Das vermietete Gebäude extern verwalten zu lassen, ist für Immobilienbesitzer und Vermieter durchaus bequem. Doch das kann teuer für Sie werden, insbesondere weil die Kosten für die Gebäudeverwaltung nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Was Du zu diesem Thema wissen solltest, erläutern wir Dir in diesem Artikel.
Was wird die Gebäudeverwaltung kosten?
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) veröffentlichte im Branchenbarometer für 2018 die aktuellsten Durchschnittspreise für die Gebäudeverwaltung. Unterschieden wird hier grundsätzlich nach WEG-Verwaltung (Verwaltung einer Wohneigentübergemeinschaft) und Mietverwaltung. Die größten Einflussfaktoren auf die Kosten der Gebäudeverwaltung sind die Anzahl der Mieteinheiten, der Standort innerhalb Deutschlands sowie Zusatzleistungen wie zum Beispiel Facility Management, Vermietungsdienstleistungen oder Forderungsmanagement.
Der Regelsatz für die WEG-Verwaltung lag im Jahr 2018 bei 20,21 Euro für Gesamtdeutschland. Je nachdem in welcher Region Deine Immobilie steht oder wie viele Mieteinheiten Du insgesamt verwalten lässt, sinkt der Preis auf bis zu 16,90 Euro (Süddeutschland, mehr als 100 Mieteinheiten).
Im Süden kann die Gebäudeverwaltung aber auch recht teuer werden, denn wenn Du weniger als zehn Mieteinheiten verwalten lässt, zahlst Du bis zu 25,00 Euro.
In der Mietverwaltung fallen aufgrund der damit verbundenen Arbeit geringfügig höhere Kosten an. Im deutschlandweiten Durchschnitt zahlst Du 22,24 Euro. Bei weniger als zehn Mieteinheiten 26,15 Euro und bei mehr als 100 Mieteinheiten 19,98 Euro.
Herausforderung für Vermieter: professionelle Gebäudeverwaltung
Insbesondere für Vermieter weniger Wohneinheiten ist die Gebäudeverwaltung mit Kosten zwischen 20 und 26 Euro pro Einheit und Monat vergleichsweise teuer. Darüber hinaus ist es für Besitzer weniger Wohneinheiten schwierig, eine Gebäudeverwaltung zu finden, denn viele Dienstleister schließen nur Verträge mit größeren Immobilienverwaltern, um Aufwand und Personalkosten zu senken.
Ungeachtet dessen, ob Du eine Gebäudeverwaltung findest und wie viel Du pro Mieteinheit und Monat zahlst: Gemäß Betriebskostenverordnung handelt es sich bei den Verwaltungskosten nicht um Betriebskosten. Du darfst diese Ausgaben also nicht auf den Mieter umlegen. Doch Du kannst diese Ausgaben als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung absetzen.
Fazit zur Gebäudeverwaltung und den Kosten
Eine Gebäudeverwaltung entlastet Dich nicht nur zeitlich, sondern nimmt Dir auch unliebsame Aufgaben wie die Nebenkostenabrechnung ab. Überlege Dir aber gut, ob Du bereit bist, dafür hohe Kosten zu zahlen. Mittlerweile gibt es für die Mietverwaltung Software, mit der Du Deine Aufgaben mit ein wenig Eigenaufwand erledigst.
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Leistungen wie das Immobilien-Asset-Management für die strategische Wertsteigerung kannst Du dann immer noch bei Bedarf separat buchen. Mehr zum Thema liest Du hier.