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Fassade streichen: Was es beim Fassadenanstrich zu beachten gibt

Die Fassade ist die Visitenkarte eines jeden Hauses. Daher ist früher oder später ein neuer Fassadenanstrich fällig. Oder ist bereits eine gründliche Reinigung ausreichend? Welche Farbe sollte verwendet werden und welche Kosten entstehen? Hier erfährst Du mehr. 

 Fassade streichen: Reinigung oder Anstrich? 

Weist die Fassade nur an einigen Stellen Mängel auf, sieht aber sonst noch gut aus, ist es häufig ausreichend, lediglich die abgebröckelten oder schmutzigen Stellen auszubessern beziehungsweise zu säubern. Die Ursprungsfarbe bleibt dabei bestehen.  

Mittels verschiedener Methoden können Schmutz oder Mängel mit wenig Aufwand behoben werden. Ein Fachmann kann Dir sagen, ob eine Fassadenreinigung oder Fassadenrenovierung möglich ist, oder eine Fassadensanierung notwendig ist. 

Besonders die sogenannten Wetterseiten eines Gebäudes weisen nach einiger Zeit grünliche oder gräuliche Verfärbungen auf. Das deutet auf Algenbefall hin, der durch Feuchtigkeit entsteht. Ist der Befall nur leicht und auch nur äußerlich, die Wand an sich jedoch trocken, ist in der Regel eine Auffrischung der Farbe ausreichend. Muss die Wand erst trockengelegt werden, oder ist der Algenbefall zu stark, muss dieser zunächst entfernt werden. Danach ist ein neuer Anstrich fällig. 

 

Vorschriften zur Farbwahl für Fassaden 

Sind die Mängel an der Fassade oder der Schmutz zu groß, um lediglich repariert oder gereinigt zu werden, ist ein kompletter Fassadenanstrich ratsam. Bevor Du Dich für eine neue Farbe entscheidest, solltest Du die Bauvorschriften Deiner Gemeinde beachten. In manchen Regionen wird vorgegeben, welche Farbe Du verwenden darfst und welche eventuell als störend empfunden wird. Das gilt hauptsächlich für die Farbe der Dachziegel, aber auch für die Fassade. 

Die Vorschriften für Fassaden sind bei denkmalgeschützten Gebäuden besonders relevant. Hier kann unter Umständen nicht nur die Farbe, sondern auch die Art der Farbe vorgegeben sein. Informationen zu Gestaltungseinschränkungen erhältst Du im Gemeindebüro. 

 

Fassade streichen und gleichzeitig dämmen 

Besonders bei alten Häusern sind Außenwände häufig noch ungedämmt. Dabei kann eine Fassadendämmung bis zu 35 Prozent Energiekosten einsparen. Gerade in der aktuellen Situation ein guter Grund, das Thema anzugehen. Insbesondere, wenn Deine Fassade sowieso einen neuen Anstrich benötigt, kannst Du beides in einem Abwasch erledigen. 

Hinweis: Energetische Sanierungen werden von der KfW gefördert. Du solltest die Hilfe eines Energieffizienz-Experten in Anspruch nehmen, der Dir bei der Planung und den Anträgen eine Menge Arbeit abnimmt. 

 

So gelingt der Fassadenanstrich 

Damit Deine neu gewählte Farbe auch hält, brauchst Du die passende Basis. Zunächst wird also das Wärmeverbundsystem (sofern nötig) auf die Außenwand aufgebracht und anschließend verputzt. Der Putz besteht meist aus Kalkputz, Kalk-Zement-Putz, Zementputz oder Beton. 

Ist die Wand bereits gedämmt, sollte sie vor dem Streichen genau überprüft werden. Löcher und Risse solltest Du vorab reparieren. Außerdem muss die Wand vor dem Streichen sauber sein. Blättert die alte Farbe bereits ab, muss der alte Anstrich gelöst werden und die Oberfläche anschießend mit Fassadengrund gestrichen werden. 

 

Die richtige Farbe 

Sofern Deine Gemeinde keine Einschränkungen für Fassaden vorgibt, kannst Du die Farbe frei wählen. Entscheidend ist jedoch, dass Du eine Farbe wählst, die qualitativ hochwertig ist und Deinen Ansprüchen gerecht wird. Wähle ein Produkt, das wasserdampfdurchlässig und wasseraufnahmefähig ist.  

Am häufigsten werden Dispersionsfarben benutzt, weil sie besonders günstig sind. Silikatfarben dagegen weisen eine hohe Atmungsaktivität aus und sind besonders witterungsbeständig. Silikonharzfarben sind wasserabweisend und schützen vor Algen- und Pilzbefall. Wer matte Farben bevorzugt sollte auf Polymerisatharzfarben zurückgreifen. 

 

Schutz vor Schimmelbefall an der Fassade 

Spezielle Anti-Schimmel-Farben enthalten Biozide, die die Fassade vor Schimmelbefall schützen soll. Das ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn es sich um äußerlichen Schimmel handelt, der zuvor fachgerecht entfernt wurde, oder bevor überhaupt Schimmel entstanden ist. Wiederkehrender Schimmel weist auf Baumängel hin, die umgehend behoben werden sollten. 

Schimmelvermeidende Farbe ist also nur bedingt zu empfehlen. Lass Dich von einem Fachmann beraten, ob die Farbe in Deinem Fall sinnvoll ist. 

 

Vor Schmutz schützende Beschichtungen 

Spezielle Farben mit sogenanntem Lotus-Effekt beinhalten wasserabweisende Bindemittel. Dadurch perlen Wassertropfen an der Fassade ab und nehmen beim Ablaufen den Schmutz mit nach unten. Hersteller versprechen einen Schutz vor Schmutz und Wasser von bis zu 90 Prozent. Allerdings können Unebenheiten diesen Effekt stören. 

 

Kosten für den Fassadenanstrich 

Gerade bei Mehrfamilienhäusern und wenn die Wand gleichzeitig gedämmt werden soll, sollte ein Fachmann die Arbeiten übernehmen. Je nach Größe der Wände, sowie Arbeitsaufwand kostet ein Fassadenanstrich inklusive Grundierung zwischen sieben und 15 Euro pro Quadratmeter. Kommt eine Dämmung dazu, solltest Du mit 50 bis 250 Euro pro Quadratmeter rechnen. 

 

Fassadenanstrich in der Nebenkostenabrechnung 

Arbeiten an der Fassade wie beispielsweise die Ausbesserung, das Säubern von Schmutz, das Entfernen von Graffiti, oder ein neuer Anstrich zählen zu den Erhaltungsmaßnahmen, die Du als Vermieter zu verantworten hast. Die Kosten darfst Du also nicht auf Deine Mieter umlegen. 

Ist die Außenwand feucht und wirkt sich der schlechte Zustand auf die Wohnräume aus, handelt es sich sogar um einen Mietmangel. Deine Mieter dürften dann die Miete mindern und die Instandsetzung der Fassade verlangen. Es lohnt sich also, regelmäßig den Zustand der Wände zu überprüfen und zu handeln, bevor Baumängel entstehen. 

 

Hinweis: Lässt Du nicht nur die Fassade streichen, sondern gleichzeitig dämmen, gilt die Dämmung als Modernisierungsmaßnahme. Die Kosten dafür darfst Du als Mieterhöhung in Höhe von elf Prozent pro Jahr auf die Mieter umlegen.