Mit diesen Tipps die Miete richtig berechnen

Eine wichtige Aufgabe für Dich als Vermieter ist die Berechnung des Mietzinses. Wie Du bei der Kalkulation Fehler vermeidest und aus welchen Komponenten die Miete besteht, erfährst Du im folgenden Artikel. Zudem erklären wir Dir, auf welche Regelungen Du aufpassen musst, um die Miete richtig zu berechnen.

Eine wichtige Aufgabe für Dich als Vermieter ist die Berechnung des Mietzinses. Wie Du bei der Kalkulation Fehler vermeidest und aus welchen Komponenten die Miete besteht, erfährst Du im folgenden Artikel. Zudem erklären wir Dir, auf welche Regelungen Du aufpassen musst, um die Miete richtig zu berechnen.

Nach welchen Kriterien Du die Miete berechnest

Beim Mietpreis berechnen kommt es zunächst auf Baujahr und Wohnungsgröße an. Wichtig sind zudem allgemeine und sanitäre Ausstattung, Heizung und Energieeffizienz sowie Art des Hauses und Anbindungen an die Infrastruktur.

Mit diesen Angaben allein kannst Du noch nicht exakt die Miete berechnen, denn der Umfang soll ja, den aktuellen Kosten angepasst, etwas höher sein als beim Vormieter. Zur Preisermittlung ist es daher wichtig, folgende Daten aufzuzeichnen:

  • Wie hoch war Mietpreis pro Quadratmeter beim Vormieter?
  • Wie hoch sind aktuell die Quadratmeterpreise in der Nachbarschaft?
  • Wie hoch sind die Mietpreise pro Quadratmeter für vergleichbare Objekte?
  • Wie hoch ist die ortsübliche Miete gemäß Mietspiegel?
  • Gelten vor Ort den Mietpreis bremsende Regeln?
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Mithilfe dieser Angaben kannst Du selbst die Miete berechnen, indem Du einen online verfügbaren Mietzinsrechner nutzt. Um einen zeitgemäßen und gleichzeitig wettbewerbsfähigen Mietpreis zu ermitteln, solltest Du ein paar grundsätzliche Aspekte berücksichtigen.

In Deutschland ist bei Wohnraum-Verträgen die Bruttokaltmiete üblich. Die setzt sich aus der Grundmiete und den allgemeinen Betriebskosten zusammen. Seit 1989 ist es nicht mehr möglich, Bruttowarmmieten zu verlangen. Seither schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass für jeden Mieter der persönliche Verbrauch gemessen und abgerechnet werden muss.

Die gesetzlichen Regeln zur Mietpreisbremse musst Du beachten, sofern Dein Mietobjekt in einem so bezeichneten „angespannter Wohnungsmarkt“ liegt. Dazu zählen die großen deutschen Metropolen und Ballungsgebiete. Beim Vergleich der ortsüblichen Mietpreise dürfen nur Bruttokaltmieten zur Verwendung kommen, zudem muss die Kappungsgrenze dem Mietrecht entsprechend gemäß § 558 Abs. 3 BGB berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass Du die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent erhöhen darfst. Die maximale Mieterhöhung gilt auch, wenn aufgrund der ortsüblichen Vergleichswerte weitere Aufschläge möglich wären.

Beim Zeitmietvertrag die Miete berechnen

Du möchtest Dein Objekt zwar langfristig, aber begrenzt vermieten? In dem Fall schreibst Du Deine Wohnung mit der sogenannten Staffelmiete aus. Du unterteilst dazu die gesamte Mietdauer in Zeiträume von mindestens einem Jahr und legst für jede Staffel einen neuen Mietpreis fest. Du bist dabei an die oben dargestellten Kriterien gebunden, nur die Kappung bleibt bei der Staffelmiete unberücksichtigt. Die Erhöhungen können in den Zeiträumen auch unterschiedlich hoch ausfallen, sofern sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bleiben. Einzelheiten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch unter dem Paragrafen 557a festgeschrieben. Dein Vorteil: Dir bleibt bei der Staffelmiete, die ansonsten zu jeder Erhöhung vorgeschriebene Begründung erspart.