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Dachschaden? Welche Versicherung übernimmt den Schaden?

Die Stürme nehmen zu und mit ihnen die Anzahl der Schäden. Vor allem Dächer sind hier betroffen. Doch welche Versicherung übernimmt das?

Wenn ein Sturm vorbeigezogen ist, der Schäden am Haus hinterlassen hat, solltest Du schnell handeln. Vor allem, wenn das Dach betroffen ist. Die offenen Stellen müssen abgedeckt werden, bevor Regenwasser in das Gebäude dringen kann. Wer zahlt für solche Schäden?

Dachschaden nach Sturm: Was für Schäden übernimmt die Gebäudeversicherung?

Bevor ein Schaden am Dach auftritt, solltest Du bereits eine Versicherung abgeschlossen haben. Die Wohngebäudeversicherung ist beispielsweise ein Muss, wenn Du eine Immobilie erwirbst. Sie ist eine Art Universalversicherung gegen Schäden an Dach und Fassade. Sollte der Dachstuhl durch herabstürzende Äste oder gar einen umgestürzten Baum beschädigt sein, greift diese Versicherung. Gleichzeitig kommt sie für Folgeschäden auf. Sollte bereits Regenwasser eingedrungen sein, werden dementsprechend auch die daraus resultierenden Schäden ausgeglichen.

Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt also sämtliche Kosten, welche entstehen, wenn eine Immobilie nach einem Unwetterschaden wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden soll. Somit kannst Du mit einer Gebäudeversicherung auch Wasserschäden ausgleichen lassen.

ACHTUNG: Ein starker Wind ist für die Versicherungen nicht gleich ein Sturm. Ein Sturm ist dann gegeben, wenn eine Windstärke von acht oder höher vorliegt. Dann erst fällt ein beschädigtes Dach unter das Kriterium Sturmschaden. Du als Hausbesitzer musst hierfür aber nicht den Nachweis erbringen. Die lokal erfassten Daten des Deutschen Wetterdienstes sind völlig ausreichend.

Für das Innere des Hauses

Was aber, wenn auch das Innere der Immobilie von Sturmschäden betroffen ist? Möbel, andere Einrichtungsgegenstände und technisches Equipment gehören nicht zu den festen Bestandteilen des Hauses. Damit werden sie auch nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür benötigst du eine Hausratversicherung. Diese ist für Sturmschäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen verantwortlich. Ebenfalls mitversichert sind ebenso Folgeschäden am Hausrat.

Weiterhin gibt es die Glasversicherung. Sie bildet das Soll gegen Bruchstellen am Gebäude. Mitunter kann es sein, dass diese Versicherung bereits in der Gebäudeversicherung enthalten ist. Wenn nicht, solltest Du diese zusätzlich abschließen. Aber Achtung: Die Fenster müssen zum Zeitpunkt des Sturmes fest verschlossen gewesen sein. Ansonsten kann ein Schadenausgleich durch die Versicherung schwierig werden.

Sturmschaden? So gehst Du vor

Es ist passiert. Ein Sturm hat Dein Dach oder Gebäude beschädigt. Behalte zunächst die Nerven und gehe Schritt für Schritt vor. Hier zeigen wir Dir, was Du bei einem Dachschaden nach einem Sturm tun musst, damit die Versicherung greift.

  1. Nicht selbst aufs Dach klettern! Lass im Schadensfall einen Profi den Schaden begutachten und dokumentieren.
  2. Du bist durch den Versicherungsvertrag zu einer zeitnahen Reparatur des Daches verpflichtet, um Folgeschäden und -kosten gering zu halten. Kontaktiere also schnellstmöglich einen Dachdecker oder anderen Handwerksbetrieb, der sich um eine Sicherung und Abdichtung kümmert, damit kein zusätzlicher Schaden durch eindringendes Regenwasser entsteht.
  3. Ein Gutachter dokumentiert den Schaden. Da dieser in der Regel nicht sofort vor Ort sein kann, fotografiere den Schaden möglichst direkt und von unten selbst. Eine Bezeugung durch Dritte ist hier ebenfalls zu empfehlen.
  4. Nimm Kontakt mit Deiner Versicherung auf. Dokumentiere auch hier alles wie Zusagen, Name des Bearbeiters, Durchwahl, Zeitpunkt des Anrufs oder die E-Mail, damit Du später Beweise hast.
  5. Fertige von allen Dokumenten Kopien an, bevor Du diese bei der Versicherung zur Schadensregulierung am Dach einreichst.
  6. Spätestens nach einem Monat hast Du das Recht auf eine Abschlagszahlung. Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn Du den Schaden schriftlich dokumentiert und belegt hast.