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Mietbescheinigung als Vorlage: Das sind die wichtigsten Punkte!

Als Vermieter wirst Du in der täglichen Mietpraxis für Deine Mieter eine Mietbescheinigung zur Vorlage bei verschiedenen Behörden ausfüllen müssen. Dieser Artikel informiert Dich über die wichtigsten Punkte der Mietbestätigung und erklärt worauf Du achten musst.

Als Vermieter wirst Du in der täglichen Mietpraxis für Deine Mieter eine Mietbescheinigung zur Vorlage bei verschiedenen Behörden ausfüllen müssen. Dieser Artikel informiert Dich über die wichtigsten Punkte der Mietbestätigung und erklärt worauf Du achten musst.

Mietbescheinigung zur Vorlage: Der rechtliche Rahmen

Vermieter müssen sich im Alltag nicht nur mit dem Vermieterschutz beschäftigen, sondern hauptsächlich mit den verschiedenen Aspekten des Mietrechts – beispielsweise mit der gewerblichen Nutzung, der Eigenbedarfskündigung oder aber auch mit dem Thema „Mietbescheinigung zur Vorlage bei Behörden“.

Seit einigen Jahren hören Vermieter wieder vom Mieter: „Wir benötigen eine Mietbescheinigung zur Vorlage beim Amt“. Der Grund: In Deutschland herrscht die Meldepflicht. Nach dem Bundesmeldegesetz muss sich jede Person, die in Deutschland lebt und ihren Wohnort wechselt, beim Einwohnermeldeamt melden. Seit 2015 gilt ein bundesweites Meldegesetz mit einer einheitlichen Regelung, die eine Mietbescheinigung für Behörden vorsieht. Diese Mietbescheinigung zur Vorlage musst Du als Vermieter ausstellen. Mit diesem Vorgehen will die Bundesregierung Scheinanmeldungen vermeiden.

Achtung: Das Meldegesetz sieht eine Anmeldung am neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen vor. Diese Vorgaben betrifft sowohl den Mieter als auch Dich als Vermieter. Du musst die Mietbescheinigung zur Vorlage innerhalb der 14-tägigen Frist dem Mieter übergeben oder direkt der Meldebehörde übermitteln. Handelst Du nicht fristgerecht, droht eine Ordnungswidrigkeitsstrafe in Höhe von bis zu 1.000 Euro.

Mietbescheinigung zur Vorlage: Wann man sie benötigt!

Wie bereits erwähnt, muss die Mietbescheinigung zwingend dem Einwohnermeldeamt vorgelegt werden, wenn Mieter ihren neuen Wohnort mitteilen. Zudem verlangen auch andere Behörden die Vorlage der Bestätigung. Das betrifft in der Regel Personen, die Sozialleistungen oder andere Unterstützung erhalten. Sie wird unter anderem für die Ausländerbehörde ebenso wie die Stadt und Gemeinde für die Kindertagesbetreuung, für Studienfinanzierungen über das Bafög-Amt oder für das Jobcenter benötigt.

Die Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Sozialbehörde oder bei der Familienkasse unterscheidet sich im Umfang der Angaben von der regulären Bescheinigung für die Meldebehörde. Du solltest Dir vom Mieter daher explizit sagen lassen, ob die Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse, dem Einwohnermeldeamt oder einer anderen Behörde dient.

Mietbescheinigung als Vorlage für Vermieter: Was steht drin?

Eine Bescheinigung über das Mietverhältnis wird von sehr unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen benötigt: Die Mietbescheinigung für das Einwohnermeldeamt umfasst in der Regel nur einfache Angaben zum Mieter, zur Wohnung und zum Eigentümer beziehungsweise Wohnungsgeber. Datum und Unterschrift des Vermieters dürfen nicht fehlen.

Für gewöhnlich müssen auch noch Angaben zur Wohnung selbst sowie zu den Mietkosten und der jeweiligen Verteilung gemacht werden. Die wichtigsten Punkte der Mietbescheinigung zur Vorlage sind:

  • Vor- und Zuname des Mieters
  • Adresse der neuen Wohnung
  • Lage der Wohnung im Gebäude (z.B. Erdgeschoss, links)
  • Angaben zum Wohnungsgeber und Eigentümer
  • Mietbeginn
  • Mietverhältnis (Hauptmieter, Untermieter, Anzahl der Bewohner, Mietbeginn, ggf. Mietende)
  • Wohnraum (Fläche der einzelnen Räume, ggf. Möblierung, ggf. öffentliche Förderung, Datum des Erstbezugs)
  • Mietkosten einschließlich Warmwasser, Zentralheizung, Garage, etc. (Verteilung der Gesamtkosten)
  • Kaution (Fälligkeit, Höhe)

In der Regel musst Du eine Mietbescheinigung nicht selber anfertigen, sondern können auch entsprechende Vordrucke auf den Webseiten der jeweiligen Behörden zurückgreifen.

Ob ein Haustier gehalten wird, spielt für die Mietbescheinigung keine Rolle. Wenn Du Dich dennoch gerne näher über das Mietrecht für Hundehaltung informieren möchtest, findest Du die richtigen Informationen auf Vermietet.de.