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Reform des EEG: Die Möglichkeiten des Mieterstroms

Die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD haben Änderungen im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vereinbart, die gewerbesteuerliche Hemmnisse bei der Energiewende beseitigen. 

Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Energiepolitiker Timon Gremmels (SPD) sagte zur Neuregelung vom Photovoltaik-Mieterstrom, der Deutsche Bundestag habe „… auch die vereinbarten steuerlichen Erleichterungen beim Mieterstrom auf den Weg gebracht. Dank einer Neuregelung des Gewerbesteuerrechts können Wohnungsbaugesellschaften ihren Mieterinnen und Mietern künftig Mieterstrom anbieten, ohne ihre gewerbesteuerliche Privilegierung zu verlieren. Das ist eine gute Nachricht für die Mieterinnen und Mieter, die künftig von günstigem Solarstrom vom eigenen Dach profitieren können“.

In der Vergangenheit nahmen Vermieter vor allem aus steuerlichen Gründen von Photovoltaik-Mieterstrom Abstand. Wärmelieferungen waren ohne steuerliches Risiko möglich, doch beim Betrieb einer Photovoltaik-Anlage konnte es schnell zum Verlust des Gewerbesteuerprivilegs auf die Mieteinnahmen kommen. „Diese steuerliche Benachteiligung des Mieterstroms gehört nun endgültig der Vergangenheit an“, erläutert Gremmels. Der bislang erforderliche Umweg über einen Energieversorger sei bei Mieterstrom-Modellen künftig nicht mehr zwingend erforderlich.

Keine Gewerbesteuer auf Mieterträge

Künftig sollen Einkünfte durch die Produktion und Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und durch den Betrieb von Ladestationen für Elektroautos möglich sein, ohne dass Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden. 

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, freut sich über die neue Entwicklung: „Diese Reform zeigt, dass es unserem Parlament möglich ist, trotz aller Widerstände in den Ministerien eine sachlich vernünftige Lösung zu finden. Wir sind froh, dass wir mit allen Beteiligten gemeinsam jahrelang an diesem Problem kollegial gearbeitet haben. Diese Arbeit zahlt sich nun nach 15 Jahren endlich aus.“

Etwa die Hälfte der GdW-Unternehmen nehmen die Regelung zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung in Anspruch. Das heißt, dass auf Mieteinnahmen keine Gewerbesteuer fällig ist. Bisher hätten Unternehmen dieses Privileg verloren, wenn sie Mieterstrom für Ihre Mieter produziert hätten. Damit wären ihre gesamten Mieteinnahmen gewerbesteuerpflichtig geworden. Dies hat viele Unternehmen daran gehindert, Solaranlagen auf den Dächern ihres Wohnungsbestandes zu installieren. Mit der Einigung der Koalition wird dies künftig nicht mehr der Fall sein und der Weg für mehr Mieterstrom ist frei.

Darüber hinaus ist auch der Betrieb von Ladeinfrastruktur für Mieter nun möglich, ohne dass dies steuerliche Nachteile für Vermieter hat. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Mobilitätswende in Deutschland. Dabei ist zu betonen, dass die Aktivitäten im Mieter- und Ladestrom der normalen Gewerbesteuer unterliegen.

Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßte die Einigung der Koalitionspartner darauf, dass in Zukunft Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos für ihre Mieter von bis zu zehn Prozent der Einnahmen aus der Wohnungsverwaltung erzielen können, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden.

„Eine wichtige gewerbesteuerliche Hürde wurde zumindest ein wenig aus dem Weg geräumt. Es muss sich für den gesamten Immobiliensektor lohnen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen und mittels klimaneutraler Technologie an ihre Mieter zur Verfügung stellen zu können“, sagte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner.