Energieausweis & Kosten – Höhe, Umlegbarkeit & Tipps

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten, fallen Kosten für einen Energieausweis an. Wie hoch bei einem Energieausweis die Kosten sind und welche Arten von Energieausweisen von welchen Anbietern ausgestellt werden, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. Zudem wird erklärt, ob ein Energieausweis kostenlos zu haben ist.

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten, fallen Kosten für einen Energieausweis an. Wie hoch bei einem Energieausweis die Kosten sind und welche Arten von Energieausweisen von welchen Anbietern ausgestellt werden, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. Zudem wird erklärt, ob ein Energieausweis kostenlos zu haben ist.

Wann müssen Sie einen Energieausweis ausstellen lassen?

Energieausweise informieren die Eigentümer und Mieter von Gebäuden über den energetischen Zustand und Verbrauch. Sie sind als Wohnungsanbieter dazu verpflichtet, Inserate mit Angaben zum Energieverbrauch zu versehen. Potenziellen Käufern und Mietern sind diese Zahlen in Form eines Energieausweises vorzulegen. Im Idealfall lassen Sie sich von einem qualifizierten Energieberater zu den Kriterien und den Energieausweis-Kosten informieren. Es ist möglich, den Energieausweis als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis ausstellen zu lassen. Den Unterschied erfahren Sie im Folgenden.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Der Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis mit geringeren Kosten als beim Bedarfsausweis. Dies liegt daran, dass es die einfachere Variante darstellt, da die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Perioden zugrunde liegen. Dabei werden alle Wohneinheiten eines Objektes betrachtet, da der Energieausweis immer für ein komplettes Haus gilt. Um den energetischen Zustand möglichst genau vorliegen zu haben, werden längere Leerstandszeiten und spezielle Witterungsverhältnisse wie sehr kalte Winter berücksichtigt.

Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Verbrauchsausweis ausreichend:

  • Das Objekt muss mindestens fünf Wohneinheiten haben.
  • Die Immobilie ist nach der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 errichtet oder zumindest nachgerüstet worden.
  • Ein Bauantrag liegt vor, welcher vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist.

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Um einen bedarfsorientierten Energiepass auszustellen, ist die Untersuchung von Gebäudehülle und verbauter Haustechnik durch einen kompetenten Sachverständigen notwendig. Energieverbrauch und Wärmeverlust sowie mögliche Abweichungen werden in Form einer Analyse mithilfe von Kennziffern dargestellt. Zudem berücksichtigt der bedarfsorientierte Energieausweis Größe, Form und Lage des Gebäudes.

energieausweis-haus

Gesetzlich vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis, wenn die folgenden Bedingungen vorliegen:

  • Das Objekt besteht aus weniger als fünf Wohneinheiten.
  • Das Gebäude erfüllt nicht die Voraussetzungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977.
  • Der Bauantrag ist vor dem 1. November 1977 gestellt worden.
  • Seit dem Jahr 2002 werden für Neubauten (auch für Nichtwohngebäude) Bedarfsausweise obligatorisch ausgestellt.

Energieausweis & Kosten – Verbrauchs- versus Bedarfsausweis

Beim verbrauchsorientierten Energiepass sind die Kosten mit 25 bis 100 Euro deutlich niedriger als bei einem Bedarfsausweis. Wird der Bedarf von einem qualifizierten Energieberater ermittelt, liegen die Energieausweis-Kosten mit 300 bis 500 Euro deutlich höher. Die Kosten für den Energieausweis eines Mehrfamilienhauses setzen sich meist aus pauschalen Kosten und einer Gebühr pro Wohneinheit zusammen.

Indes variieren alle Energieausweis-Kosten bei den ausstellenden Unternehmen:

Glühbirne

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Energieausweis & Kosten – ist der Energieausweis auch kostenlos erhältlich?

Bei der Einführung boten die HypoVereinsbank und die Bausparkasse den Energieausweis kostenlos als Onlinevariante an. Es handelte sich um den verbrauchsorientierten Energieausweis. Mittlerweile ist das Angebot aus dem Netz verschwunden und es gibt keine Alternative.

Beachten Sie, dass den Energieausweis-Preis nicht auf Ihre Mieter umlegen dürfen. Sie können die Kosten für den Energieausweis jedoch als Werbungskosten von der Steuer absetzen.