Als Vermieter liegt Dir der Zustand Deiner Immobilie am Herzen. Aus diesem Grund legst Du verständlicherweise Wert darauf, regelmäßig Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Kennst Du jedoch Deine Rechte und Pflichten gegenüber Deinem Mieter? Ist die Ankündigung einer Modernisierung verpflichtend? Wir klären Dich auf!
Ist eine Modernisierungsankündigung für mich als Vermieter verpflichtend?
Ja, Du musst Deinem Mieter laut § 555c BGB die geplante Modernisierung innerhalb der gesetzlichen Frist ankündigen. Das solltest Du auch tun, denn oftmals wird für die Modernisierung einzelner Räume der Zutritt für Handwerker benötigt. Wenn Dein Mieter keine Ahnung von den geplanten Maßnahmen hat, kann es sein, dass er sich zu dieser Zeit nicht in der Wohnung aufhält. In diesem Fall würden Dir unnötige Mehrkosten entstehen. Es gilt also der Grundsatz: (Miteinander) reden ist Gold wert!
Mieterhöhung nach Modernisierung ohne Ankündigung – berechtigt oder einfach unfair?
Wenn Du in eine Immobilie investierst, erhöhst Du ihren Wert und möchtest davon profitieren. Das ist selbstverständlich und gerechtfertigt. Allerdings hat Dein Mieter ebenso Anspruch, zu erfahren, wenn seine Miete nach einer Modernisierungsmaßnahme steigt. Aus diesem Grund ist es nur fair, wenn Du Dich vorab mit Deinem Mieter zusammensetzt und über die Folgen der Modernisierung redest. Er wird sicherlich Verständnis für eine Mieterhöhung haben, wenn Du ihm die Gründe für diese aufzeigst.
Interessant: Eine Mieterhöhung muss angekündigt und vom Mieter bestätigt werden. Anderenfalls kannst Du Dir rechtliche Unterstützung besorgen. Als Bestätigung vonseiten des Mieters zählt bereits die Überweisung der erhöhten Miete. Dies wird als konkludentes Handeln gewertet und bestätigt die Vertragsannahme.
FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um die Ankündigung einer Modernisierung
Du hast noch nicht genug und möchtest mehr über die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen erfahren? Kein Problem, es folgen weitere wichtige Fragen.
Wann muss ich eine Modernisierungsankündigung spätestens ankündigen?
In § 555 c BGB ist geregelt, dass die Ankündigung einer Modernisierung spätestens drei Monate vor Anfang der Arbeiten zu erfolgen hat. Setze Dich deshalb schnellstmöglich mit Deinem Mieter zusammen, um die nächsten Schritte abzusprechen.
Hat mein Mieter Anspruch auf eine Modernisierung?
Nein, gesetzlich hat der Mieter lediglich einen Anspruch auf Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter. Ein Anspruch auf Modernisierung eines Objekts besteht nicht.
Muss mein Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden oder hat er ein Mitspracherecht?
Wenn Du Dir vorgenommen hast, eine vermietete Immobilie zu modernisieren, musst Du Deinen Mieter nicht um Zustimmung bitten. Laut § 555 d Absatz 1 BGB ist der Mieter zu einer Duldung verpflichtet. Du solltest allerdings immer bedenken, dass ein gutes Miteinander der Schlüssel für ein gesundes Mietverhältnis ist. Daher schadet es sicherlich nicht, wenn Du Dich mit Deinem Mieter im Voraus unterhältst. Vielleicht hat er ja auch ein paar tolle Ideen – immerhin bewohnt er die Immobilie.