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Haus aus dem Denkmalschutz nehmen – ist das möglich?

Bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Auf der einen Seite stehen Dir staatliche Förderungen und steuerliche Begünstigungen zu. Auf der anderen Seite gibt es jedoch behördliche Bestimmungen und Einschränkungen. Wir klären einige Fragen rund um den Denkmalschutz und bringen Dich auf den neuesten Stand, wenn Du ein Haus aus dem Denkmalschutz nehmen möchtest.

Bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Auf der einen Seite stehen Dir staatliche Förderungen und steuerliche Begünstigungen zu. Auf der anderen Seite gibt es jedoch behördliche Bestimmungen und Einschränkungen. Wir klären einige Fragen rund um den Denkmalschutz und bringen Dich auf den neuesten Stand, wenn Du ein Haus aus dem Denkmalschutz nehmen möchtest.

Was ist eine denkmalgeschützte Immobilie?

Die Einteilung in die Kategorie der denkmalgeschützten Immobilie unterliegt in Deutschland jedem Bundesland selbst. Das Haus muss eine schützenswerte Immobilie mit einem historischen Wert sein. Das Alter spielt nicht zwingend eine entscheidende Rolle, da die Gebäude auch von wissenschaftlicher oder städtebaulicher Bedeutung sein können. Beispielsweise können Gebäude aus der DDR oder von berühmten moderneren Architekten unter Denkmalschutz stehen.

Haus aus dem Denkmalschutz nehmen?

Im Grunde genommen ist das von Fall zu Fall unterschiedlich, ob Du ein Haus aus dem Denkmalschutz nehmen kannst oder nicht. Oftmals ist es schwierig, den Denkmalschutz vollständig zu entfernen, da die Denkmalschutzbehörde oft anderes im Sinne hat und diese, abgesehen von Gerichten, in erster Linie die Entscheidungen trifft. Häufig werden jedoch essenzielle Sanierungen genehmigt.

Es gab in der Vergangenheit allerdings auch schon Fälle, wo Abrisse verschiedener denkmalgeschützter Gebäude bestätigt wurden. Ein Haus aus dem Denkmalschutz zu nehmen und es abzureißen ist beispielsweise möglich, wenn die Kosten einer Sanierung nicht durch die individuelle Nutzung entsprechend erwirtschaftet werden können. So urteilte das OVG in Rheinland-Pfalz, dass ein Abriss auf Wunsch des Besitzers möglich ist, weil eine Renovierung dringend notwendig war, diese aber nicht rentabel wäre. Hierbei wurde also das Haus voll und ganz aus dem Denkmalschutz entfernt.

haus-denkmalschutz-entfernen

Welche Sanierungsmaßnahmen muss ich genehmigt bekommen?

Ein Haus vom Denkmalschutz zu lösen sowie ein Großteil von Sanierungsmaßnahmen müssen genehmigt werden.
Hierzu zählen:

  • Entkernung der Immobilie
  • Farbliche Änderungen an der Fassade
  • Bau von Treppen und Fahrstühlen
  • Neue Fenster, Türen, Deckenverkleidungen etc. und entsprechende Reparaturen
  • Wärmedämmungen
  • Anbringen von Photovoltaikanlagen oder Satellitenschüsseln

Achtung: Der ursprüngliche Charakter des Hauses muss beibehalten werden.

Lohnt es sich, das Haus aus dem Denkmalschutz zu nehmen?

Bei einem Haus den Denkmalschutz zu entfernen ist ebenso mit einigen Nachteilen verbunden. Wenn der Denkmalschutz des Hauses aberkannt wird, fallen die örtlichen Fördermittel weg sowie die Unterstützung der staatlichen Förderbank KfW. Des Weiteren fällt in der Regel die Sonder-AfA weg. Insgesamt fallen die steuerlichen Begünstigungen in Höhe von 9 Prozent weg.

Wie Du siehst, ist es nicht immer positiv das Haus vom Denkmalschutz zu lösen, da hier vor allem auch die AfA-Förderungen wegfallen. Ob Du in ein denkmalgeschütztes Denkmal investieren möchtest und im Nachhinein das Haus aus dem Denkmalschutz nehmen willst, ist im Endeffekt von den unterschiedlichen Einzelfällen abhängig.