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Entwurf zur Wohngeldreform soll nächste Woche vorlegt werden

Bauministerin Klara Geywitz möchte Menschen mit einem Einkommen auf dem Niveau des Mindestlohns zukünftig Wohngeld gewähren. Die SPD-Politikerin kündigt vergangenen Mittwoch, 21. September 2022, an, sie wolle ihren Gesetzesentwurf für eine massive Ausweitung des Wohngeldes in der Energiekrise in der kommenden Woche vorlegen.

„Mein Ziel ist, dass wir Ende September damit ins Kabinett gehen können“, teilt Geywitz mit. Dann soll gelten: „Wer Mindestlohn verdient oder eine Rente hat in dieser Höhe“, bekomme durch die Ausweitung Wohngeld.

Wohngeld für zwei Millionen Haushalte

Mit dem geplanten dritten Entlastungspaket hat die Ampelkoalition Anfang September die Wohngeldreform beschlossen. Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll ausgeweitet werden. Mit der Reform würden künftig zwei Millionen Haushalte Wohngeld bekommen, wenn ab dem Jahr 2023 neue Einkommensgrenzen gelten.

Den Entwurf hierfür will die Bundesbauministerin Geywitz bis Ende September ins Kabinett einbringen. „Dann stehen die Eckpunkte fest, und dann kann sich jeder darauf einstellen.“ Im Juli hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bereits eine „große Wohngeldreform“ angekündigt. Er verweist dabei vor allem auf die gestiegenen Energiepreise. Seit Juni wird der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende ausgezahlt.

Wem Wohngeld und in welcher Höhe zusteht, ist abhängig von Haushaltsgröße, Einkommen und der Miete. Menschen, welche Sozialleistungen wie die Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommen, dürfen allerdings kein Wohngeld beantragen. Die Unterkunftskosten sind bei ihnen schon in diesen Leistungen berücksichtigt.

Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses erhalten die Bezieher des Wohngeldes zunächst einen zusätzlichen Zuschuss für die Heizkosten. Dieser soll dann dauerhaft ins Wohngeld integriert werden. „Die Leute warten und haben Sorgen, da muss schnell etwas getan werden“, sagt Geywitz. Die Einkommensobergrenze solle angehoben werden, erklärte die Ministerin außerdem. Ansonsten sei die geplante Ausweitung von aktuell 650.000 auf zwei Millionen Haushalte mit Wohngeld nicht umsetzbar.

Schutz von Pflegebedürftigen

Zudem plane die Bundesregierung, Pflegebedürftige im Heim mit dem Wohngeld vor einer finanzieller Überlastung zu schützen. Die Eigenanteilen für einen Pflegeheimplatz könnten aufgrund der gestiegenen Energiepreise und der Inflation mit 300 bis 500 Euro zusätzlich ansteigen. Daher sucht die Regierung nach einer Lösung, durch welche die Betroffenen über das Wohngeld entlastet werden.