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Warum für die Eigentümergemeinschaft eine Selbstverwaltung nur in wenigen Fällen sinnvoll ist

Grundsätzlich ist einer Eigentümergemeinschaft die Selbstverwaltung freigestellt, es bestehen seitens WEG (Wohnungseigentumsgesetz) und Gesetzgeber keinerlei Einwände. Erfahre nachfolgend, welche Aufgaben die Selbstverwaltung einer Eigentümergemeinschaft auferlegt und was die Vor- und Nachteile sind.

Grundsätzlich ist einer Eigentümergemeinschaft die Selbstverwaltung freigestellt, es bestehen seitens WEG (Wohnungseigentumsgesetz) und Gesetzgeber keinerlei Einwände. Erfahre nachfolgend, welche Aufgaben die Selbstverwaltung einer Eigentümergemeinschaft auferlegt und was die Vor- und Nachteile sind.

Eigentümergemeinschaft in Selbstverwaltung – sinnvoll bei einer kleinen Gemeinschaft

Eine kleine Eigentümergemeinschaft kann Selbstverwaltung in Betracht ziehen, wenn die Eigentümer ihre Objekte selbst bewohnen. Die Gemeinschaft sollte jedoch aus maximal 10 Eigentümern bestehen und einige von ihnen müssten anstehende Aufgaben mit erforderlicher Kompetenz ehrenamtlich erfüllen können. Der Vorteile einer Eigentümergemeinschaft in Selbstverwaltung liegen natürlich auf der Hand: Durch die selbstständige Verwaltung der Immobilie werden Kosten eingespart. Außerdem engagieren sich ehrenamtliche Verwalter meist stärker, denn es geht ja auch um ihr Eigentum.
Nicht zu verwechseln ist die Eigentümergemeinschaft in Selbstverwaltung mit einer Mietverwaltung. Eine Mietverwaltung kümmert sich um die Verwaltung einer vermieteten Immobilie mit mehreren Wohnungen.

Was heißt es eine Eigentümergemeinschaft in Selbstverwaltung zu sein?

Es gibt drei Arten, in denen eine Eigentümergemeinschaft in Selbstverwaltung ihre Immobilien verwalten können:

  • Alle Eigentümer nehmen die anfallenden Verwaltungsaufgaben gemeinschaftlich wahr. Dabei ist zu beachten, dass die Eigentümergemeinschaft jemanden bestellt, der die Rechtsgeschäfte vornimmt und gegenüber Dritten, d. h. Handwerkern und anderen Dienstleistern, haftungsrechtlich auftritt.
  • Die Eigentümergemeinschaft bestellt einen Verwalter aus den eigenen Reihen, der sich um die Verwaltung der gemeinsamen Immobilie kümmert.
  • Du wählst als Eigentümergemeinschaft in Selbstverwaltung eine Mischform und übernehmen den größten Teil der Verwaltungsaufgaben selbst und beauftragen für konkrete Bereiche, zum Beispiel die Jahresabrechnung, eine professionelle Verwaltung.

5 Vor- und Nachteile einer Eigentümergemeinschaft in Selbstverwaltung

Vorteile:

  • Die Verwaltungskosten sind geringer bzw. es bestehen gar keine.
  • Die ehrenamtlichen Verwalter haben Insider-Wissen über ihr Objekt und den Strukturen innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
  • Durch kurze Wege können Entscheidungen oftmals schnell umgesetzt werden.
  • Es entsteht ein höheres Verantwortungsbewusstsein gegenüber „seiner“ Immobilie.
  • Und nicht zu unterschätzen ist der persönliche und zu meist gute Kontakt zwischen den Eigentümern, was die Selbstverwaltung erleichtern kann.

Nachteile:

  • Der Eigentümer, der die Verwaltung der Immobilie übernimmt, übernimmt zugleich auch das Haftungsrisiko
  • Die Eigentümergemeinschaft in Selbstverwaltung kann oftmals mit der Thematik überfordert sein, da das fachliche Know-how fehlt.
  • Der bestellte Verwalter ist ständig im Dienst und hat eine höhere Arbeitsbelastung durch sein ehrenamtliches Engagement.
  • Der eingesetzte Verwalter sollte grundsätzlich neutral auftreten, was u. U. schwierig sein kann, wenn dem Verwalter selbst eine Immobilie im Gebäude gehört.
  • Es kann ein persönliches Misstrauen einzelner Eigentümer gegenüber dem Eigentümer-Verwalter entstehen.

Selbstverständlich müssen Besitzer von Eigentumswohnung, welche auch als Vermieter auftreten, über die neusten Verordnungen Bescheid wissen. Auf Vermietet.de findest Du dazu zahlreiche Informationen unter anderem zur Vermieterbescheinigung und zur Trinkwasserverordnung für Vermieter.