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Bausparprämie – so werden Sie vom Staat gefördert

Jeder Steuerpflichtige in Deutschland, der Geld für den Bau einer Immobilie anspart, hat grundsätzlich das Recht über die Bausparprämie vom Staat gefördert zu werden. Die Prämie gibt es seit dem Jahr 1952 und kann ohne großen Aufwand beantragt werden. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Jeder Steuerpflichtige in Deutschland, der Geld für den Bau einer Immobilie anspart, hat grundsätzlich das Recht über die Bausparprämie vom Staat gefördert zu werden. Die Prämie gibt es seit dem Jahr 1952 und kann ohne großen Aufwand beantragt werden. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Diese Personen haben Anspruch auf die Bausparprämie

In Deutschland haben alle Steuerpflichtigen ab 16 Jahren einen Anspruch auf die Bausparprämie. Voraussetzung ist dabei das Ansparen von Kapital speziell für den Haus- oder Wohnungsbau. Die wichtigsten Aufwendungen, welche dahingehend unterstützt werden, sind jene Beiträge für Bausparverträge. Dieses Geld darf jedoch nicht aus vermögenswirksamen Leistungen stammen und über eine Arbeitnehmersparzulage gefördert werden.
Wer Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften erwirbt oder sich an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen beteiligt, wird ebenso durch die Bausparprämie gefördert. Hierbei muss eine Mindesteinzahlung von 50 Euro jährlich erfolgen. Wer die volle Bausparprämie erhalten möchte, muss dahingehend allerdings auch die Höchstbeiträge leisten.

Einkommensgrenzen für Alleinstehende und Familien

Die Wohnungsbauprämie bekommt nur, wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Alleinstehende dürfen maximal 25.600 Euro brutto verdienen. Dabei handelt es sich um ein bereinigtes Bruttoeinkommen, von dem die Werbungskosten, der Sparerfreibetrag und die Sonderausgaben bereits abgezogen sind. Verheiratete dürfen mit 51.200 Euro das Doppelte verdienen. Kinder erhöhen die Freibeträge der Bausparprämie zusätzlich. So darf beispielsweise ein Alleinstehender mit einem Kind 38.000 Euro brutto verdienen. Bei einem Ehepaar mit drei Kindern liegt die für die Bausparprämie geltende Einkommensgrenze bei etwa 89.000 Euro pro Jahr.

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Maximale Höhe der Bausparprämie

Wenn Sie die Bausparprämie berechnen wollen, müssen Sie einfach 8,8 Prozent der jährlichen Einzahlungen nehmen. Die Bausparprämie beträgt allerdings maximal 90 Euro pro Jahr. Dieser Höchstsatz gilt für Ehepartner. Singles erhalten dahingehend höchstens 45 Euro jährlich. Der Vertrag muss weiterhin sieben Jahre laufen, sodass Alleinstehende insgesamt eine Bausparprämie in Höhe von 512 Euro und Ehepaare von 1.024 Euro erhalten. Nach den sieben Jahren Vertragslaufzeit wird die Prämie dann dem Vertrag gutgeschrieben.

Antragstellung für die Bausparprämie

Der Antrag für die staatliche Bausparprämie wird von der Bausparkasse ausgegeben und zusammen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt. Nach positiver Prüfung des Antrages wird die Prämie direkt dem Konto des Bausparers gutgeschrieben.

Glühbirne

Hinweis: Sie können die Bausparprämie übrigens bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen.

Wichtig ist, dass das Geld auch wirklich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Hierzu zählen die folgenden Vorhaben in Bezug auf Häuser oder Wohnungen:

  • Bauvorhaben,
  • Kauf,
  • Sanierung oder Renovierung,
  • ebenso der Erwerb von Wohnrechten.

Wichtig für die Baufinanzierung ist ein Vergleich der Konditionen

Die Bausparprämie wird unabhängig von den Konditionen des Bausparvertrages gezahlt. Dennoch ist es sinnvoll, vor dem Abschluss einer Baufinanzierung einen Vergleich durchzuführen. Dabei sollten die Zinsen für den angesparten Betrag, aber auch die Zinsen für das Darlehen miteinander verglichen werden. Die Zinsen für den Bausparvertrag können dann als vorteilhaft bezeichnet werden, wenn die Verzinsung für das Guthaben hoch und für die Finanzierung niedrig ist.