Der Vermieter fotografiert ohne Erlaubnis! Das ist eine berechtigte Beschwerde von Mietern. Damit Du bei der Neuvermietung einer noch bewohnten Wohnung alles richtig machst, haben wir Dir Deine Rechte als Vermieter zusammengefasst.
Vermieter fotografiert ohne Erlaubnis? Das hat Konsequenzen
Wenn Du eine Wohnung neu vermietest und hierzu eine Immobilienanzeige erstellst, solltest Du auch die Räume fotografieren. Schließlich möchte sich der Interessent einen ersten Eindruck von dem Objekt machen. Sofern das Objekt noch vermietet ist und die Räume bewohnt, ist dies jedoch nicht ohne Weiteres möglich.
Der Vermieter fotografiert ohne Erlaubnis – Das geht nicht! Das verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht des Mieters, auch wenn Du als Vermieter Eigentümer der Immobilie bist. Noch zahlt der Mieter den Mietpreis und hat das Recht, solche persönlichen Fotos zu untersagen. Eine bewohnte Wohnung darfst Du also nur mit dem Einverständnis des Mieters fotografieren. Das gilt auch, wenn ein Makler Fotos von einer bewohnten Wohnung macht.
Hinweis: Um ganz sicherzugehen, solltest Du Dir eine schriftliche Erlaubnis des aktuellen Mieter einholen. Am besten einige Tage vor dem Fototermin, sodass der Mieter gegebenenfalls die persönlichsten Gegenstände wegräumen kann.
Achte beim Fotografieren darauf, den Fokus auf den Raum zu legen und nicht auf herumliegende Gegenstände, persönliche Bilder oder Ähnliches um möglichst wenig in die Privatsphäre des Mieters einzugreifen. Solltest Du nicht wissen, wie Du passende Bilder für die Immobilienanzeige machst, kannst Du einen professionellen Fotografen beauftragen.
Achtung, Straftat!
Der Vermieter fotografiert nicht nur ohne Erlaubnis, er betritt die Wohnung auch ohne Erlaubnis, um Bilder zu machen? Das käme Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB) gleich, wie das Berliner Landgericht (AZ: 64 S 305/98) urteilte, und berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung. Auch eine strafrechtliche Anzeige seitens des Mieters wäre in diesem Fall möglich.
Darf der Vermieter Fotos der Wohnung ins Internet stellen?
Der Vermieter fotografiert ohne Erlaubnis und stellt die Bilder dann ins Internet? Damit verstößt Du ebenfalls gegen das Persönlichkeitsrecht. Gerichte bewerten in solchen Fällen die Privatsphäre des Mieters höher, insbesondere weil im Internet zahlreichen Betrachtern die Wohnung präsentiert wird, als Dein Recht am Eigentum, das Du mit dem Mietvertrag freiwillig abgegeben hast.
Kündige nicht nur den Fototermin an und bitte um Einverständnis des Mieters, sondern stelle auch klar, dass Du die Bilder nutzt, um die Wohnung im Internet zu bewerben. Möchte der Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen werden, dürfte er kaum etwas dagegen einwenden. Schließlich würde sich andernfalls die Neuvermietung verzögern.
Vermieter fotografiert ohne Erlaubnis das Haus
Darf man Häuser von außen fotografieren, fragst Du Dich? Ja. Damit verstößt Du gegen kein Persönlichkeitsrecht – sofern auf den Bildern keine Personen zu erkennen sind. Kennzeichen von Autos sollten unkenntlich gemacht werden. Von außen in die Wohnung zu fotografieren, ist hingegen tabu.
Ohne Erlaubnis darfst Du als Vermieter Fotos laut Mietrecht und Gerichtsurteilen dann machen, wenn diese als Bestandsaufnahme eines Mietmangels oder Schadens dienen. Das Amtsgericht Hannover urteilte hierzu, dass der Vermieter von einer öffentlich zugänglichen Stelle das Haus auch ohne Erlaubnis fotografieren darf. Insbesondere, wenn die Fotos nicht zur Veröffentlichung, sondern zur privaten Dokumentation gedacht sind.
Vermieter fotografiert ohne Erlaubnis – ein Fazit
Eine bewohnte Wohnung darfst Du nicht ohne Erlaubnis fotografieren. Das Persönlichkeitsrecht wiegt schwerer als das Eigentumsrecht. Von außen darfst Du ein Haus und das Grundstück fotografieren, insbesondere zur Bestandsaufnahme. Möchtest Du die Außenaufnahmen veröffentlichen, sollten Personen und persönliche Merkmale wie das Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden.