Vermieterbescheinigung und Mietvertrag: Das musst Du als Vermieter wissen!

Die Vermieterbescheinigung - auch Wohnungsgeberbestätigung genannt - ist seit der Beschließung des Bundesmeldegesetzes (BMG) im November 2015 Teil der Pflichten von Mietern und Vermietern. Was die Vermieterbescheinigung mit dem Mietvertrag zu tun hat, erklären wir Dir in diesem Artikel.

Die Vermieterbescheinigung – auch Wohnungsgeberbestätigung genannt – ist seit der Beschließung des Bundesmeldegesetzes (BMG) im November 2015 Teil der Pflichten von Mietern und Vermietern. Was die Vermieterbescheinigung mit dem Mietvertrag zu tun hat, erklären wir Dir in diesem Artikel.

Vermieterbescheinigung: Was ist das genau?

Mit der Vermieterbescheinigung bestätigen Vermieter, dass ein Mietverhältnis mit der genannten Person beziehungsweise den Personen und ihm besteht. Wenn Du die Vermieterbescheinigung eigenständig erstellen willst, musst Du zwingend Angaben zum Mieter, zur Mietsache und zum Einzugsdatum machen. Gleichfalls muss der Vermieter beziehungsweise Eigentümer genannt werden. Im Internet findest Du jedoch die verschiedensten Vordrucke – zum Beispiel für den Mietvertrag einer Wohnung, aber eben auch für die Vermieterbescheinigung. Du kannst Dir also die Mühe sparen und einfach auf der Webseite der zuständigen Meldebehörde eine Vorlage ausdrucken.

Achtung: Die Vermieterbescheinigung nach dem Bundesmeldegesetz meint kein „Mieterzeugnis“ zur Vorlage bei einem neuen Vermieter, das dem Mieter als eine Art Referenzschreiben dient. Es geht lediglich um die Bestätigung des Mietverhältnisses in der Vermieterbescheinigung laut Mietvertrag.

Warum wird die Vermieterbescheinigung bei Mietvertrag-Unterzeichnung ausgestellt?

Wichtig ist die Vermieterbescheinigung für Mieter in erster Linie für das Einwohnermeldeamt. Denn jede in Deutschland lebende Person hat die Pflicht, sich bei der Meldebehörde zu melden und dort einen Wohnsitz anzugeben. Dass die Vermieterbescheinigung für das An- und Ummelden des Wohnsitzes benötigt wird, wurde mit der Neuregelung des Bundesmeldegesetzes in 2015 beschlossen. Es sieht eine einheitliche Regelung der Meldepflicht vor. Hintergrund sind Scheinanmeldungen bei den Einwohnermeldeämtern. Diese versucht die Bundesregierung mit der Bestätigung durch den Vermieter zu verhindern. Vermieterbescheinigung und Mietvertrag sind daher beides wichtige Dokumente.

Glühbirne

Hinweis: Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes hast Du als Vermieter das Auskunftsrecht. Du kannst damit bei der Behörde anfragen, welche Mieter sich unter der Adresse Deiner Mietwohnung angemeldet haben. Damit kannst Du überprüfen, ob Vermieterbescheinigung und Mietvertrag mit den tatsächlichen Bewohnern übereinstimmen. Somit weißt Du zum Beispiel, ob ein Mieter die Wohnung unerlaubt untervermietet.

Müssen Fristen eingehalten werden?

Hinweis: Einfach die Vermieterbescheinigung und den Mietvertrag mit Deiner Unterschrift zeitgleich oder zeitnah übergeben. Dann bist Du Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.
Weitere Aufgaben einer Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen haben wir im Übrigen für Dich auf Vermietet.de zusammengefasst.

Vermieterbescheinigung oder nur Mietvertrag für die Anmeldung?

Den Mietvertrag statt der Vermieterbescheinigung beim Einwohnermeldeamt vorlegen? Für Deinen Mieter wird das nicht ausreichen. Er muss von Dir eine Bestätigung über das Mietverhältnis erhalten.

Achtung: Nutzer von Vermietet.de finden eine rechtssichere Vermieterbescheinigung gemäß §19 BMG im Portal.

Sollte man die Vermieterbescheinigung ohne Mietvertrag ausstellen?

Grundsätzlich machst Du Dich strafbar, wenn Du eine Wohnungsgeberbestätigung zum Schein ausstellst und die genannte Person nicht in der Mietwohnung gemeldet ist. Dies wird mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet. Händige eine Vermieterbescheinigung nur mit Mietvertrag aus.

Sind alle Angaben in der Vermieterbescheinigung und im Mietvertrag korrekt?

Achte unbedingt darauf, dass die Angaben in der Vermieterbescheinigung und im Mietvertrag übereinstimmen. Zur Vorlage bei der Meldebehörde müssen nämlich alle Personen genannt werden, die im Mietvertrag stehen – also auch Kinder, nicht eheliche Kinder, Eltern und andere Personen.

Der Blog von Vermietet.de bietet Vermietern interessante und umfassende Informationen zum deutschen Mietrecht und hilfreiche Tipps zur täglichen Praxis. Darunter findest Du auch einen Artikel, wie Du den Mietvertrag kündigst mit Muster.