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Schuhe vor der Wohnungstür: Ärger im Treppenhaus 

Schuhe im Hausflur führen immer wieder zu Streitereien zwischen Vermietern und Mietern. Aber auch Nachbarn oder Putzdienste ärgern sich häufig darüber, wenn andere das Treppenhaus als zusätzliche Abstellfläche benutzen. Wie ist die Rechtslage? Darfst du Schuhe vor der Wohnungstür verbieten oder haben Mieter das Recht, ihre Garderobe in den Flur zu verlagern?

 

Dürfen Mieter Schuhe im Treppenhaus abstellen? 

Grundsätzlich gehört das Treppenhaus zum Gemeinschaftseigentum und nicht zur Mietsache deines Mieters. Er darf also nicht einfach seine Sachen dort abstellen, wie es ihm beliebt. Du als Vermieter hast demnach das Recht, das Abstellen von Schuhen vor der Wohnungstür zu untersagen. Das kannst du im Mietvertrag oder der Hausordnung festlegen. Es gibt zahlreiche Urteile, die bestätigen, dass das Abstellen der Schuhe vor der Tür eine vertragswidrige Nutzung gemäß § 541 BGB darstellt. 

Allerdings ist ein generelles Verbot nicht zulässig. Regnet oder schneit es, dürfen Mieter ihre nassen Schuhe kurzzeitig auf der Fußmatte stehen lassen, bis sie trocken sind – nicht aber kreuz und quer im Flur verteilt. 

Stehen die Schuhe dauerhaft im Treppenhaus oder hat der Mieter sogar Schuhbänke oder -schränke aufgestellt, ist ein Verbot per Hausordnung oder Mietvertrag durchaus angebracht. Als Grund sind hier sowohl der Brandschutz als auch die Verkehrssicherheit zu nennen. Keine Gegenstände dürfen zur Gefahr für Mitbewohner oder Besucher werden oder Fluchtwege versperren. 

Es ist wichtig, dass du solche Gefahren über den Mietvertrag oder die Hausordnung ausschließt. Denn: Stolpert jemand über das Schuhwerk deines Mieters, wird dein Mieter schadenersatzpflichtig. Denn er ist der Verursacher des Schadens. Erlaubst du das Abstellen der Schuhe vor der Tür, könntest hingegen du ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. 

 

Was tun, wenn es keine Regelung im Mietvertrag gibt? 

Hast du das Abstellen von Schuhen im Hausflur weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung geregelt, könnte dein Mieter theoretisch den Flur als Garderobe nutzen – sofern von den Schuhen keine Gefahren für Besucher und Nachbarn ausgehen. Denn hier gibt es unterschiedliche Urteile: Während das Amtsgericht Köpenick Schuhregale vor der Wohnungstür grundsätzlich untersagt (AG Köpenick, 06.10.2017, Az.: 4 C 143/17), entschied das Amtsgericht Herne, dass ein Regal mit 30 cm Tiefe durchaus zulässig ist (AG Herne, 11.07.2013, Az: 20 C 67/13). 

Im Zweifelsfall hilft ein Blick in die Brandschutzverordnung oder der Landesverordnung deiner Gemeinde. Diese können Gegenstände im Hausflur unterbinden. Denn: Der Hausflur gilt als Fluchtweg. Dort abgestellte Gegenstände können im Notfall gefährliche Hindernisse und Stolperfallen darstellen. Verbietet die Verordnung das Zustellen des Hausflurs, sind auch Schuhe verboten. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um das Dachgeschoss oder das Erdgeschoss handelt. 

Darüber hinaus legt die Bauordnung der Länder fest, wie breit Fluchtwege in Wohnhäusern sein müssen: Das Treppenhaus muss mindestens 80 cm breit sein, der Hausflur 100 cm breit. Schränke, Regale oder auch Schuhe dürfen den Fluchtweg also keinesfalls unter diese Grenzen bringen. 

 

Was passiert, wenn du Schuhe im Hausflur duldest? 

Duldest du die abgestellten Schuhe über einen längeren Zeitraum, kann das Gewohnheitsrecht greifen. Dann dürfen Mieter aber dennoch nicht den Flur unbegrenzt nutzen: Die Brandschutz- und Bauverordnungen müssen immer eingehalten werden. 

 

Abmahnung möglich 

Hält sich dein Mieter nicht an die Bestimmungen im Mietvertrag oder der Hausordnung, kannst du ihn abmahnen. Das gilt auch für dauerhaft abgestellte Schuhe. Zunächst forderst du deinen Mieter schriftlich dazu auf, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen die Schuhe wegzuräumen. Bleiben die Schuhe dennoch stehen, ist eine Abmahnung der nächste Schritt. 

 

Was tun, wenn die Schuhe im Hausflur müffeln? 

Ob erlaubt oder nicht: Kommt es durch im Hausflur abgestellte Schuhe zu Geruchsbelästigungen darfst du nicht einfach mit Duftspray hantieren. Nach einem Urteil des Oberlandgerichts Düsseldorfs haben Duftsprays im Treppenhaus nichts zu suchen (Az. 3 Wx 98/03). Fühlst du dich oder ein Nachbar durch die Schuhe gestört, weise den Mieter daher besser darauf hin, die Schuhe schnellstmöglich aus dem Hausflur zu entfernen. 

 

Ausnahmen: Rollatoren und Kinderwagen dürfen im Flur stehen 

Wir empfehlen dir, das Abstellen von Schuhen und anderen Gegenständen im Treppenhaus immer vertraglich zu regeln. So vermeidest du Ärger – auch zwischen den Nachbarn, die sich eventuell daran stören. 

Eine Ausnahme gilt für Kinderwagen und Rollatoren. Gibt es keinen anderen geeigneten Ort zum Abstellen, dürfen sie im Flur stehen. Denn es ist Mietern nicht zuzumuten, Rollatoren oder Kinderwagen in die Wohnung tragen zu müssen, wenn es keinen Fahrstuhl gibt. Allerdings gilt auch hier, dass die Fluchtwege nicht zugestellt werden dürfen. Die Mieter müssen sich also eine ausreichend breite Stelle zum Abstellen suchen.