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Die Eigenheimzulage ist zurück – was Sie wissen sollten

Im Jahr 2005 wurde sie abgeschafft, jetzt feiert sie ihr Comeback: Die Eigenheimzulage gibt es nun wieder als Baukindergeld. Wer Anspruch auf diese Eigenheimförderung hat, was es zu beachten gilt und was die Zulage tatsächlich bewirkt, verrät Ihnen dieser Artikel.

Im Jahr 2005 wurde sie abgeschafft, jetzt feiert sie ihr Comeback: Die Eigenheimzulage gibt es nun wieder als Baukindergeld. Wer Anspruch auf diese Eigenheimförderung hat, was es zu beachten gilt und was die Zulage tatsächlich bewirkt, verrät Ihnen dieser Artikel.

Das Baukindergeld – die neue Eigenheimzulage

Das Baukindergeld gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 für alle Familien, die eine Immobilie zum ersten Mal bauen oder kaufen. Dabei werden über zehn Jahre hinweg pro Kind 12.000 Euro vom Staat gefördert. Ziel ist es, eine Baufinanzierung leichter zu ermöglichen.
Diese Eigenheimzulage wird über die KfW-Förderung abgewickelt und kann online beantragt werden. Wenn Sie im laufenden Jahr 2018 bereits mit dem Bau begonnen haben, ist das Datum der Baugenehmigung ausschlaggebend. Gleiches gilt für den Kauf. Hier ist das Kaufvertragsdatum relevant.

Wer darf einen Antrag stellen?

Die neue Eigenheimzulage zu beantragen, ist jeder natürlichen Person gewährt, die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist. Zudem müssen Sie selbst kindergeldberechtigt sein oder zumindest mit einer kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben. Im Haushalt muss dementsprechend mindestens ein Kind leben, welches zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Es gelten die folgenden Voraussetzungen für die Eigenheimzulage:

  • Sie dürfen pro Jahr nicht mehr als 75.000 Euro verdienen.
  • Pro Kind gilt dabei ein zusätzlicher Freibetrag von 15.000 Euro.
  • Maßgebend ist das Einkommen der gesamten Familie der vergangenen beiden Kalenderjahre vor dem Immobilienerwerb.

Neubauten dürfen ebenso gefördert werden, wenn deren Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist.

Wie stellen Sie einen Antrag?

Den Antrag auf die neue Eigenheimzulage können Sie online im Portal der KfW stellen. Anträge, die postalisch oder in einer anderen Form eingehen, werden nicht berücksichtigt. Beachten Sie dabei die folgenden Schritte:

  1. Registrieren Sie sich im Portal als Neukunde oder melden Sie sich an, wenn Sie bereits in der Vergangenheit einen Antrag bei der KfW gestellt haben.
  2. Füllen Sie sämtliche Formulare aus und beantworten Sie die für das Baukindergeld relevanten Fragen.
  3. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung der fristgerechten Antragseinreichung.
  4. Mittels des Video- oder Post-Ident-Verfahrens können Sie nun Ihre Identität nachweisen.
  5. Laden Sie im letzten Schritt sämtliche Nachweise hoch, welche erforderlich sind. Hierzu zählen Einkommensteuerbescheide, Meldebescheinigung und der Grundbuchauszug.
eigenheimfoerderung

Den Antrag müssen Sie spätestens drei Monate nach dem Einzug in die Immobilie stellen. Dabei gilt das Einzugsdatum, welches in der amtlichen Meldebestätigung vermerkt ist.

Die Höhe der Eigenheimzulage

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, mit welchen Beträgen Sie bei der Eigenheimzulage in Form des Baukindergeldes rechnen können:

Anzahl der Kinder Förderung pro Jahr Gesamte Förderung in 10 Jahren
1 1.200 Euro 12.000 Euro
2 2.400 Euro 24.000 Euro
3 3.600 Euro 36.000 Euro

Zusätzlich zum Baukindergeld gibt es im Bundesstaat Bayern die Fördermöglichkeit des Baukindergeldes Plus, eine weitere Form der Eigenheimzulage. Neben den 1.200 Euro pro Kind und Jahr wird jährlich um 300 Euro pro Kind erhöht.

Alternative zur Eigenheimzulage in Bayern

Eine Alternative zur Eigenheimzulage stellt ebenfalls die bayerische Staatsregierung durch die Bayerische Eigenheimzulage zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Zahlung in Höhe von 10.000 Euro. Dabei müssen für eine Anspruchsberechtigung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie leben seit mindestens einem Jahr in Bayern.
  • Die Einkommensgrenze liegt bei einem Einpersonenhaushalt bei 50.000 Euro. Bei einem Mehrpersonenhaushalt ohne Kind liegt jene Grenze bei 75.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um weitere 15.000 Euro.
  • Die Baugenehmigung darf nicht vor dem 1. Juli 2018 erteilt worden sein. Der Kaufvertrag darf ebenfalls nicht vor diesem Datum abgeschlossen worden sein. Der Grund ist, dass die Bayerische Eigenheimzulage rückwirkend zum 1. Juli 2018 gezahlt wird.
  • Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Bezug der Immobilie gestellt werden.
Glühbirne

Hinweis: Der Antrag für die Bayerische Eigenheimzulage kann ebenso zusätzlich zum Baukindergeld und dem Baukindergeld Plus gestellt werden.

Baugeldvergleich – so viel Immobilie bekommen Sie für Ihre Förderung

Um Ihnen zu verdeutlichen, wie viel die Eigenheimzulage prozentual von dem Preis einer neuen Immobilie ausmacht, haben wir einen Vergleich der einzelnen Bundesländer vorgenommen. Geht man von einer durchschnittlichen neu erbauten Immobilie (fünf Zimmer, 140 Quadratmeter Wohnfläche) mit einer mittleren Ausstattung aus, ergeben sieh die untenstehenden Werte. Zudem ist die Basis der Berechnung eine Familie mit zwei Kindern und die Förderung über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Bundesland Anteil des Baukindergelds an den Kosten für einen Neuaufbau
Sachsen-Anhalt 13 Prozent
Thüringen 12 Prozent
Brandenburg 11 Prozent
Sachsen 11 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern 10 Prozent
Niedersachsen 10 Prozent
Rheinland-Pfalz 10 Prozent
Saarland 10 Prozent
Bayern* 10 Prozent
Schleswig-Holstein 9 Prozent
Hessen 7 Prozent
Bremen 6 Prozent
Nordrhein-Westfalen 6 Prozent
Baden-Württemberg 6 Prozent
Berlin 5 Prozent
Hamburg 4 Prozent

* Trotz der zusätzlichen Förderung in Bayern durch die Eigenheimzulage Baukindergeld Plus belegt das Bundesland einen der hinteren Plätze. Der Grund liegt darin, dass der Neubau einer Immobilie vergleichsweise teurer ist als in den übrigen Bundesländern.