Der Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung

Immer wieder wirft das Thema der Betriebskostenabrechnung Fragen und Diskussionen auf. Auch ein Widerspruch seitens Deines Mieters kann korrekt sein. Worauf Du bei einem solchen Widerspruch achten musst und welche Fristen dabei einzuhalten sind erfährst Du im folgenden Beitrag.

Immer wieder wirft das Thema der Betriebskostenabrechnung Fragen und Diskussionen auf. Auch ein Widerspruch seitens Deines Mieters kann korrekt sein. Worauf Du bei einem solchen Widerspruch achten musst und welche Fristen dabei einzuhalten sind erfährst Du im folgenden Beitrag.

Welche Fristen gelten bei einem Widerspruch?

Zunächst einmal weisen wir nochmal darauf hin, dass Du die Betriebskostenabrechnung binnen einem Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode an Deine Mieter zustellen musst – im Zweifel auch mit Nachweis, sprich per Einschreiben oder per Boten. Sollte diese Frist nicht gewahrt werden, hast Du keinen Anspruch auf etwaige Nachzahlungen Deiner Mieter. Doch auch für Deine Mieter gelten strenge Fristen, die sie einzuhalten haben, um den Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung wirksam einzureichen. Diese Frist wird auf ein Jahr nach Abschluss des Jahres, in dem die Betriebskostenabrechnung eingeht, festgelegt. Stellst Du Deinen Mietern also beispielsweise im Juni 2023 die Betriebskostenabrechnung für 2022 zu, so können diese bis Ende 2024 Widerspruch einlegen.

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Wichtig ist die richtige Wortwahl

Doch nicht immer muss es bei einem Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung zu einem Rechtsstreit kommen. Zunächst ist wichtig, dass Du mit Deinem Mieter ein klärendes Gespräch suchst und Du ihm die angefallenen Kosten auflisten kannst. Deine Mieter haben nämlich immer auch ein Recht darauf, die Belege einzusehen. Sollte die Belegeinsicht nichts bringen und der Mieter Dir dennoch die Nachzahlung in voller Höhe und ohne Einschränkungen überweist, so gilt die Betriebskostenabrechnung als akzeptiert. Ist die Überweisung hingegen unter Vorbehalt ausgeführt, dann bleibt der Widerspruch aktiv. Nichtsdestotrotz schuldet Dir Dein Mieter immer die Nachzahlung – auch dann, wenn er einen Widerspruch einlegt muss er den Betrag zunächst an Dich überweisen.

Eskalation vermeiden

Du solltest unter allen Umständen versuchen, eine Eskalation zu vermeiden. Denn ein Gerichtsprozess ist nicht nur nervenaufreibend, sondern kann auch kostenintensiv werden. Zudem leidet das Verhältnis zu Deinem Mieter unter einem solchen Prozess.

Um die Betriebskostenabrechnung korrekt und rechtlich sauber zu erstellen, empfehlen wir Dir, Dich an Vermietet.de zu wenden. Mit unserer Software erstellst Du Deine Betriebskostenabrechnung schnell und vollkommen rechtssicher. Du musst hier also lediglich die angefallenen Rechnungen einpflegen und wir werfen Dir anschließend die Betriebskostenabrechnung für Deine Immobilien aus. Darüber hinaus sind wir auch preislich deutlich attraktiver als die herkömmlichen Mietverwalter. Erstelle Deine Betriebskostenabrechnungen also zukünftig bei uns, um die Wahrscheinlichkeit für einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung so gering wie möglich zu halten. Vermietet.de ist Dein Partner in Sachen Immobilien!

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