In der Regel überträgt eine Wohnungseigentümergemeinschaft die praktische Verwaltungsarbeit einer externen Hausverwaltung. Für die Bestellung eines Verwalters muss ein mehrheitlicher Beschluss gemäß WEG § 26 Absatz 1 vorliegen. Woraus genau die Aufgaben einer Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen bestehen, erfährst Du beim Weiterlesen.
Ist die Einbeziehung eines Hausverwalters unverzichtbar?
§ 21 Absatz 1 WEG legt ausdrücklich fest, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft auch ohne Verwaltung möglich ist, sofern die Aufgaben einer Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen von den Eigentümern selbst übernommen werden. Vorteilhaft ist in dem Fall der nicht anfallende Kostenfaktor. Allerdings können die Aufgaben einer Wohnungsverwaltung nur in den seltensten Fällen umfänglich von den Eigentümern erledigt werden, weil dazu die Kompetenz fehlt. Ein weiterer Nachteil ist die wichtige Neutralität, die von einem Verwalter gegenüber allen Eigentümern erwartet wird, bei einer Selbstverwaltung jedoch u. U. nicht gegeben ist. Als ausführendes Organ einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat der Verwalter die im WEG § 27 beschriebenen Aufgaben zu erfüllen.
Was macht eine Hausverwaltung alles?
Die von einem Hausverwalter zu erledigenden Aufgaben betreffen in jedem Fall das gemeinschaftliche Eigentum. Dieses muss in technischer, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht im Interesse aller Eigentümer verwaltet werden. Die Eigentumswohnung an sich ist (inklusive Keller und sonstiger Nebenräume) als Sondereigentum definiert, welches vom Besitzer in Eigenregie verwaltet wird. Die Frage, was eine Hausverwaltung für Pflichten hat, wird durch den jeweiligen Verwaltervertrag auf der Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beantwortet.
Zu den Aufgaben der Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen zählen u. A.:
- Das Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder.
- Die Hausordnung und die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzusetzen.
- Für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie zu sorgen.
Zusätzlich vereinbarte Aufgaben einer Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen
Sich um die Vermietung einer Wohnung zu kümmern, fällt zunächst nicht unter die Aufgaben einer Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen. Gleichwohl kannst Du als Vermieter den Hausverwalter mit diesbezüglichen Aufgaben betrauen und ihn zum Ansprechpartner Deines Mieters machen. Ein Verwalter kann, gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag der Wohnung, die jährliche Nebenkostenabrechnung abwickeln.
Zudem veranlasst der Verwalter gemäß Verwaltungsvertrag die Instandsetzung defekter Heizungen und sonstiger Vorrichtungen. Jedoch müssen die im Mietvertrag bestimmten Schönheitsreparaturen vom Mieter selbst ausgeführt werden und ein eventueller Rücktritt vom Mietvertrag kann nur vom Eigentümer akzeptiert werden und somit in Kraft treten.
Was sind die Vorteile einer externen Verwaltung
Die Aufgaben einer Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen umfassen Tätigkeiten, die der Wohnungseigentümergemeinschaft dienen, jedoch keinem einzelnen Besitzer zugeordnet werden können. Einerseits verfügen die wenigsten Eigentümer über notwendige Fähigkeiten und Zeit, andererseits müssen diese Aufgaben neutral und im Interesse aller erledigt werden. Diese Anforderungen kann nur ein externer und darauf spezialisierter Anbieter erfüllen. Der hat natürlich seinen Preis, aber die Eigentümergemeinschaft kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen.
Sämtliche Hausnebenkosten inklusive Hausverwalter können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Anschaffungen für das Mietobjekt, die ab 2019 bis zu 800 Euro (aktuell 410 Euro) kosten, dürfen komplett von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Kostet das Gekaufte mehr, wird der Betrag über mehrere Jahre von der Steuer abgesetzt, respektive abgeschrieben.
Was ist unter technischer Immobilienverwaltung zu verstehen?
Zu den Aufgaben einer Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen gehört, sofern nicht anders vereinbart, auch die technische Verwaltung einer betreuten Immobilie. Hierbei muss der Verwalter den Instandhaltungsbedarf durch kontinuierliche Kontrollen frühzeitig erkennen und Maßnahmen im Rahmen seiner Befugnisse ergreifen. Sofern beauftragt, vergibt er notwendige Aufträge an Handwerker und vergleicht im Vorfeld das Preis-/Leistungsverhältnis mehrere Anbieter. Sollten die anfallenden Kosten das veranschlagte Budget überschreiten, muss er selbstverständlich die Eigentümergemeinschaft benachrichtigen.
In der Regel überträgt der Hausverwalter die regelmäßig auszuführenden Dienstleistungen, zum Beispiel die Reinigung des Hausflurs oder das Schneeräumen, an einen Hausmeister und Serviceanbieter.