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Steuererklärung: Diese Fristen musst du als Vermieter einhalten

Aufgrund der Corona Pandemie sind die Fristen für die Abgabe der Steuerklärung für dich als Vermieter verschoben. Wir haben die wichtigsten Termine für deine Einkommenssteuererklärung zusammengefasst.

Die Corona Pandemie hat vieles in unserem Leben durcheinander gewirbelt, so auch die Fristen für dich als Vermieter zur Abgabe der Steuererklärung. Den Termin zur Abgabe der Steuer am 31. Mai hat das Finanzamt bereits 2019 auf den 31. Juli 2023 verschoben. Mit dem vierten Corona Steuergesetz gibt es für die Jahre 2021 – 2024 eine weitere Neuregelung der Fristen. Bei den Fristen ist immer zu unterscheiden, ob du die Erklärung selber machst oder du das deinen Steuerberater erledigen lässt. Im einzelnen sind die Sonderfristen unter Berücksichtigung der Feiertage folgende:

Steuerjahr 2021: 31. Oktober 2022
Steuerjahr 2021 mit Steuerberater: 31. August 2023

Steuerjahr 2022: 02. Oktober 2023
Steuerjahr 2022 mit Steuerberater: 31. Juli 2024

Steuerjahr 2023: 02.September 2024
Steuerjahr 2023 mit Steuerberater: 2. Juni 2025

Steuerjahr 2024: 31. Juli 2025
Steuerjahr 2024 mit Steuerberater: 30. April 2026

Durch die Sonderfristen hast du für die Abgabe deiner Steuererklärung teilweise mehr Zeit. Unnötig lange solltest du das oft mühselige Thema aber nicht aufschieben. Denn leider haben sich auch die Strafen für die Versäumnis der Fristen verschärft. Ab 2024 sind wieder die ursprünglichen vom Finanzamt festgesetzten Termine einzuhalten. Wer seine Steuererklärung mit Steuerberater erledigen lässt, der muss erst ab 2025 die Regelfristen einhalten.

Tipp

Tipp

In Vermietet.de kannst du die Anlage V vorbereiten, mit der du deine Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung und Verpachtung bei deiner Einkommenssteuererklärung einreichst. Du exportierst alle im Portal hinterlegten steuerrelevanten Daten. Diese Zusammenstellung ist kein offizielles Formblatt, vielmehr eine Art „Spickzettel“ für das Ausfüllen der Anlage V für dein Mietobjekt. Informationen zu Abschreibung, Einheitswert, etc. musst du dann in deiner Anlage V ergänzen. Oftmals kannst du diese Daten dann aus der Steuererklärung des Vorjahres übernehmen. Du findest zusätzlich zu der Aufstellung der Daten eine Checkliste für deine Einkommensteuererklärung.

Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung

Die Steuererklärung muss bis 24 Uhr am Tag des Fristendes eingehen. Als Nachweis gilt der Eingangsstempel mit der Uhrzeit, den das Finanzamt automatisch auf dem Umschlag des Briefumschlags erstellt. Wird die Steuerklärung elektronisch eingereicht, gilt ebenfalls die dabei erfasste Uhrzeit.

Wenn du die Steuererklärung selbst erstellst, kannst du beim Finanzamt unter gewissen Umständen eine Fristverlängerung beantragen. Das ist so in § 109 AO (Abgabenordnung) geregelt. Willst du den Termin nur um einige Tage oder Wochen verschieben, reicht ein Antrag per Telefon. Ebenso kannst du das auch per E-Mail erledigen, wenn das Finanzamt das anbietet. Grundsätzlich besser ist es, die Fristverlängerung schriftlich zu beantragen. Im Internet finden sich zahlreiche Musterschreiben, eine Form für den Antrag auf Fristverlängerung ist aber nicht vorgeschrieben. Wie lange die Frist im einzelnen verlängert wird liegt immer im Ermessen des Finanzamtes.

Du musst einen Grund für die gewünschte Verlängerung der Frist eingeben. Das können Krankheit oder ein Umzug sein. Ebenso können fehlende Unterlagen die Fristverlängerung begründen, wenn dir zum Beispiel eine Zinsbescheinigung deiner Bank fehlt. Hörst du nach deinem Antrag nichts vom Finanzamt, dann gilt dein Antrag als stillschweigend akzeptiert.

Verspätete Abgabe der Steuererklärung ohne Fristverlängerung

Hast du die Frist nicht eingehalten und keine Fristverlängerung beantragt, dann darf das Finanzamt Verspätungszuschläge erheben. Das können bis zu zehn Prozent der zu zahlenden Einkommenssteuer sein. Der Verspätungszuschlag wird auch dann erhoben, wenn du eine Rückzahlung zu erwarten hast.

Das Finanzamt kann auch bei fehlender Einreichung der Unterlagen die Steuerzahlung aufgrund einer Schätzung festlegen. Das solltest du in jedem Fall vermeiden, weil das für dich immer deutlich zu deinen Ungunsten ausfällt. Ist abzusehen, dass du die Steuerklärung nicht pünktlich einreichen kannst, solltest du deshalb immer eine Fristverlängerung beantragen.