Afa bei Gewerbeimmobilie – So sparst Du Steuern

Heutzutage werden Immobilien häufig als Kapitalanlage und Altersvorsorge genutzt. Als Investor verfolgst Du damit in der Regel das Ziel, eine gute Rendite zu erwirtschaften. Abgesehen von den Mieteinnahmen ist ein wichtiger Ansatz zur Erhöhung der langfristigen Rendite, die Nutzung von steuerlichen Einsparmöglichkeiten. Hierzu zählt auch die AfA für Gewerbeimmobilien.

Heutzutage werden Immobilien häufig als Kapitalanlage und Altersvorsorge genutzt. Als Investor verfolgst Du damit in der Regel das Ziel, eine gute Rendite zu erwirtschaften. Abgesehen von den Mieteinnahmen ist ein wichtiger Ansatz zur Erhöhung der langfristigen Rendite, die Nutzung von steuerlichen Einsparmöglichkeiten. Hierzu zählt auch die AfA für Gewerbeimmobilien.

Was ist die AfA für eine Gewerbeimmobilie und wer hat Anspruch darauf?

AfA ist die Abkürzung für die Absetzung für Abnutzung. Die AfA soll die Vermietung solcher Objekte durch steuerliche Vergünstigungen attraktiver machen. Der Staat geht dabei von einer hinsichtlich der AfA begrenzten Nutzungsdauer von Gewerbeimmobilien aus. Gebäude nutzen sich dementsprechend mit der Zeit an und verlieren jährlich an Wert. Am Ende der Nutzungsdauer sind sie schließlich wertlos.

Achtung: Wichtig ist, dass die AfA nur bei vermieteten Gewerbeimmobilien Anwendung findet. Bei einer Selbstnutzung ist solch eine Abschreibung nicht möglich. Zudem sind nur die Kosten für Anschaffung beziehungsweise Herstellung absetzbar.

Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es?

Bei der AfA für Gewerbeimmobilien gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die lineare Abschreibung: Hierbei verteilen sich die Herstellungs- und Anschaffungskosten gleichmäßig auf die ganzheitliche Nutzungsdauer der Immobilie.
  • Die degressive AfA: Bei dieser Abschreibungsmethode hat der Eigentümer anfangs ein Recht auf höhere Abschreibungsbeträge, die mit der Zeit der Nutzungsdauer von Jahr zu Jahr sinken.

Hinweis: Die AfA einer Gewerbeimmobilie kann nur auf das Gebäude angewendet werden und nicht auf das Grundstück.

AfA für gebrauchte Gewerbeimmobilien (Altbauten)

Für vermietete Altbauten gelten die linearen AfA der Gewerbeimmobilien. Die Eigentümer von Häusern, welche ab Mitte der 1920er errichtet wurden, können bis zu 50 Jahre lang jährlich zwei Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten absetzen.

Achtung: Für Häuser, die vor 1925 gebaut wurden, gilt ein 40-jähriger Abschreibungszeitraum mit einem AfA-Satz von 2,5 Prozent.

AfA bei Neubauten und denkmalgeschützten Immobilien

Bis Ende 2005 bestand die Möglichkeit, die neu gebaute Immobilie degressiv abzuschreiben. Dabei sank der prozentuale Wert innerhalb einer Nutzungsdauer von 50 Jahren von 4 Prozent auf 1,25 Prozent. Seit dem Jahr 2006 ist es durch eine Reform so, dass die degressive Abschreibung durch die lineare ersetzt wurde. Die lineare AfA gilt nur noch im Einzelfall.

Denkmalgeschützte Immobilien nehmen eine Sonderrolle ein, da diese andere Prozentwerte und unterschiedlichen Absetzungsdauern haben. Wichtig für Sie, ist der AfA-Satz der denkmalgeschützten Gewerbeimmobilie, der anfangs bei 9 Prozent liegt. Dieser ist um einiges höher als der der anderen Gebäudetypen. Hintergrund hierfür ist, dass Besitzer denkmalgeschützter Immobilien härtere Auflagen haben als bei anderen Gebäudearten.

Fazit: Nutze die AfA bei Deiner Gewerbeimmobilie

Die AfA für Gewerbeimmobilien solltest Du nutzen! Damit holst Du Dir Deine Ausgaben zurück und profitierst von den steuerlichen Vergünstigungen für Immobilienbesitzer.

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