Zahlt der Mieter nicht mehr, ist das ärgerlich und nicht immer vorhersehbar. Mit unseren Tipps erkennst Du zahlungsunwillige Mieter von Beginn an und erfahren was zu tun ist, wenn es zu einem Mietausfall kommt und wie Du in diesem Fall die Mietschulden eintreiben kannst.
Zahlungsunwillige Mieter erkennen durch eine Mieterselbstauskunft
Einen Fragebogen zur Selbstauskunft zu verlangen ist der erste Schritt um zu vermeiden, dass neue Mieter nicht zahlen. Im Falle einer Selbstverwaltung, empfiehlt sich auch ein persönliches Kennenlernen beider Parteien um potenzielle Mieter einzuschätzen und Mietnomaden bzw. zahlungsunwillige Mieter von vornherein auszuschließen.
Was dürfen Vermieter bei der Selbstauskunft fragen?
Zulässig sind Fragen, die zur finanziellen Absicherung des Vermieters dienen. Dazu zählen die Identität des Mieters und der mit einziehenden Personen, deren Familienstände und Netto-Einkommen. Der Eigentümer hat jedoch auch das Recht von aktuellen Arbeitsverhältnissen, vorrausgehenden Mietrückständen und Mietschulden, Räumungsklagen, Insolvenzverfahren und relevanten Vorstrafen zu erfahren. Werden diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, haben Vermieter gem. §123 BGB auch im Nachhinein die Möglichkeit dem Mieter fristlos zu kündigen. Dazu muss er nicht erst darauf warten, bis der Mieter nicht mehr zahlt..
Achtung: Der Mieterbund rät potenziellen Mietern, Fragen nach Familienplanung, Glaubensrichtungen, Krankheiten oder Behinderungen nicht zu beantworten. Ebenso wie die Mitgliedschaft im Mieterverein, zählen sie zum Persönlichkeitsrecht und dürfen sogar unwahr beantwortet werden ohne rechtliche Konsequenzen.
Was, wenn es zum Mietausfall kommt, weil der Mieter nicht zahlt?
Prinzipiell gibt es eine sogenannte Mietausfallversicherung, welche jedoch in den meisten Fällen nur bei einer allgemeinen Zahlungsunfähigkeit des Mieters greift.
Hinweis: Stellst Du als Vermieter fest, dass Dein Mieter nach dem vereinbarten Termin den fälligen Mietbetrag nicht beglichen hat und es kommt zu einem Rückstand, solltest Du zunächst mit dem Mieter darüber sprechen. Möglicherweise handelt es sich um ein Versehen oder um vorübergehende Zahlungsunfähigkeit. Bei zahlungsunfähigen Mietern kann in diesem Fall über eine Ratenzahlung verhandelt werden.
Hilft jedoch auch das Gespräch mit dem Mieter nicht, ist eine Abmahnung bzw. schriftliche Aufforderung zur Zahlung seitens des Vermieters notwendig. Das Muster einer solchen Abmahnung zum Download findest Du in Deinem Account auf Vermietet.de.
Zahlt der Mieter zwei Monate nicht, hat der Eigentümer nach dem BGB §543 das Recht, dem Mieter fristlos zu kündigen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, einen Zwischenmietvertrag oder einen Mietvertrag für Ferienhäuser handelt.
Achtung: Formalien bei einer fristlosen Kündigung beachten:
- Muss schriftlich erfolgen
- Muss gegen alle Mieter ausgesprochen werden
- Auf die Möglichkeit des Widerspruchs muss hingewiesen werden
- Zahlungsverzug als Kündigungsgrund muss deutlich hervorgehen
- Gesamtbetrag der rückständigen Miete sollte beziffert werden
- Dem weiteren Gebrauch der Wohnung muss widersprochen werden
Auch im Todesfall des Mieters kann es zu Mietrückständen kommen. Hier gelten besondere Regelungen (Mehr dazu kannst Du hier lesen).
Der Mieter zahlt auch nach Kündigung nicht
Zahlt der Mieter nach einer Kündigung oder Eigenbedarfskündigung nicht, steht der Vermieter vor der Frage, wie er die Mietschulden eintreiben kann.
Prüfe, ob Du auf die Mietkaution zugreifen darfst, denn das ist nur nach einer endgültigen Beendigung des Mietverhältnisses zulässig. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt dem Vermieter nur noch die Möglichkeit, sich gerichtlicher Hilfe zu bedienen über die Räumungsklage bis hin zur Zwangsvollstreckung durchzusetzen.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass bis zum Erwerb eines Räumungstitels und bis zum Eintreiben der Mietschulden mehrere Monate vergehen, in denen Du als Eigentümer keine Einnahmen verzeichnen kannst. Empfehlenswert ist also von vornherein das Risiko zu minimieren und gründliche Hintergrund Kontrollen von potenziellen zahlungsunwilligen Mietern durchzuführen.