Der Verwaltervertrag – was er aussagt und wer ihn benötigt

Ein Verwaltervertrag ist zwar vielen Eigentümern geläufig, dennoch wissen die meisten nicht genau, wann einer benötigt wird und wofür er eigentlich gut ist. Wir klären im nachfolgenden Beitrag diese und weitere offene Fragen zum Verwaltervertrag.

Ein Verwaltervertrag ist zwar vielen Eigentümern geläufig, dennoch wissen die meisten nicht genau, wann einer benötigt wird und wofür er eigentlich gut ist. Wir klären im nachfolgenden Beitrag diese und weitere offene Fragen zum Verwaltervertrag.

Verwaltervertrag im WEG-Bereich

Am bekanntesten ist der Verwaltervertrag wohl im Bereich der WEGs (der Wohnungseigentümergemeinschaften). Hier wird ein sogenannter Verwaltervertrag mit dem WEG-Verwalter geschlossen. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten des Verwalters gegenüber der Eigentümergemeinschaft geregelt. Als Beispiel lässt sich der Leistungsumfang sowie die Haftung des Verwalters gegenüber der WEG in einem Verwaltervertrag regeln. Gab es früher klare Richtlinien, welche Rechte und Pflichten ein Verwalter im jeweiligen Vertrag aufführen muss, so gibt es diese seit Einführung der WEG-Novelle in 2020 nicht mehr. Sämtliche Vertragsgegenstände sind mittlerweile verhandelbar und es gibt keine festen Vorgaben mehr.

Auch in der Mietverwaltung gibt es einen Vertrag

Doch nicht nur im Bereich der WEG-Verwaltung gibt es einen Verwaltervertrag, sondern auch hinsichtlich der Mietverwaltung. Auch hier werden zwischen Dir als Eigentümer und dem Verwalter die Leistungen schriftlich festgehalten, um einen Leistungskatalog zu haben. Der Mietverwalter muss sich an diesen Katalog halten und kann diesen – in Absprache mit Dir – beliebig erweitern. Auch kostenpflichtige Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Vermietung Deiner Wohnung, können im Verwaltervertrag aufgenommen werden. 

Verlasse Dich nicht auf herkömmliche Mietverwalter

Um die Finanzen Deiner Immobilien oder Grundstücke immer auf einen Blick zu haben, solltest Du Dich jedoch nicht nur auf einen Mietverwalter mit Verwaltervertrag verlassen, sondern Dir selbst helfen. Mit Vermietet.de hast Du alles direkt auf einen Blick und kannst beispielsweise ideale Vorbereitungen für Deine Steuererklärung treffen. Lediglich die persönliche Kommunikation mit Deinen Mietern können wir Dir nicht abnehmen – aber diese freuen sich sicherlich auch, wenn Du Dich einmal bei ihnen meldest. Schau doch heute noch bei uns vorbei und entdecke die umfassenden Möglichkeiten von Vermietet.de – und all das ohne die notwendige Ausarbeitung eines Verwaltervertrags!