne liegen.
- Dabei können Sie pro Jahr fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten verteilt über einen Zeitraum von vier Jahren abschreiben. Jedoch gibt es eine Kostenobergrenze, die sich auf 3.000 pro Quadratmeter beläuft. Wenn Sie mehr Herstellungs-/Anschaffungskosten haben, können Sie nichts, auch nicht teilweise, abschreiben.
Achtung: Es gibt eine Deckelung der Bemessungsgrundlage dieser Abschreibung. Dies liegt bei 2.000 Euro.
Sonderabschreibung beim Denkmalschutz
Die Sonder-AfA eines Denkmals ist hingegen schon lange fest geregelt. Diese AfA ermöglicht Investoren von Denkmälern ebenfalls steuerliche Vergünstigungen:
- Der Prozentsatz der Sonder-AfA beträgt bei denkmalgeschützten Gewerbeimmobilien in den ersten achten Jahren nach Kauf neun Prozent
- und in den nachfolgenden vier Jahren sieben Prozent.
- Somit haben Sie nach zwölf Jahren die vollständigen Wiederherstellungsaufwendungen für das Baudenkmal steuerlich abgeschrieben.
Sonder-AfA als effektives Mittel zum Steuern sparen
Vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden können Sie durch die Sonder-AfA bei Immobilien Ihre Renditeerwartungen ohne großen Aufwand erhöhen und zugleich eine gute Grundlage für Ihre Investitionen schaffen.