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Die Abmahnung des Mieters

21Aus dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter resultieren zahlreiche Rechte und Pflichten. Nicht immer hält sich der Mieter auch daran. Mit einer Abmahnung an den Mieter kann der Vermieter dafür sorgen, dass wieder Ruhe und Ordnung in das Mietverhältnis einkehrt. Die Voraussetzungen und häufigsten Anwendungsfälle haben wir nachfolgend für Dich zusammengestellt.

21Aus dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter resultieren zahlreiche Rechte und Pflichten. Nicht immer hält sich der Mieter auch daran. Mit einer Abmahnung an den Mieter kann der Vermieter dafür sorgen, dass wieder Ruhe und Ordnung in das Mietverhältnis einkehrt. Die Voraussetzungen und häufigsten Anwendungsfälle haben wir nachfolgend für Dich zusammengestellt.

Doppelfunktion der Abmahnung an den Mieter

Wenn der Mieter gegen seine Pflichten aus dem Mietverhältnis verstößt, kann ihn der Vermieter abmahnen und seine Vermieterrechte einfordern. Mit der Abmahnung verfolgt der Vermieter zwei Ziele: Zunächst erinnert er den Mieter an die Pflicht, gegen die er verstoßen hat. Darüber hinaus fordert er den Mieter auf, sich künftig vertragstreu zu verhalten. Die Abmahnung dient im Mietrecht als milderes Mittel gegenüber der Kündigung. Schließlich steht nicht wegen jeder Vertragsverletzung gleich das ganze Mietverhältnis in Frage. Für eine fristlose Kündigung des Vertrages nach § 543 BGB ist im Mietrecht eine Abmahnung sogar Voraussetzung.

Anwendungsfälle der Abmahnung an den Mieter

In vielen Fällen erfolgt eine Abmahnung an den Mieter wegen Störung des Hausfriedens, weil er gegen die Hausordnung verstoßen hat. Hausordnungen sind meist Bestandteil bzw. Anlage des Mietvertrages und sollen das verträgliche Zusammenleben der Mieter gewährleisten. In der Praxis werden sie aber wohl von kaum einem Mieter gelesen. Aus diesem Grund verstoßen viele Mieter (unbewusst) gegen die dort festgeschriebenen Regeln, obwohl sie mit der Unterschrift ihr Einverständnis dazu erklärt haben.

abmahnung an mieter wegen ruhestörung

Hast Du es mit einem sogenannten Mietnomaden zu tun, wird die Abmahnung dieses Mieters wenig Erfolg haben – dennoch musst Du der Ordnung halber aktiv werden.

Ein weiterer häufiger Anwendungsfall ist z.B. eine Abmahnung an den Mieter wegen Ruhestörung. Hierbei hält sich der Mieter – meist häufiger – nicht an die Ruhezeiten im Haus, etwa durch laute Musik, lautes Musizieren oder häufige Parties.

Weitere Fälle, in denen eine Abmahnung durch den Vermieter erfolgen kann, sind u. a.:

  • Reinigung – in vielen Mehrfamilienhäusern ist es üblich, dass der Hausflur regelmäßig von den Mietparteien im Wechsel gereinigt werden muss. Kommt ein Mieter dieser Vereinbarung regelmäßig nicht nach, kann er abgemahnt werden.
  • Lüften und Heizen – wenn es durch falsches Lüften und Heizen zu Schimmelbildung kommt
  • Nutzung der Außenanlagen – z. B. wenn der Mieter unerlaubt grillt oder seiner Pflicht zur Vorgartenpflege nicht nachkommt
  • Abmahnung wegen Mietrückstand – wenn der Mieter regelmäßig verspätet oder gar nicht zahlt
  • Abmahnung wegen Tierhaltung – Kleintiere wie Vögel und Katzen dürfen immer gehalten werden, bei Hunden entscheidet der Einzelfall. Abgemahnt werden kann hier nur dann, wenn von dem Tier ein nachweisbares Störverhalten ausgeht

Bestandteile der Abmahnung des Mieters

In den meisten Fällen ist es ratsam, vor einer Abmahnung mit dem Mieter ein formloses Gespräch zu führen. Dies kann beispielsweise auch der Hausmeister oder die Hausverwaltung übernehmen. Die meisten Mieter zeigen sich bereits vorab einsichtig, da ihnen ihr Verhalten oft gar nicht bewusst war.

Wollen bzw. musst Du den Mieter dennoch abmahnen, beachte die folgenden Punkte:

Form

  • mahne schriftlich ab – die Abmahnung ist zwar formlos möglich, allerdings müssen sie diese in einem Rechtsstreit ggf. beweisen
  • wähle eine nachweisbare Zustellung, z. B. ein Einschreiben mit Rückschein
  • lasse alle Vermieter unterschreiben, z. B. bei einer Erbengemeinschaft
  • richte die Abmahnung an alle Mieter (insbesondere bei WGs)

Inhalt

  • Erwähne das Wort „Abmahnung“.
  • Benenne die vertragliche Vereinbarung und die konkrete Pflichtverletzung. Beispiel: „Abmahnung wegen wiederholter Ruhestörung“
  • Beschreibe das korrekte Verhalten.
  • Setze eine angemessene Friste, bis zu der die Pflichtverletzung beendet sein muss.
  • Nenne die Konsequenzen – bei schwerwiegender Verletzung kannst Du ruhig mit der Kündigung drohen

Als Vermieter hast Du ein Interesse, dass gerade in Mehrfamilienhäusern sämtliche Mietparteien miteinander auskommen. Achte daher darauf, mit einer zumutbaren Hausordnung das Zusammenleben zu regeln und bestehe auf ihre Einhaltung.