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Keine Abnahme ohne Übergabeprotokoll: Das musst Du wissen!

Das Übergabeprotokoll sollte für Vermieter zum Pflichtpunkt bei der Wohnungsabnahme gehören. Für den Fall, dass Dir nicht klar ist, wie Du ein Übergabeprotokoll anfertigst, sorgt dieser Artikel für Aufklärung.

Das Übergabeprotokoll sollte für Vermieter zum Pflichtpunkt bei der Wohnungsabnahme gehören. Für den Fall, dass Dir nicht klar ist, wie Du ein Übergabeprotokoll anfertigst, sorgt dieser Artikel für Aufklärung.

Übergabeprotokoll ist eine freiwillige Dokumentation

Kein Gesetz verpflichtet Dich als Vermieter, ein Übergabeprotokoll anzufertigen oder bei der Anfertigung durch den Mieter mitzuwirken. Es gibt auch keine gesetzliche Pflicht seitens des Vermieters oder Mieters das Übergabeprotokoll bei Auszug zu unterschreiben. Ebenso hat der Mieter keinen Anspruch auf eine solch dokumentierte Wohnungsabnahme.

Dennoch gehört das Übergabeprotokoll zum Standard in der Mietpraxis und ist ein absolut sinnvolles Werkzeug, um gemeinsam mit dem Mieter den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Auszugs zu dokumentieren. Natürlich lässt sich das Übergabeprotokoll auch für den Einzug des Mieters nutzen.

Was steht in einem Übergabeprotokoll?

Im Internet findest Du zahlreiche Übergabeprotokolle als Muster. Die Vorlagen enthalten in der Regel die grundlegenden Angaben zur Mietsache:

  • Adresse,
  • Mieteinheit,
  • Name des Mieters,
  • Name des Vermieters und
  • Datum der Abnahme.
übergabeprotokoll wohnung

Das Übergabeprotokoll sollte alle Räume auflisten – auch den Flur, Außenräume und Keller – und dazu die Bemerkungen wie „In Ordnung“ oder „Mängel“ mit der Möglichkeit für Notizen. Sie können auch für jeden Raum Unterpunkte zum Zustand des Bodens, der Tapete, der Fenster oder Türen anlegen.

Es sollten unbedingt die Zählernummern und Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung im Übergabeprotokoll notiert werden. Weiterhin empfiehlt es sich, die Übergabe der Schlüssel inklusive der Anzahl der Schlüssel für Haus- und Wohnungstür, Briefkasten und Kellerabteil zu dokumentieren.

Abschließend solltest Du vermerken, ob der Mieter einige Reparaturen nacharbeiten muss (und bis zu welchem Datum) oder, ob die Wohnung mängelfrei ist und die Kaution damit freigegeben werden kann. Damit schaffst Du Klarheit – auch für die Buchhaltung und Auflösung des Kautionskontos.

Lade hier Dein eigenes Übergabeprotokoll herunter!

Wer bekommt das Übergabeprotokoll?

Fertige das Übergabeprotokoll idealerweise mit Durchschlag an, sodass Du noch bei der Wohnungsabnahme dem Mieter seine Ausfertigung des Protokolls übergeben kannst.

Es gibt kein Übergabeprotokoll – was tun?

Du bemerkst beim Auszug des Mieters Schäden an der Mietsache, aber es gibt kein Übergabeprotokoll der Übergabe beim Einzug? Eine Mängelbeseitigung oder Schadensersatz kannst Du nur dann fordern, wenn Du beweist, dass der Schaden nicht schon beim Einzug vorlag. Außerdem musst Du beweisen, dass der Schaden durch den Mieter und nicht durch normale Abnutzung entstanden ist.

Verzichtest Du beim Auszug des Mieters auf ein Übergabeprotokoll, wird es schwierig, Reparaturansprüche für Mängel durchzusetzen, die erst im Nachhinein erkannt werden. Grundsätzlich solltest Du aber auch im Mietvertrag Angaben über die Endrenovierung machen.