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Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen – das kommt auf Vermieter zu

Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf Energiesparmaßnahmen geeinigt. Diese sollen bereits ab dem 1. September umgesetzt werden und betrifft nicht nur das Gewerbe, sondern auch private Haushalte. Hier erfährst Du das Wichtigste kurz zusammengefasst. 

 

Raumtemperatur sinkt auf 19 Grad Celsius 

Öffentliche Gebäude sollen ab September nur noch auf maximal 19 Grad geheizt werden, nicht wie bisher auf mindestens 20 Grad. In Betrieben mit hoher körperlicher Arbeit gelten sogar noch niedrigere Temperaturen. Flure und Lagerräume sowie große Hallen oder andere Räume, in denen sich nicht länger aufgehalten wird, sollen gar nicht mehr beheizt werden. 

Boiler für die Warmwasseraufbereitung sollen abgestellt werden, sofern das Wasser lediglich zum Händewaschen verwendet wird. Bei zentraler Warmwasseraufbereitung soll die Temperatur auf Mindesttemperatur gesenkt werden, um Legionellen vorzubeugen. 

Beheizte Geschäfte dürfen ihre Ladentüren nicht mehr offenhalten, damit keine Wärme nach draußen abweichen kann. Die Beleuchtung muss zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet sein. 

Für private Unternehmen wurden zunächst keine speziellen Regelungen getroffen. Jedoch gilt auch hier, dass Büros weniger beheizt werden sollen. Allerdings nicht auf maximal 19 Grad wie bei öffentlichen Gebäuden, sondern auf mindestens 19 Grad. 

Für Vermieter von Gewerbeimmobilien heißt das: Absprachen, die Mietern vorgeben, die Räume auf mehr als 19 Grad zu heizen, sind für den Zeitraum von September bis zunächst Ende Februar 2023 ungültig. 

 

Einschränkungen bei privaten Haushalten 

Private Haushalte sind von den Regelungen der Energiesparmaßnahmen bislang ausgeschlossen. Da jedoch erhebliche Mehrkosten auf die Haushalte zukommen, wird den Bewohnern freigestellt, ob sie weniger heizen möchten oder nicht. Das gilt explizit auch für Mieter! 

Normalerweise sind Mieter dazu verpflichtet, eine bestimmte Mindesttemperatur in Räumen einzuhalten. Das soll vor witterungsbedingten Schäden an der Bausubstanz wie beispielsweise Schimmel schützen. Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Raumtemperatur vorgeben, werden nun bis Ende Februar 2023 ausgesetzt. 

Mieter bleiben jedoch weiterhin in der Verantwortung, die Mietsache durch angemessenes Heizen und Lüften vor Schaden zu bewahren. Je nach Sanierungs-Zustand der Wohnung kann diese Angemessenheit sehr unterschiedlich ausfallen. 

 

HINWEIS: Private Pools dürfen grundsätzlich nicht mehr mit Gas oder Strom geheizt werden, egal ob drinnen oder draußen. 

 

Vermieter müssen Mieter über Mehrkosten informieren 

Gasversorger müssen spätestens zu Beginn der Heizperiode ihre Kunden über die zu erwartenden Mehrkosten informieren. Diese Informationspflicht gilt auch Vermietern gegenüber ihren Mietern, sofern diese keine eigenen Versorgerverträge abgeschlossen haben. 

Zur Informationspflicht gehört auch der Hinweis auf den zu erwartenden Verbrauch sowie Möglichkeiten zum Energiesparen im privaten Haushalt. Spätestens zum Oktober solltest Du Deinen Mietern also ein Schreiben zukommen lassen, indem Verbrauch und Kosten erläutert werden. Sparpotenzial besteht im Wesentlichen im Warmwasserverbrauch und beim Heizen. 

 

WICHTIG: Besprich mit Deinen Mietern unbedingt, wie sie auch bei geringerer Raumtemperatur Schimmel vermeiden können. Andernfalls drohen nicht nur hohe Sanierungskosten, sondern auch erhebliche Gesundheitsrisiken. 

 

Verpflichtung zur Überprüfung von Heizungen 

Ab dem 1. Oktober 2022 soll eine jährliche Überprüfung von Gasheizungen – der sogenannte hydraulische Abgleich – verpflichtend werden. Zudem sollen ineffiziente Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung ausgetauscht werden müssen. Diese Maßnahme betrifft sowohl private als auch gewerbliche und öffentliche Gebäude. Hier muss die Regierung aber noch abschließend zustimmen.