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Fahrräder abstellen: Welche technischen Möglichkeiten gibt es?

Der Fahrradboom stellt auch Vermieter zunehmend vor neue Herausforderungen. Wir haben uns angeschaut, welche Produkte zum Abstellen von Fahrrädern der Markt bietet.

Der Fahrradmarkt boomt wie kein anderer. Laut Angaben des Zweiradindustrieverbands (ZIV) gibt es derzeit in Deutschland 81 Millionen Fahrräder. Damit verfügt nun statistisch gesehen jeder Bundesbürger über ein Fahrrad. Das macht das Fahrrad zum bedeutendsten Verkehrsmittel mit den meisten Fahrzeugen im Bestand.

Mit der riesigen Zahl an Fahrrädern werden auch immer mehr Abstellflächen benötigt. Leider sind die meisten Wohngebäude für das Parken von Fahrrädern nicht ausgerüstet. Die Folgen kennt jeder Eigentümer allzu gut. Fahrräder stehen vorm Haus, im Eingangsbereich, in den Hinterhöfen, im Garten sowie den Fluren.

Zu dem Platzproblem kommt noch das Thema Sicherheit. Versicherer melden für das Jahr 2020 eine durch Fahrraddiebstahl verursachte Schadensumme von 110 Millionen Euro. Die Einrichtung von Stellplätzen ist derzeit nur beim Neubau Pflicht. Möchte man aber nicht im Fahrradchaos versinken und Streitigkeiten mit den Mietern vermeiden, gilt es auch bei Bestandsbauten nach Lösungen zu suchen.

Bei den Abstellanlagen für Fahrräder bietet der Markt eine Vielzahl von Systemen. Die wichtigsten Produktlösungen haben wir uns angeschaut.

Fahrradständer

Bei den Fahrradständern, die draußen montiert werden, gibt es eine Vielzahl von Modelltypen. Am preiswertesten und einfachsten zu installieren sind Vorderradhalter. Der Nachteil dieser Ständer ist, dass nicht alle Reifengrößen passen. Außerdem ist das alleinige Anketten über das Vorderrad nicht immer sicher und kann unter Umständen sogar die Felge beschädigen. Bügelhalter, bei denen der Fahrer sein Rad über den Rahmen ankettet, sind eindeutig die bessere Lösung.

Überdachte Fahrrad-Stellplätze

Zum Schutz vor der Witterung kann der Eigentümer den Stellplatz für die Fahrräder überdachen. Ebenso kann er den Radplatz einzäunen und zusätzlich mit einem Schloss ausstatten. Solche Maßnahmen gelten oft als bauliche Veränderung, die unter Umständen eine optische Beeinträchtigung zur Folge hat. Findet diese auf dem Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) statt, ist die Zustimmung aller Eigentümer notwendig. Gegebenenfalls ist der Bau eines Stellplatzes mit Dach außerdem mit der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes abzustimmen. Die Größe und vor allem die Höhe einer Fahrradanlage entscheidet darüber, ob eine Genehmigung einzuholen ist.

Fahrradboxen/Garagen

Abschließbare Fahrradboxen sind aktuell auf dem Vormarsch. Gibt es dafür Platz, bieten diese Schutz gegen Diebstahl und Vandalismus. Das Abschließen der Box kann konventionell über Schlüssel erfolgen. Ebenso lassen sich moderne Boxen schlüssellos mit einer App oder per Chipkarte öffnen.

Fahrradkeller

Gibt es noch einen freien Kellerraum, kann der Eigentümer diesen zum Fahrkeller machen. In einer WEG kann die Nutzung eines Gemeinschaftsraums als Fahrradkeller mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Sind bauliche Veränderungen notwendig, etwa der Einbau von Ständern oder einer Rampe für den Zugang, kann die Einrichtung eines Fahrradkellers als Modernisierungsmaßnahme gelten. Der Fahrradkeller verlangt meistens eine Regelung für den Zugang. Sonst droht schnell Streit wegen Überfüllung.

Anlagen in Tiefgaragen

Radstellplätze in Tiefgaragen sind heute keine Seltenheit mehr. Zusätzlich zu den Autostellplätzen lassen sich Wandhalterungen fürs Fahrrad montieren. Bei Platzproblemen bieten sich Doppelstockparker oder Karusselsysteme an.

Quartieranlagen

Gemeinsame Lösungen für mehrere Häuser oder ganze Quartiere gibt es derzeit noch wenige. Stadtplaner sehen darin aber eine Lösung für die Zukunft. So sollen Quartierentwickler vermehrt auch Fahrradgaragen planen, die die gesamte Nachbarschaft gemeinsam nutzt. Denkbar sind dabei Bike-Sharing Modelle, wie sie einige Anbieter in Metropolen bereits anbieten.

Smart Bike Parking

Startups wie zum Beispiel „V Locker“ bieten mit ihren Fahrradtürmen die entsprechende Lösung für gemeinschaftlich genutzte Fahrradparkplätze. Die Türme brauchen nur 4,5 Quadratmeter Platz und können bis zu 60 Räder aufnehmen. Das Belegmanagement erfolgt per App. Über ihr Smartphone können Radfahrer Plätze fürs Bike buchen und auch bezahlen. Die App lässt sich einbinden in Smart City Konzepte. Der Velo-Tower verfügt bei Bedarf über eine Photovoltaikanlage, die auch E-Bikes mit Strom versorgen kann.

Fahrradstellplatz als Modernisierung und Instandhaltung

Die Neueinrichtung eines Fahrradabstellplatzes kann der Eigentümer sowohl als Modernisierung als auch als Instandhaltungsmaßnahme umlegen. Zur Finanzierung entstehen derzeit den PKW-Stellplätzen vergleichbare Modelle. Den Platz in der Fahrradgarage kann der Hausbewohner zusätzlich anmieten wie einen Parkplatz fürs Auto. Möchte der Vermieter den Fahrradstellplatz zusätzlich mit einer Ladestation für E-Bikes ausstatten, kann er Fördermittel aus dem Programm für E-Mobilität in Anspruch nehmen.