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Extremwetter – Welche Versicherung brauchen Vermieter

Hagel, Sturm oder Überschwemmung verursachen große Schäden an Gebäuden. Oft benötigen Immobilieneigentümer eine Erweiterung der Gebäudeversicherung zum Schutz gegen Elementarschäden.

Im Juni zogen schwere Unwetter über Deutschland, oft verbunden mit vorrausgehender Hitze und Schwüle. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet bereits jetzt für die Beseitigung der durch Extremwetter verursachten Schäden mit Kosten von 1,7 Milliarden Euro für die deutschen Versicherer. Ein Großteil der Schäden betrifft Gebäude. Die Folgen von Hagel, Sturm oder Starkregen sind vollgelaufene Keller, abdeckte Dächer, zerbrochene Fenster.

Eine schnelle Sanierung der Schäden ist oft gar nicht so einfach. Die Handwerksfirmen sind ausgelastet und lassen sich Notfalleinsätze fürstlich entlohnen. Wichtig ist es deshalb, einen Versicherungspartner an der Seite zu haben, der die Schäden finanziell deckt.

Unzureichend versichert

Immobilieneigentümer sollten deshalb ihren Versicherungsschutz überprüfen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat ermittelt, dass in Deutschland nur 46 Prozent der Häuser gegen Wetterphänomene wie Starkregen und Hochwasser versichert sind. In vielen Fällen ist es deshalb notwendig, die Versicherung um einen Schutz vor Elementarschäden zu erweitern. Als Elementarschäden bezeichnet man solche, die durch das Wirken der Natur verursacht sind. Dazu gehören Sturm (ab Windstärke 8), Überlastungen durch Schnee, Überschwemmungen, Rückstau, Erdsenkungen, Erdbeben, Vulkanausbrüche.

Einteilung in Risikoklassen

Ob die Erweiterung des Schutzes möglich ist, darüber entscheidet der Versicherer. Gab es bereits im Vorfeld größere Schadensfälle, dann könnten manche Versicherer der Ausdehnung des Versicherungsschutzes nicht zustimmen. Auch teilen die Versicherungen das Gebäude abhängig von der Lage in Risikoklassen ein. Liegt die Immobilie zum Beispiel in einem ausgewiesenen Hochwassergebiet, gibt es oft gar keinen Versicherungsschutz oder nur gegen sehr hohe Beitragssätze.

Pflicht zur Schadensminderung

Der Eigentümer hat gegenüber der Versicherung auch Pflichten. Er muss Vorsorge treffen, um Schäden zu vermeiden. Dazu können das Freihalten der Abflussleitungen gehören, ebenso das Anbringen von Rückstauventilen oder die umgehende Reparatur von Rissen in Wänden oder Bodenplatte. Häufig sind durch den Sturm im Dach Ziegel abgetragen. Der Eigentümer muss dann die freien Stellen durch eine Plane abdecken. Sonst könnte das eindringende Wasser noch größere Schäden verursachen.

Bevor es zur Auszahlung kommt, begutachtet die Versicherung die Schäden. Deren Mitarbeiter helfen dabei, den geeigneten Handwerker zu finden. Auf der sicheren Seite ist der Eigentümer, wenn er Fotos von der betroffenen Stelle macht. So hat er gegenüber der Versicherung immer einen Nachweis.

Umlegbare Betriebskosten

Laut der Betriebskostenverordnung sind die Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden umlegbare Betriebskosten (§ 2 Nr. 13 BetrKV). Dabei kann man als Eigentümer sich aber nicht gegen jedes nur erdenkliche Risiko für viel Geld absichern. Auch hier ist wie allen anderen Betriebskosten das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Um unnötige Diskussion bei der Erweiterung der Gebäudeversicherung zu vermeiden, sollen man diese im Mietvertrag festhalten.