Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Wann lohnt sich die Löschung Deiner Grundschuld?

Die Grundschuld gehört zur Immobilienfinanzierung, wie der Topf zum Deckel, das ist klar. Aber nach Tilgung eines Darlehens hat sie keinen Nutzen mehr – oder?

Zur Besicherung von Immobiliendarlehen lässt sich die finanzierende Bank für gewöhnlich eine Grundschuld eintragen, die Verwertungsrechte an der Immobilie unterstreichen, sofern ein Kreditnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Doch auch wenn das Darlehen bereits getilgt wurde, bleibt die Grundschuld bestehen und somit im Grundbuch eingetragen.

Grundschuld muss nicht gelöscht werden

Das bedeutet zunächst keine Nachteile, denn sobald die Verbindlichkeit erloschen ist, hat die Bank auch keinerlei Recht an der Verwertung Deiner Immobilie – Du gilst als schuldenfrei.

Doch auch wenn es keine Verbindlichkeiten mehr gibt, viele Eigentümer betrachten allein das Wissen um die Grundschuld als Belastung und lassen ihre Grundschuld aus dem Grundbuch löschen.

Aber Achtung: Sowohl bei der Eintragung, als auch bei der Löschung einer Grundschuld entstehen Kosten durch den beteiligten Notar und das Grundbuchamt. Daher sollten Immobilienbesitzer darüber nachdenken, ob eine Löschung wirklich erforderlich ist!

Grundschuld kann für weitere Darlehen genutzt werden

Kommt der Wunsch einer Renovierung oder eines Anbaus auf, kannst Du die bestehende Grundschuld als Sicherheit für ein weiteres Darlehen nutzen. Neben Arbeiten an Haus und Grund können auf diese Art auch Fremdkapital für einen Autokauf oder vergleichbare Anschaffungen finanziert werden.

Grundschuld vor einem Verkauf löschen

Viele Kaufinteressenten bevorzugen beim Erwerb einer Immobilie ein Objekt ohne Grundschuld, jedoch ist es in der Praxis durchaus gängig, die Grundschuld bestehen zu lassen. Sollte der Immobilienkäufer dennoch auf die Löschung der Grundschuld bestehen, so wird diese mit Hilfe des Notars eindeutig im Kaufvertrag geregelt.

So funktioniert die Löschung:

  1. Darlehen tilgen
  2. Löschungsbewilligung für die Grundschuld von dem kreditgebenden Institut anfordern
  3. Gemeinsam mit einem Notar einen “Antrag zur Löschung der Grundschuld” aufsetzen
  4. Der Antrag wird durch Deinen Notar beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht
  5. Die Abwicklung beim Grundbuchamt kann bis zu sechs Wochen dauern

Hinweis: Kosten für die Löschung der Grundschuld An dem Prozess der Grundschuldlöschung sind Notar und Grundbuchamt beteiligt. Dabei stellt der Notar seine Rechnung in Höhe von 0,2 Prozent der Grundschuld aus. Für den Verwaltungsaufwand des Grundbuchamtes fallen darüber hinaus Kosten in Höhe von 0,2 Prozent der Grundschuld an.

Keine Grundschuld bis zu 50.000 Euro

Seit Ende Juli 2021 müssen Darlehen bis zu 50.000 Euro nicht mehr im Grundbuch eingetragen werden. Zuvor galt eine Grenze von 30.000 Euro. Der Vorteil: Nimmst Du zum Beispiel einen Kredit für Modernisierungen oder kleinere Umbauten auf und benötigst weniger als 50.000 Euro, sparst Du Geld für die Eintragung der Grundschuld.