Grundsteuer absetzen – was Vermieter wissen müssen

Der Kauf und die Vermietung von Immobilien lohnen sich auch bei der Inanspruchnahme eines Darlehens – zumindest in Bezug auf das Sparen von Steuern: Die Grundsteuer ist steuerlich absetzbar. Wie Vermieter die Grundsteuer richtig absetzen, haben wir von Vermietet.de in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Der Kauf und die Vermietung von Immobilien lohnen sich auch bei der Inanspruchnahme eines Darlehens – zumindest in Bezug auf das Sparen von Steuern: Die Grundsteuer ist steuerlich absetzbar. Wie Vermieter die Grundsteuer richtig absetzen, haben wir von Vermietet.de in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Grundsteuer ist bei Vermietung absetzbar

Wie viele andere Kosten rund um die Vermietung, kannst Du als Vermieter ebenso die Grundsteuer absetzen. Wenngleich Du die Grundsteuer als Nebenkosten auf den Mieter umlegst, können diese in der Anlage V der Steuererklärung aufführen werden und damit die zu versteuernden Einkünfte mindern.

Hinweis: Nach aktueller Rechtsprechung können Vermieter nur bei Vermietung die Grundsteuer absetzen – also nicht für eine privat genutzte Immobilie, auch wenn diese teilweise vermietet wird. Ist dies der Fall, muss die Grundsteuer anteilig berechnet und abgesetzt werden.

Darüber hinaus gilt nach aktueller Rechtslage, dass die Wohnung oder das Haus nicht vermietet sein muss, damit Du die Grundsteuer absetzen kannst. Auch bei Leerstand ist dies möglich. Du musst lediglich Deine Einkünfteerzielungsabsicht nachweisen. Das heißt, Du musst Dich bei einer leerstehenden Immobilie aktiv und gegebenenfalls auch langfristig um einen neuen Mieter bemühen.

Grundsteuer richtig absetzen – wo wird diese in der Steuererklärung aufgeführt?

Die Grundsteuer wird in der Steuererklärung in der Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – als Werbungskosten abgesetzt. Werbungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung sind unter anderem Renovierungs- und Instandhaltungskosten, Nebenkosten und weitere laufende Betriebskosten. Jene Ausgaben werden im Jahr der Entstehung direkt von der Steuerlast abgezogen.

Zusätzlich gibt es die Herstellungs- und Anschaffungskosten, welche als Absetzung für Abnutzung (AfA) über den Zeitraum der durchschnittlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Grundsteuer absetzen – in welche Zeile kommt der Betrag?

Die Grundsteuer zählt zu den weiteren Werbungskosten, die in Zeile 46 der Anlage V eingetragen werden. Beachte, dass hier die Beträge verschiedener Werbungskosten zusammengefasst werden müssen und nicht jeder Posten einzeln aufgelistet wird.

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Grundsteuer absetzen – Fazit

Als Vermieter kannst Du einige Kosten – wie die Grundsteuer – absetzen. Das ist grundsätzlich dann möglich, wenn Du eine Einkünfteerzielungsabsicht hast (und diese bei Leerstand nachweisen kannst) und die Einkünfte inklusive der Mieteinnahmen den Freibetrag von 9.000 Euro für Alleinstehende und 18.000 Euro für Ehegatten übersteigen.

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