Sonder-AfA als Element der Wohnungsoffensive

Die Sonder-AfA ist seit dem 8. August 2019 durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Mietwohnungen in Kraft getreten. § 7b EStG ermöglicht ab sofort eine Sonderabschreibung, durch welche der Neubau von Mietwohnungen attraktiver wird.

Die Sonder-AfA ist seit dem 8. August 2019 durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Mietwohnungen in Kraft getreten. § 7b EStG ermöglicht ab sofort eine Sonderabschreibung, durch welche der Neubau von Mietwohnungen attraktiver wird.

Dauerhaft mehr bezahlbarer Wohnraum durch Sonder-AfA?

Die Regelungen zur neuen Sonder-AfA sind ein Teil der Wohnungsoffensive der Bundesregierung. Ziel hierbei ist die dauerhafte Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

Und was genau steckt dahinter? Private Investoren können ab sofort fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung zusätzlich steuerlich geltend machen. Zusätzlich daher, weil die reguläre zweiprozentige lineare Abschreibung parallel nutzbar ist.

Hinweis: Die Sonder-AfA ermöglicht also eine steuerliche Abschreibung von insgesamt 28 Prozent der Kosten für Anschaffung und Herstellung innerhalb der ersten vier Jahre.

Sonder-AfA gilt für Bau und Sanierung neuer Wohneinheiten

Die folgenden Punkte fassen das Wichtigste kompakt für Sie zusammen, was Sie zur neuen Sonder-AfA wissen sollten:

  • § 7b EStG greift bei einer Investition in neue Wohnungen, die sowohl in Neubauten wie auch in bestehenden Gebäuden erschaffen werden.
  • Die zeitliche Begrenzung der Sonder-AfA bezieht sich auf Bauanträge, die zwischen dem 01. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt werden.
  • Als Voraussetzung gilt, dass die Mieten mindestens zehn Jahre lang innerhalb einer bezahlbaren Preisspanne liegen.
  • Dabei können Sie pro Jahr fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten verteilt über einen Zeitraum von vier Jahren abschreiben. Jedoch gibt es eine Kostenobergrenze, die sich auf 3.000 pro Quadratmeter beläuft. Wenn Sie mehr Herstellungs-/Anschaffungskosten haben, können Sie nichts, auch nicht teilweise, abschreiben.

Achtung: Es gibt eine Deckelung der Bemessungsgrundlage dieser Abschreibung. Dies liegt bei 2.000 Euro.

Sonderabschreibung beim Denkmalschutz

Die Sonder-AfA eines Denkmals ist hingegen schon lange fest geregelt. Diese AfA ermöglicht Investoren von Denkmälern ebenfalls steuerliche Vergünstigungen:

  • Der Prozentsatz der Sonder-AfA beträgt bei denkmalgeschützten Gewerbeimmobilien in den ersten achten Jahren nach Kauf neun Prozent
  • und in den nachfolgenden vier Jahren sieben Prozent.
  • Somit haben Sie nach zwölf Jahren die vollständigen Wiederherstellungsaufwendungen für das Baudenkmal steuerlich abgeschrieben.

Sonder-AfA als effektives Mittel zum Steuern sparen

Vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden können Sie durch die Sonder-AfA bei Immobilien Ihre Renditeerwartungen ohne großen Aufwand erhöhen und zugleich eine gute Grundlage für Ihre Investitionen schaffen.

Redaktionsrichtlinien von Vermietet.de

Die Vermietet.de Redaktion verfasst jeden Beitrag mit größter Sorgfalt und bezieht dabei ausschließlich seriöse Quellen und Gesetzestexte ein. Unsere Redakteur:innen sind selbst erfahrene Vermieter:innen oder haben sich in vielen Jahren ein hohes Niveau an Immobilienwissen angeeignet. Unsere Inhalte werden kontinuierlich überarbeitet und so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufbereitet. Unser Ziel ist es, dich mit vertrauenswürdigen Inhalten zu informieren und dir eine erste Orientierung zu vielen Fragestellungen rund um die Themen Immobilien und Verwaltung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen, ziehe bitte eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzu.