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Makler will Fotos einer bewohnten Wohnung machen: Was Du als Vermieter wissen musst

Viele Mieter fragen sich: Darf ein Makler Fotos von meiner Wohnung machen? Du fragst Dich das auch? Wenn Du eine Wohnung neu vermietest oder verkaufst, gehören ansprechende Fotos zur professionellen Immobilienanzeige. Überträgst Du die Aufgabe an einen Makler, Fotos einer bewohnten Wohnung zu machen, solltest Du die folgenden Punkte beachten.

Viele Mieter fragen sich: Darf ein Makler Fotos von meiner Wohnung machen? Du fragst Dich das auch? Wenn Du eine Wohnung neu vermietest oder verkaufst, gehören ansprechende Fotos zur professionellen Immobilienanzeige. Überträgst Du die Aufgabe an einen Makler, Fotos einer bewohnten Wohnung zu machen, solltest Du die folgenden Punkte beachten.

Persönlichkeitsrechte des Mieters müssen gewahrt werden

Viele Vermieter glauben, dass sie ihr Eigentum betreten und fotografieren dürfen – insbesondere, wenn es um eine lückenlose Neuvermietung oder den zeitigen Verkauf geht. Aber so einfach dürfen Vermieter nicht ohne Erlaubnis des Mieters fotografieren.

Achtung: Du bist zwar Eigentümer, hast mit dem Mietvertrag aber das Eigentumsrecht an den Mieter abgegeben. Zudem gewichten Gerichte das Persönlichkeitsrecht und die Unverletzlichkeit der Wohnung höher als das Eigentumsrecht.

Die Persönlichkeitsrechte muss auch ein Makler wahren, den Du für die Neuvermietung oder den Verkauf beauftragt hast. Dieser handelt als Dein Erfüllungsgehilfe. Es ist daher nicht erlaubt, dass ein Makler Fotos einer bewohnten Wohnung macht – sofern die Mieter nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

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Makler macht Fotos einer bewohnten Wohnung: Erlaubnis einholen!

Ein professioneller und seriöser Dienstleister weiß nicht nur, wie man Immobilien richtig fotografiert. Dieser weiß auch, dass man als Makler für Fotos einer bewohnten Wohnung die Erlaubnis der Mieter benötigt – nicht Deine als Vermieter!

Die Zustimmung ist idealerweise schriftlich einzuholen, bevor der Fototermin stattfindet. Grundsätzlich ist es ratsam, dass der Termin für die Fotos rechtzeitig angekündigt wird, damit der Mieter gegebenenfalls seine persönlichsten Gegenstände beiseite räumen kann.

Wenn Du sichergehen willst, dass die Erlaubnis schriftlich vorliegt, teile dem Mieter den Fototermin bezüglich der Neuvermietung oder des Verkaufs einige Tage zuvor mit und bitte ihn, schriftlich zu bestätigen, dass der Makler Fotos der bewohnten Wohnung machen und veröffentlichen darf.

Möchte der Makler Fotos von der Immobilie selbst – also im Außenbereich – machen, benötigt er die Erlaubnis des Eigentümers. Gleichzeitig muss der Makler darauf achten, keine Fotos der bewohnten Wohnung zu machen – also beispielsweise von außen durch die Fenster fotografieren.

Makler benötigt Fotos der bewohnten Wohnung, Mieter verweigert Erlaubnis – was tun?

Natürlich ist es in Deinem Sinne und im Sinne des Maklers, dass Fotos von der bewohnten Wohnung gemacht werden, um diese schnell zu vermitteln. Ein Anrecht auf Fotos hast Du als Eigentümer jedoch nicht. Ohne Erlaubnis darfst Du nur dann Fotos einer bewohnten Wohnung machen, wenn dies im Rahmen einer Schadensbeseitigung erfolgt.

Wenn der Mieter die Erlaubnis verweigert, sprich mit ihm über seine Gründe. Es ist gut möglich, dass er zumindest Fotos einiger Räume erlaubt – beispielsweise des Badezimmers oder des Flurs. Alternativ kannst Du ihn bitten, eigene Fotos der Wohnung zu erstellen.

Achtung: Dann musst Du Dir die Genehmigung einholen, die Fotos verwenden und veröffentlichen zu dürfen (Urheberrecht). Außerdem ist es möglich, dass Du dem Makler alte Fotos der nicht-bewohnten Wohnung übermittelst, die er für die Immobilienanzeige oder das Exposé nutzen kann.

Ist weder das Gespräch mit dem Mieter erfolgreich, noch liegen alte Fotos vor, bleibt im Grunde nur: Abwarten bis der Mieter die Wohnung verlassen hat. Das verzögert den Prozess der Neuvermietung oder des Verkaufs, aber eine andere Handhabe hast Du bezüglich der Fotos einer Wohnung laut Mietrecht nicht.

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