Vermieter vertrauen
unserer Plattform
Das Exposé eines bebauten Grundstücks bedeutet für Sie viel Aufwand und Zeit? Sie benötigen hierfür nämlich eine Vielzahl an Informationen und Fotos. Mithilfe unserer Software geht das fortan einfacher und schneller, denn wir greifen Ihnen tatkräftig unter die Arme.
Inhaltverzeichnis
Mit Vermietet.de Aufwand reduzieren & Zeit sparen
Wir von Vermietet.de wissen, mit welchen Aufgaben Sie sich als Vermieter regelmäßig befassen müssen:
- Mieteinnahmen-Check,
- Buchhaltung,
- Mietersuche und
- Objektverwaltung
sind nur einige Tätigkeiten, die viel Aufwand erfordern. Wussten Sie, dass Sie bei der Vermietung und Verwaltung von Immobilien viel Zeit und Nerven sparen können? Wir geben Ihnen ein Tool an die Hand, mit dem Sie mit wenigen Klicks nicht nur ein Exposé für ein bebautes Grundstück erstellen, sondern dieses auch direkt als Inserat auf eines der größten deutschen Immobilienportale hochladen können. Daneben kann unsere Software Ihnen bei sämtlichen Verwalteraufgaben unterstützen, wodurch Sie letztendlich sogar mehr Rendite erzielen können.
So beschreiben Sie im Exposé das Grundstück vollständig & rechtssicher
Im Exposé über das Grundstück gilt es zunächst die Gebäudeart zu erwähnen: Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus und welcher Teil bzw. welche Wohnung davon zur Vermietung oder zum Verkauf steht.
Anschließend sollten Sie grundlegende Fragen beantworten:
- Baujahr,
- Größe,
- Wohnfläche,
- Anzahl der Zimmer und Zustand (neuwertig, renovierungsbedürftig, etc.).
Beschreiben Sie zudem die Ausstattung mit Fenstern, Türen, Fußböden und Sanitäreinrichtungen, Balkon und Terrasse. Besonderheiten wie ein Wintergarten, eine Sauna oder eine energieeffiziente Heizanlage sollten Sie unbedingt erwähnen. Sie können im Exposé auch das Grundstück mit einigen Worten beschreiben – etwa die Ausrichtung, der Ausblick oder ein liebevoll angelegter Garten.
Um Missverständnisse bei Besichtigungen – und damit in aller Regel unnötigen Aufwand – zu vermeiden, empfiehlt es sich das Grundstück im Exposé möglichst realistisch zu beschreiben und nichts zu beschönigen. Sie müssen nicht jeden kleinsten Mangel nennen. Falsche Angaben im Exposé für die Immobilien sollten Sie aber dringend unterlassen. Andernfalls könnte dies als arglistige Täuschung gewertet werden, was im Falle eines Verkaufs sogar einen Rücktritt des Käufers rechtfertigt – selbst, wenn der Kaufvertrag bereits notariell beglaubigt wurde.
In dem nachfolgenden kurzen Video zeigen wir Ihnen, was Vermietet.de alles kann.
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