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Neue Förderung für klimafreundliches Bauen

Mit dem 1. Juli 2021 tritt die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Wer jetzt investieren will, der sollte sich die attraktiven Zuschüsse und Kredite nicht entgehen lassen.

Mit der neuen Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude werden ab dem 1. Juli 2021 einige bestehende Programme der staatlichen KfW Bank und der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neu zusammengefasst. Die Beantragung soll einfacher und damit auch attraktiver werden. In Zukunft braucht es nur noch einen Antrag, um einen Kredit oder einen Zuschuss zu erhalten.

Auch Wohnungskauf wird gefördert

Bei allen Programmen gibt es sowohl einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss als auch die reine Zuschussvariante. Gefördert werden nicht nur die Sanierung von Bestandsgebäuden, sondern auch der Kauf von energieeffizienten Wohnungen oder Häusern. Auch Privatpersonen und WEGs können die Förderung beantragen. Für Nichtwohngebäude wie zum Beispiel Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser gibt es speziell aufgelegte Programme. Bitte beachten: Der Antrag auf Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrags für die Immobilie erfolgen.

Maximal 150.000 Euro Kredit

Die Darlehenssummen sind abhängig von der Maßnahme und der damit verbundenen Energieeffizienz. Die Kreditsummen sind auf 60.000, 120.000 oder 150.000 Euro begrenzt. Zusätzlich können Tilgungszuschüsse von bis zu 50 Prozent die Gesamtlaufzeit des Darlehen verkürzen. Den höchsten Zuschuss gibt es beim Neubau eines „Effizienzhaus EE-Klasse“ mit einem erneuerbare Energien Anteil von mindestens 55 Prozent für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes. Dann beträgt die Kreditsumme 150.000 Euro, dazu kommen 17,5 Prozent Tilgungszuschuss.

Wegweiser durch den Förderdschungel

Wie die Förderprogramme im einzelnen aussehen, erfahren Interessenten beim Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI). Die Antragstellung erfolgt online bei der BAFA. Bei der Antragstellung kannst Du Dich von einem Energieexperten beraten lassen. Die Berater helfen Dir, Planungsfehler zu vermeiden und die für den Antrag notwendige technische Beschreibung aufzusetzen. Bei einigen Maßnahmen ist die Begleitung durch einen Energieberater sogar Pflicht. Dafür gibt es ab sofort Geld: Der Staat beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kosten. Auch hier sollte man sich über die Details beim BAFA und der KFW Bank informieren.

Werterhalt durch Klimaschutz

Die Bundesregierung hat mit ihrem Klima­schutz­programm beschlossen, die energetische Modernisierung von Gebäuden zu fördern und noch attraktiver zu machen. Laut UNEP (United Nations Environment Programme) sind Gebäude für 40 Prozent des weltweiten Energieverbrauchs sowie 50 Prozent des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen verantwortlich. 

Ab dem 1. Juli 2021 können Interessenten die „Bundes­förderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Die Banken berichten bereits über eine große Nachfrage. Wer jetzt in die Energieeffizienz seiner Immobilie investiert, macht seine Immobilie wertstabil und beteiligt sich aktiv am Klimaschutz.