Die ordentliche Kündigung eines Mietvertrags durch Dich als Vermieter verlangt gewisse formelle Anforderungen. Damit Du Dich auf der rechtssicheren Seite befindest, haben wir Dir eine Auswahl an Kündigungsschreiben auf Vermietet.de zusammengestellt. Diese sind vorformuliert und durch Anwälte geprüft, weswegen Du lediglich einige individuelle Anpassungen vornehmen musst.
Anforderungen an eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags
Auf unserem Portal Vermietet.de findest Du einige rechtssichere Kündigungsvorlagen. Dabei gilt es zu beachten, dass Du als Vermieter die ordentliche Kündigung des Mietvertrags nur in bestimmten Fällen aussprechen kannst:
- Wenn der Mieter seine Vertragspflichten schuldhaft und erheblich verletzt.
- Wenn Du als Vermieter die Mietsache für den Eigenbedarf benötigst.
- Wenn Du als Vermieter aufgrund der Fortsetzung des Mietvertrags das Grundstück nicht angemessen wirtschaftlich verwerten kannst oder Dir dadurch erhebliche, wirtschaftliche Nachteile entstehen.
Achtung: Die ordentliche Kündigung des Mietvertrags ist aus Gründen des Kündigungsschutz zu keinem Zeitpunkt gestattet, wenn der Vermieter durch die Neuvermietung eine Mieterhöhung durchsetzen möchte.
Sofern der Grund für die Kündigung eine Vertragsverletzung des Mieters ist, besteht ebenfalls die Möglichkeit der fristlosen – also außerordentlichen – Kündigung. Hier müssen Vermieter jedoch zunächst eine wirksame Abmahnung verschicken. Auch hierfür findest Du passende und anwaltlich geprüfte Vorlagen unter der Kategorie “Dokumente” auf Vermietet.de.
Form & Inhalt der ordentlichen Kündigung der Wohnung
Möchten Vermieter die ordentliche Kündigung einer Wohnung aussprechen, muss diese in jedem Fall in Schriftform erfolgen, den genauen Grund beinhalten und unterzeichnet sein. Bei der Unterschrift gilt: Jeder Vermieter (auch bei mehreren Personen) oder ein bevollmächtigter Vertreter muss unterzeichnen. Bei einer Vertretung – etwa durch die Hausverwaltung – ist eine Originalvollmacht dem Kündigungsschreiben beizulegen. Vermieter müssen außerdem Angaben zum Mieter und zur Mietsache machen. Wenngleich die Fristen für die ordentliche Kündigung des Mietvertrags vom Gesetzgeber definiert sind, ist es ratsam, den Termin des Auszugs noch einmal zu nennen, um Missverständnisse auszuräumen.
Fristen für die ordentliche Kündigung des Mietvertrags
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der ordentlichen Kündigung um eine fristgemäße Kündigung. Hierzu hat der Gesetzgeber Kündigungsfristen je nach Dauer des Mietverhältnisses definiert:
- Regulär gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
- Besteht das Mietverhältnis seit mehr als fünf Jahren ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten erforderlich.
- Sind es mehr als acht Jahre, verlängert sich die Frist auf neun Monate.
Hinweis: Abweichende Regelungen im Mietvertrag – insbesondere jene, die zum Nachteil des Mieters sind – sind nicht rechtskräftig.
Vorlagen für ordentliche Kündigung des Mietvertrags von Vermietet.de
Vermietet.de ist eine innovative Software, die Vermietern die tägliche Immobilienverwaltung erleichtert – und alle Aufgaben, die rundherum anfallen. So bietet Vermietet.de verschiedene Vorlagen für Kündigungs-, Mahn- und Abmahnschreiben, die der Vermieter lediglich personalisieren muss. Du findest ebenfalls für die ordentliche Kündigung des Mietvertrags ein Beispiel in den Vorlagen, die rechtlich geprüft und daher formell korrekt ist.
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Und so lädst Du die Vorlagen runter:
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2. Zugriff auf rechtlich geprüfte Vorlagen
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Aber nicht nur Mahn- oder Kündigungsschreiben für die Wohnung finden Vermieter bei Vermietet.de. Die Software begeistert insbesondere mit ihren Funktionen zur Buchhaltung, Mieteingangskontrolle, Nebenkostenabrechnung und Objektverwaltung. Dadurch können mit nur wenigen Klicks die Kosten eingetragen, Einnahmen kontrolliert und Rechnungen verbucht werden. Zum Ende eines Abrechnungszeitraums ist die Nebenkostenabrechnung schnell und unkompliziert erstellt – auch, weil das System den Nutzer intuitiv durch die verschiedenen Punkte führt. Melde Dich jetzt auf Vermietet.de an!
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