Auf dem zweiten PV-Gipfel am 5. Mai hat die Bundesregierung ihre Strategie für den schnellen Ausbau der Photovoltaik vorgestellt. Für vermietete Mehrfamilienhäuser sind eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, unter anderen soll der Mieterstrom einfacher werden.
Aufgrund der Energie- und Klimakrise fragen sich derzeit viele Immobilienbesitzer, ob es sich lohnt, Photovoltaik auf dem Dach zu installieren. Bislang war das in der Vermietung nur wenig interessant. Zwar ist es technisch nicht kompliziert, die Solarpaneele aufs Dach zu montieren. Will der Vermieter aber den Sonnenstrom zu dem Mieter bringen, stehen dem komplizierte Regularien im Weg. Deshalb ist der Anteil der Solarenergie bei Mehrfamilienhäuser, in denen die meisten Menschen in Deutschland leben, nur sehr gering.
Solarstrom soll Standard werden
Die Bundesregierung will das nun ändern. Auf dem zweiten Solargipfel hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sich mit Vertretern der Solarwirtschaft getroffen und die PV-Strategie der Bundesregierung vorgestellt. In dem veröffentlichen Papier sind insgesamt elf Handlungsfelder formuliert mit verschiedenen Maßnahmen. Die Bundesregierung möchte den PV-Ausbau erheblich beschleunigen und zum Standard für Stromproduktion in Deutschland machen.
Damit sollen auch die Vorgaben der internationalen Energieagentur IEA erfüllt werden. Diese möchte erreichen, dass die Industriestaaten bis ihren Strombedarf bis 2035 CO2 neutral produzieren. Die Bundesregierung hat daraus das Ziel abgeleitet, bis 2030 den Anteil der erneuerbaren Energien bei der Stromproduktion von 50 auf 80 Prozent zu steigern. Um das zu erreichen, muss der Anteil der Photovoltaik hierzulande verdreifacht werden.
Vereinfachung des Mieterstrom
Das kann nur gelingen, wenn auch die Mehrfamilienhäuser ihren Strom mit Solarmodulen auf dem Dach erzeugen. Deshalb hält das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern einige Punkte bereit, die die Installation von PV-Modulen attraktiver machen sollen. Zentral ist dabei die Vereinfachung des Mieterstroms und der damit verbundenen gemeinschaftlichen Versorgung von Gebäuden.
Die Praxis beim Mieterstrom ist derzeit darauf beschränkt, dass vor allem größere Gebäude mit mehr als 15 Wohneinheiten PV-Anlagen auf dem Dach nutzen. Oft sind bestehende Stromversorger der Betreiber und Lieferant des Sonnenstroms. Für die meisten privaten Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften ist der bürokratische Aufwand zu groß. Nun soll es für Vermieter unkomplizierter werden, selbst erzeugten Strom an ihre Mieter zu verkaufen. Außerdem sollen die Erzeuger nicht mehr gewerbesteuerpflichtig werden. Die Mieter sollen dabei selber entscheiden, ob sie den Strom vom Dach beziehen. Über einen virtuellen Stromsummenzähler sollen die Verbräuche und die Abrechnungen ermittelt werden.
Installation von Balkonkraftwerken ohne Erlaubnis des Vermieters
Aufseiten der Mieter möchte die Bundesregierung die Nutzung von Balkonkraftwerken mit sogenannten Steckersolargeräten erleichtern. Zu den Maßnahmen zählen die Abschaffung oder zumindest die Verschlankung der Meldepflichten. Ebenso soll die bisherige zulässige Schwelle der Einspeisung von Balkonstrom von 600 auf 800 Watt erhöht werden.
Technisch sollen in Zukunft konventionelle Schukostecker als Norm zugelassen werden. So können Mieter ihre Balkon-PV installieren, ohne dass dafür bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen. Die Erlaubnis des Vermieters ist dann nicht mehr notwendig.
Bei großen Gewerbebauten gibt es viel Potenzial, deren Dächer mit Photovoltaik auszustatten. Diese können dann den Strom auch in umliegende Gebäude einspeisen. Eigentümer könnten so ihre Häuser mit klimaneutraler Energie auch dann versorgen, wenn die Gebäude nicht genügend Fläche für eine PV-Anlage bieten.
Anpassung des Baurechts an die Erfordernisse der Solarenergie
Auch beim Baurecht möchte die Regierung ansetzen, um die Montage von Solarpaneelen auf dem Dach zu erleichtern. So sollen die Auflagen beim Denkmalschutz gelockert werden. Noch verhindern beispielsweise Abstandsflächenregelungen die Montage von Dachanlagen. Der Gesetzgeber möchte das Baurecht an die neuen Erfordernisse für die Installation von Solarenergie anpassen.
Schon im Vorfeld hatte die Bundesregierung steuerliche Erleichterungen für die Betreiber von kleinen Anlagen angekündigt. In Zukunft sollen Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Bruttoleistung von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien von der Ertragssteuer befreit werden. Bei Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzten Gebäuden sollen 15 kw steuerbefreit bleiben.
Bundesweite Solardachpflicht kommt nicht
Mit dem Solarpaket legt die Bundesregierung ihre Strategie fest, wie sie mithilfe der Photovoltaik die Stromversorgung in Deutschland CO2 neutral machen möchte. Das Paket enthält viele Details, die zum Teil exotisch klingen. Ermöglicht werden sollen Garten-PV, Agri-PV, schwimmende PV-Anlagen. Im Gegensatz zu den Plänen bei der Heizung enthält das Solarpaket aber für Vermieter einige interessante Anreize jetzt in Photovoltaik zu investieren und damit die Immobilie zukunftssicher zu machen.
Die lange diskutierte und geforderte bundesweite Solardachpflicht soll nicht kommen. Einzelne Bundesländer haben dazu aber bereits eigene Regel erlassen, sodass die Bundesregierung da nicht noch ein zusätzliches Regelwerk umsetzen muss. Das nun vorliegende Solarpaket I soll noch vor der Sommerpause ins Kabinett gehen und dort verabschiedet werden. Später soll dann ein Solarpaket II folgen.