Vermieter vertrauen
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Hast Du als Vermieter einen Mietvertrag geschlossen, gilt dieser in der Regel unbefristet. Wenn Du dem Mieter kündigen möchtest, musst Du die vorgeschriebenen Fristen einhalten, wenn kein Anlass zu einer fristlosen Kündigung besteht. Alternativ schlägst Du einen Aufhebungsvertrag mit Zustimmung des Mieters vor. Was Du dabei beachten solltest, erfährst Du im folgenden Artikel.
Inhaltverzeichnis
Aufhebungsvertrag für den Mietvertrag- was ist das?
Ein Aufhebungsvertrag ist den meisten vornehmlich aus dem Arbeitsrecht bekannt, Vermieter und Mieter können allerdings auch einen Aufhebungsvertrag für den Mietvertrag schließen.
Wenn sich beide Parteien einig sind, können sie das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Dies gilt für einen klassischen Mietvertrag für eine privat genutzte Wohnung oder ein Haus ebenso wie für einen Gewerbemietvertrag. Der Aufhebungsvertrag wird schriftlich formuliert und von beiden Parteien unterschrieben. Mit dem Tag, der im Vertrag festgelegt wurde, ist das Mietverhältnis beendet.
Aufhebungsvertrag im Mietrecht – die Form wahren
Wie bei jedem Vertrag ist es wichtig, dass Du die Aufhebung für den Mietvertrag schriftlich formulierst. Vermieter und Mieter bekommen eine Ausführung, die auch von beiden unterschrieben werden muss.
Achte darauf, dass Du alle wichtigen Angaben im Aufhebungsvertrag festhältst. Dazu gehören der Name des Mieters, Dein Name oder der Name der vermietenden Gesellschaft und der Zeitpunkt, zu dem der Mietvertrag aufgehoben werden soll. Weiterhin sollten Angaben zur Mietsache enthalten sein.
Nach den regulären Angaben beschreibst Du, unter welchen Bedingungen der Mietvertrag aufgehoben werden soll. Folgende Angaben sind empfehlenswert:
- Umgang mit den Schönheitsreparaturen
- Art der Übergabe der Wohnung oder des Hauses nach der Beräumung
- Rückführung der Kaution an den Mieter
- Zahlung einer Entschädigung
Möchte der Mieter dem Vertrag zur Aufhebung des Mietverhältnisses nicht zustimmen, kannst Du ihm eine Entschädigung anbieten. Ein solcher Aufhebungsvertrag für die Miete mit Abfindung ist nicht unüblich und kann den Mieter von der Zustimmung zu der Aufhebung des Mietvertrages überzeugen. Als Vermieter hast Du die Möglichkeit, Dich an den Umzugskosten zu beteiligen. Alternativ bietest Du dem Mieter eine pauschale Abfindung an.
Wenn der Mieter dem Aufhebungsvertrag zum Mietverhältnis zustimmt und bereit ist, aus der Wohnung auszuziehen, ist der Aufhebungsvertrag für den Mietvertrag mit Abfindung ein Erfolg. Wenn Du die Wohnung oder das Haus danach neu vermieten kannst, hast Du auf dem freien Wohnungsmarkt die Möglichkeit, die Miete anzupassen. So kannst Du die Abfindung, die Du dem Mieter gewährt hast, finanziell wieder ausgleichen.
Anfechtung gegen einen Aufhebungsvertrag zum Mietvertrag
Grundsätzlich ist die Anfechtung gegen einen Mietaufhebungsvertrag nicht möglich. Grund dafür ist, dass beide Parteien ihr Einverständnis für die Aufhebung erklärt haben. Eine einseitige Rücknahme ist nicht möglich. Es gibt jedoch eine Ausnahme, und die liegt vor, wenn der Mieter eine arglistige Täuschung nachweisen kann. Eine solche arglistige Täuschung beruht auf falschen Angaben, die in den wechselseitigen Vereinbarungen des Mietaufhebungsvertrags zu finden sind. Kann der Mieter beweisen, dass diese Angaben falsch sind, gilt der Mietvertrag weiter. Die Aufhebung würde von einem Gericht als nichtig erklärt werden.
Wenn Du Interesse daran hast, den Mietvertrag aufzuheben, solltest Du darauf achten, dass alle Punkte nachweislich richtig sind und auch vor einem Gericht Bestand hätten. Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert, wenn Du einen Rechtsanwalt konsultierst und die einzelnen Punkte, die Du in dem Mietaufhebungsvertrag vereinbaren möchtest, prüfen lässt. Auf diese Weise erlangst Du Rechtssicherheit.
Aufhebungsvertrag für einen Mietvertrag übertragen
Nicht immer liegen die Vereinbarungen, die in einem Mietaufhebungsvertrag getroffen werden, allein in der Hand des Vermieters. Wenn es für einen größeren Komplex an Mietwohnungen einen Verwalter gibt, so kannst Du das Aufgabenspektrum des Verwalters erweitern und ihm auch die Zuständigkeit für die Mietaufhebungsverträge übertragen.
Wenn Du einen Immobilienverwalter beschäftigst, weil Du eine größere Anzahl an Häusern oder Wohnungen vermietest, ist dieser oftmals für das Aufsetzen und den Abschluss von Mietverträgen zuständig. Er kennt die Mieter oftmals persönlich und fungiert als Ansprechpartner für Probleme. Möchtest Du einen Mietaufhebungsvertrag für eine bestimmte Wohnung durchsetzen, ist es empfehlenswert, wenn Du dem Immobilienverwalter diese Aufgabe überlässt. Er wird seine Kenntnisse und Erfahrungen einbringen und den Aufhebungsvertrag so gestalten, dass er Bestand hat und den Mieter im Zweifel von der Abgabe der Wohnung überzeugt.
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