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Rauchwarnmelder-Frist: 31. Dezember 2020 beachten!

Kleine Geräte mit großer Wirkung: Rauchmelder retten Leben. In den meisten Wohnungen und Häusern in Deutschland hängen sie bereits an der Decke, doch für Bestandsbauten galten bisher Übergangsfristen. Doch die Frist läuft in weiten Teilen der Republik ab. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen in Wohnräumen nun auch in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder angebracht sein.

Ab dem 1. Januar müssen Rauchwarnmelder in jeder Wohneinheit in Berlin und Brandenburg installiert sein. Diese Pflicht gilt auch für Einzimmer-Appartements, Einfamilienhäuser, sowie Wochenend- und Ferienhäuser mit mehr als 50 Quadratmeter Fläche. Dabei ist es wichtig, dass Rauchmelder im Wohn- und Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Rettungswege gelten, installiert werden. Ausgenommen sind Bad, Keller, Küche, Hobbyraum, Speisekammer, Dachboden, Abstellkammer, Waschküche, Wandschränke, Treppenhaus und begehbare Schränke. 

Rauchwarnmelder: Details im Überblick

Die Rauchmelder müssen an der Decke montiert sein und einen Abstand von mindestens einem halben Meter von Wänden, Stützbalken oder Einrichtungsgegenständen einhalten.

Bei Mietwohnungen ist der Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich. Die dabei anfallenden Kosten kann er jedoch mit bis zu acht Prozent auf seine Mieter umlegen.

Sachsen: keine Rauchwarnmelderpflicht

Als letztes Bundesland hat Sachsen keine verbindliche Frist zur Anbringung von Rauchwarnmeldern in Bestandsgebäuden geregelt. Ob man sich damit einen Gefallen tut, steht zu bezweifeln. Die kleinen, unscheinbaren Geräte retten Leben, daher sollten verantwortungsvolle Vermieter auch unabhängig von der gesetzlichen Lage auf Nummer sicher gehen und sie umgehend installieren, sofern noch nicht geschehen. Doch auch ohne entsprechende Frist sind die Kosten für Anschaffung und Anbringung natürlich mit acht Prozent auf den Mieter umlegbar.

Rauchwarnmelder nach zehn Jahren auswechseln

Rauchwarnmelder haben eine Lebenserwartung von zehn Jahren. Für die Wartung der Rauchmelder ist in den meisten Bundesländern der Mieter zuständig. Für den Austausch sind aber generell die Wohnungseigentümer verantwortlich. 

Experten raten dazu, beim Kauf eines Rauchwarnmelders auf Qualität und Gütesiegel zu achten. Auf der sicheren Seite steht man demnach mit dem „Q“-Siegel. Das ist ein Qualitätssiegel des Forums Brandrauchprävention. Es steht für Sicherheit, Langlebigkeit und Qualität des Geräts.