Energieausweis-Gültigkeit – Musst Du Deinen Energieausweis erneuern?

Die Gültigkeit von Energieausweisen ist auf zehn Jahre beschränkt. Falls Deiner im Jahr 2009 ausgestellt wurde, verliert der Energieausweis 2019 seine Gültigkeit. Was Du jetzt tun musst und in welchen anderen Fällen die Erneuerung des Energieausweises erforderlich ist, erfährst Du hier von uns.

Die Gültigkeit von Energieausweisen ist auf zehn Jahre beschränkt. Falls Deiner im Jahr 2009 ausgestellt wurde, verliert der Energieausweis 2019 seine Gültigkeit. Was Du jetzt tun musst und in welchen anderen Fällen die Erneuerung des Energieausweises erforderlich ist, erfährst Du hier von uns.

Verpflichtender Energieausweis seit 2002: Erste Erneuerungen

Grundsätzlich gilt Folgendes: Der Verbrauchsausweis wird für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie Wohnhäuser, welche die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Ältere, unsanierte Gebäude mit höchstens vier Wohneinheiten benötigen hingegen einen Bedarfsausweis.

Wann verliert der Energieausweis seine Gültigkeit?

Der Energieausweis ist gültig ab Ausstellungsdatum. Das bedeutet, dass exakt zehn Jahre plus einem Tag nach Ausstellung der Energieausweis abgelaufen ist. Es ist demnach irrelevant, ab wann Du im Besitz der Immobilie oder des Energieausweises bist. Das Ausstellungsdatum findest Du auf dem Energieausweis selbst. Solltest Du Dir dennoch nicht sicher sein, wann der Energieausweis seine Gültigkeit verliert, kontaktiere das zuständige Bauordnungsamt oder die Bauaufsichtsbehörde.

Achtung: Die nicht korrekte Ausstellung oder Verwendung eines Energieausweises stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, bei der ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro droht.

Neben der gesetzlichen Ablauffrist von zehn Jahren gilt bei einer umfassenden Sanierung, dass der Energieausweis auf seine Gültigkeit geprüft und mitunter erneuert werden muss. Dies betrifft sowohl die energetische Sanierung (Wärmedämmung, Erneuerung der Türen oder Fenster), wie auch die Erweiterung der Grundfläche um mehr als 50 Prozent. Hast Du das Gebäude innerhalb der Zehn-Jahres-Frist energetisch saniert, sodass sich die Energiebilanz verbessert hat, benötigst Du einen neuen Energieausweis. Unter Umständen ergibt sich sogar eine neue Energieeffizienzklasse für die Wohnung oder das Gebäude.

Beachte: Nach einer umfassenden Sanierung ist es bei Verkauf oder Vermietung nicht nur verpflichtend, einen Energieausweis mit aktueller Gültigkeit anzufordern. Es lohnt sich auch, da sich in der Regel die Energieeffizienz verbessert hat und das Gebäude damit attraktiver für Kauf- und Mietinteressenten wird. Eine Verlängerung des Gültigkeitszeitraums ist nicht möglich, da sich die Kennwerte für die Berechnung verändert haben.