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Gartenabfälle entsorgen – alles, was Du als Vermieter wissen solltest

Bunte Blätter bedecken den Rasen und die Hecke verlangt nach einem Winterschnitt – spätestens bei Gartenarbeiten im Herbst stellt sich die Frage: Wo die vielen Gartenabfälle entsorgen? Als Vermieter solltest Du außerdem wissen, wer für Beseitigung und Kosten verantwortlich ist. Wir haben die wichtigsten Infos hier für Dich zusammengetragen.

Bunte Blätter bedecken den Rasen und die Hecke verlangt nach einem Winterschnitt – spätestens bei Gartenarbeiten im Herbst stellt sich die Frage: Wo die vielen Gartenabfälle entsorgen? Als Vermieter solltest Du außerdem wissen, wer für Beseitigung und Kosten verantwortlich ist. Wir haben die wichtigsten Infos hier für Dich zusammengetragen.

Was genau sind Gartenabfälle?

Was genau zum Gartenabfall gehört, kannst Du dir leicht mit folgender Faustregel merken: Natürlicher „Abfall“, der bei der Gartenarbeit anfällt, meist grün oder braun ist und mit der Zeit verrottet, ist Gartenabfall. Zerbrochene Gartenzwerge und Blumentöpfe gehören also nicht dazu.

 

Das zählt zu Gartenabfällen: 

  • Laub
  • Rasenschnitt
  • Strauch- und Grünschnitt (kleine Äste, Zweige, Blüten, Unkraut, Baumnadeln u. ä.)
  • kleinere Bäume
  • Wurzeln 
  • Erde

Wessen Pflicht ist es, Gartenabfälle zu entsorgen?

Natürlich musst Du als Vermieter Laub oder Grünschnitt nicht eigenhändig aus dem Garten Deiner Mieter entfernen. Für alltägliche Aufgaben im Garten sind in der Regel die Mieter selbst zuständig – das sollte auch im Mietvertrag geregelt sein. 

 

Du bist jedoch dafür verantwortlich, dass Deine Mieter ihre Gartenabfälle regelmäßig entsorgen können. Es ist also Deine Pflicht, entsprechende Müllbehälter wie Biotonnen oder Abfallsäcke bereit zu stellen. Du musst außerdem sicherstellen, dass die Biotonne nicht ständig überfüllt ist und wenn nötig, weitere Tonnen anschaffen.

 

Juristisch klingt das so: Als Vermieter hast Du nach § 535 BGB Rdn. 410 eine „Vorhaltepflicht von Müllbehältern“, damit Deine Mieterinnen und Mieter ihrer Trennpflicht nachkommen können. Mieter müssen allerdings ihrerseits dafür sorgen, dass Gartenabfälle auch korrekt entsorgt werden.

Wo darf man Gartenabfälle nicht entsorgen? 

Beginnen wir damit, wo man Gartenabfälle nicht entsorgen darf: Gartenabfälle gehören nicht in den Restmüll! Auch wenn es so praktisch wäre.

 

Erstens können Entsorgungsunternehmen Gartenabfälle so nicht fachgerecht verwerten, natürliche Ressourcen gehen verloren. Zweitens ist es meist auch viel zu viel Grünschnitt, welcher den Restmüll für andere Mieter verstopft.

 

Gegen ein paar Blätter oder ein paar Grasbüschel hin und wieder in der Restmülltonne sagt wahrscheinlich niemand etwas – sofern es sich wirklich nur um sehr geringe Mengen handelt.

Im Wald keine Gartenabfälle entsorgen!

Es klingt zwar logisch – Grünes zu Grünem – doch können Gartenabfällen giftige Stoffe, Krankheitserreger oder Schimmel enthalten, Erholungsgebiete verschandeln, Anwohner stören oder sich durch Fäulnisprozesse sogar selbst entzünden.

 

Bei illegal entsorgtem Grünschnitt erwarten Dich, sofern Du erwischt wirst, empfindliche Bußgelder. Diese fallen in den Bundesländern unterschiedlich hoch aus, im Saarland zahlst Du beispielsweise bis zu 300 Euro pro Kofferraumladung Gartenabfällen.

Gartenabfälle nicht offen verbrennen!

Dabei kommt es durch Restfeuchtigkeit meist zu einer unvollständigen Verbrennung mit starker Rauchentwicklung, Schadstoffe und Feinstaub können freigesetzt werden. In den meisten Kommunen ist das offene Verbrennen von Gartenabfällen daher verboten. In wenigen Bundesländern sind Ausnahmen in der Pflanzenabfallverordnung geregelt, dabei gelten strengen Vorschriften.

Achtung: Bereits gebrauchtes Holz (zum Beispiel von Möbeln) gehört nicht zu den Gartenabfällen. Entsorge dieses am besten mit dem Sperrmüll.

Wo kannst Du Gartenabfälle entsorgen? 

Rasen mähen, Unkraut jäten und Laub entfernen – ein Gesetz regelt seit 2015, dass Landkreise Möglichkeiten zur Getrenntsammlung von Bioabfällen anbieten müssen. Die verschiedenen Möglichkeiten der Entsorgung listen wir hier für Dich auf: 

1. Biotonne

Die eleganteste und einfachste Möglichkeit, moderate Mengen von Gartenabfällen zu entsorgen ist die Biotonne, oder auch „braune Tonne“ – sofern eine zur Verfügung steht. Bioabfall aus der Biotonne landet meist in Kompostierungs- oder Biovergärungsanlagen.

Achtung: Jede Stadt, jede Gemeinde und jeder Kreis darf selbst entscheiden, was in die Biotonne gehört. Einige Kommunen verbieten beispielsweise gekochte Essensreste in der Biotonne. Erkundige Dich dazu bei Deinem lokalen Versorgungsunternehmen oder -amt.

Als Vermieter bist du gesetzlich dazu verpflichtet, Deinen Mietern eine Restmüll- und Biotonne zur Verfügung zu stellen.  

 

So beantragst Du eine Biotonne: In den meisten Kommunen kannst Du für einen geringen Jahresbeitrag eine Biotonne beantragen, erkundige Dich dazu bei der zuständigen Umweltbehörde oder bei der kommunalen Abfallberatung. Die Biotonne wird regelmäßig geleert.

Tipp: In größeren Städten finden sich für größere Mengen Erde oft auch online Abnehmer über eine Kleinanzeige.

2. Abfallsäcke

Vor allem in Kommunen, in denen es keine Biotonnen gibt, werden alternativ unterschiedlich große Abfallsäcke angeboten, um Gartenabfälle zu entsorgen. Der jeweilige Entsorger holt die gefüllten Säcke zu festgelegten Zeiten ab.

 

Erkundige Dich vorher, welche Gartenabfälle dieser annimmt. In vielen Kommunen gibt es außerdem Banderolen zu kaufen, mit denen Du Astschnitt bündeln kannst.

3. Wertstoffhof/Recyclinghof

Der Weg zum Wertstoffhof bietet sich an, wenn es in Deiner Kommune keine Biotonne gibt oder beispielsweise bei Herbstarbeiten im Garten richtig viele grüne Abfälle anfallen. Die Abfälle musst Du in verschiedene Kategorien unterteilen und in Säcke packen. Erkundige Dich am besten vorher, was genau der Wertstoffhof in Deiner Nähe entgegennimmt.

4. Abfallcontainer

Eine weitere, etwas bequemere Variante, große Mengen Gartenabfälle zu entsorgen, sind Grünschnittcontainer. Beim nächsten Entsorgungsunternehmen kannst Du unterschiedlich große Container bestellen, diese werden geliefert und auch wieder abgeholt. Diese Art der Entsorgung kostet Dich zwar einen niedrigen dreistelligen Betrag, ist aber in der Regel immer noch günstiger, als eine illegale Entsorgung im Wald. 

Achtung: Der Durchmesser für Schnittgut und Stämme darf maximal 15 Zentimeter betragen, für alle größeren Baumstämme und ganze Bäume gibt es spezielle Baumschnittcontainer. Auch Steine gehören nicht in den Grünschnittcontainer, für diese gibt es ebenfalls spezielle Container.

5. Kompostieren

Es gibt noch eine weitere, ökologische Möglichkeit, Gartenabfälle zu entsorgen: Beim Kompostieren verwandeln sich Gartenabfälle und Küchenreste mithilfe von Mikroorganismen in wertvollen Dünger.

 

Einen Komposthaufen kannst Du kaufen oder selbst bauen, für Ihre Arbeit brauchen die kleinen Lebewesen nur Wasser, Sauerstoff und die richtige Temperatur. Der aufgeschichtete Kompost wird so über das Jahr langsam abgebaut, nach zehn bis zwölf Monaten ist der Kompost fertig und kann als Dünger im Garten verwendet werden.

Wer zahlt für die Entsorgung von Gartenabfällen?

Grundsätzlich kannst Du alle Kosten, die bei der Müllbeseitigung laufend entstehen, als Betriebskosten auf Deine Mieter umlegen. Das gilt auch für Gartenabfälle, also beispielsweise für die regelmäßig anfallenden Kosten für die Biotonne oder für Abfallsäcke. Lege die einzelnen Posten der Betriebskosten im Mietvertrag fest, so bist du auf der sicheren Seite.

 

Mit Vermietet.de kannst Du den Mietvertrag ganz einfach digital erstellen. Und noch besser: Dank der intuitiven Nebenkostenabrechnung ist auch die Umlage der Kosten auf Deine Mieter kein Problem mehr. 

 

Es gibt also viele Möglichkeiten, um Gartenabfälle fachgerecht zu entsorgen. Als Vermieter ist es Deine Pflicht, Deinen Mietern die Möglichkeit dazu zu geben. Mit den hilfreichen Tools Vermietet.de verwaltest Du Deine Immobilie und Service-Dienstleistungen wie Müllentsorgung ganz einfach selbst.

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