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Wohngebäudeversicherung: Das ist für Vermieter wichtig

Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn das eigene Haus beschädigt oder komplett zerstört wird. In der Grunddeckung bietet die Wohngebäudeversicherung Schutz gegen Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren (wie beispielsweise Hagel und Sturm). Es sind allerdings nicht alle zusätzlichen Versicherungseinschlüsse sinnvoll. Wir verraten Dir hier mehr.

Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn das eigene Haus beschädigt oder komplett zerstört wird. In der Grunddeckung bietet die Wohngebäudeversicherung Schutz gegen Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren (wie beispielsweise Hagel und Sturm). Es sind allerdings nicht alle zusätzlichen Versicherungseinschlüsse sinnvoll. Wir verraten Dir hier mehr.

Welche Risiken deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?

Eine Wohngebäudeversicherung deckt grundsätzlich drei Gefahren ab. Hierzu zählt der Schutz Deiner Immobilie vor Schäden, die durch einen Brand, einen Sturm oder Leitungswasser entstehen.

Konkret beinhalten diese drei Basisleistungen folgende Gefahren:

  • Die Feuerversicherung umfasst alle Schäden, die durch einen Brand entstehen. Aber auch Schäden durch einen Blitzschlag, eine Explosion oder eine Implosion sind hierbei abgedeckt. Hinzu kommen Folgeschäden, die durch Ruß, Rauch oder das Löschen eines Brandes entstehen.
  • Die Leitungswasserversicherung kommt für Schäden auf, die infolge von bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser entstanden sind. Dies umfasst alle Rohre und Schläuche Deiner Immobilie sowie alle Systeme, die ans Leitungswasser angeschlossen sind. Hierzu zählen unter anderem alle Schläuche der Wasch- und Geschirrspülmaschine sowie Heizungs-, Klima- und Sprinkleranlagen. Aber auch Aquarien und Wasserbetten werden hierzu gezählt. Darüber hinaus umfasst die Leitungswasserversicherung alle Rohrbrüche, die innerhalb und außerhalb Deiner Immobilie durch Frost entstehen. Ebenfalls Teil dieser Basisleistung ist die Versicherung von Frostschäden, die an Installationen wie Waschbecken, Armaturen, Heizkörpern oder Badeeinrichtungen entstehen. Bruchschäden an Regenfallrohren, die innerhalb Deines Gebäudes verlaufen, sowie Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die sich außerhalb Deines Grundstückes befinden, können zusätzlich noch versichert werden.
  • Die Sturmversicherung sichert Dir alle Schäden ab, die ab Windstärke acht an Deinem Gebäude verursacht werden. Zudem werden unabhängig der Windstärke auch entstandene Schäden durch Hagel von der Versicherung übernommen. Hinzu kommen Überspannungsschäden, die ebenfalls durch die Sturmversicherung abgedeckt sind.

Den Schutz vor Elementarschäden sowie weitere Schadensversicherungen kannst Du als Zusatzbausteine optional zu den Basisleistungen Deiner Wohngebäudeversicherung hinzufügen. Dies geschieht mithilfe der sogenannten Deckungserweiterung, die jedoch nur in Kombination mit der Basisversicherung möglich ist. Die Deckungserweiterung kannst Du beispielsweise auf Elementarschäden ausweiten, welche Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Erdsenkungen sowie Lawinen oder Schneedruck umfassen.

Zudem besteht die Möglichkeit einer Glasbruchversicherung, die vor allem für Dich interessant ist, wenn Du über große Fensterflächen in Deinem Gebäude verfügst. Solltest Du zudem eine Photovoltaik-, Solar- oder Geothermie-Anlage oder eine Wärmepumpe besitzen, kannst Du diese ebenfalls optional versichern. Weitere optionale Leistungen sind der Schutz gegen Folgen, die durch Vandalismus oder Einbruch an Deinem Gebäude entstehen. Diese Leistungen sind nicht immer automatisch in der Basisversicherung mit eingeschlossen und können dann als Zusatzbausteine hinzugenommen werden.

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Grundsätzlich übernimmt die Wohngebäudeversicherung verschiedene Kosten, sodass neben der reinen Schadensregulierung auch die entstehenden Kosten für sämtliche Schäden, die infolge des versicherten Risikos entstanden sind, beglichen werden. Hierzu zählt unter anderem die Übernahme von Reparatur- und Instandsetzungskosten, wie sie beispielsweise für die Neueindeckung eines Daches entstehen, das durch einen Sturm abgedeckt wurde. Auch Schäden durch gebrochene Hauptwasserleitungen oder explodierte Gasheizungen werden von der Versicherung behoben. Zudem werden die Kosten für das Fällen und die Beseitigung von umgestürzten Bäumen übernommen. Ebenfalls übernommen wird die Beseitigung von Schäden, die durch den Einbruch unbefugter Dritter an Schlössern, Türen, Schutzgittern oder Rollläden Deines Gebäudes entstanden sind. Hinzu kommt die Kostenübernahme für alle Abbrucharbeiten sowie die damit verbundenen Aufräumarbeiten und die Grundstückssicherung.

Sollte an Deinem Haus ein Totalschaden vorliegen, wird Dir von der Versicherung ein neues Haus errichtet. Dieses entspricht derselben Bauart, der gleichen Ausstattung und demselben Nettopreis, welches Dein altes Haus zu Schadenszeit aufgewiesen hat. Auch die dabei anfallenden Kosten für den Architekten, die Hausplanung und den Hausbau werden von der Versicherung übernommen.

Sollte es sich bei Deiner Immobilie um eine Mietwohnung handeln, so sind auch Mietausfälle versichert, wenn die vermietete Wohnung durch einen Brand oder andere abgesicherte Risiken unbewohnbar ist. Die Begleichung der Mietausfälle wird von der Versicherung jedoch nicht unendlich gewährt. In der Regel werden Dir Mietausfälle von der Wohngebäudeversicherung für zwölf Monate ersetzt. Somit ist mit der Immobilienversicherung die Kostenübernahme aller Schäden abgedeckt, welche durch die versicherten Risikos entstehen. Allerdings werden im Zuge der Kostenübernahme in der Versicherungspolice meist Höchstbeträge vereinbart. Sollte ein Schaden an Deinem Gebäude diesen Höchstbetrag übersteigen, musst Du einen Teil der entstandenen Kosten selber tragen.

Wohngebäudeversicherung im Vergleich zur Hausratversicherung

Bei beiden Versicherungsarten handelt es sich im Allgemeinen um ähnliche Versicherungen, denn beide schützen Dich grundsätzlich gegen ähnliche Risiken. Mit einem grundlegenden Hauptunterschied – den Versicherungsgegenständen.

Grundsätzlicher Gegenstand der Wohngebäudeversicherung ist Dein Gebäude. Demnach werden im Rahmen dieser Versicherung alle Schäden abgesichert, die direkt an Deinem Gebäude entstehen. Hierzu zählen unter anderem Gebäudebestandteile wie das Dach, das Fundament und das Mauerwerk.

Aber auch alle fest installierten Gegenstände, wie die Badewanne, der Parkettboden oder die Heizungsanlage fallen unter die Gebäudeversicherung. Bei der Zugehörigkeit von Außenanlagen und Nebengebäuden unterscheiden sich die Versicherungsanbieter teilweise. So zählen Carports, Garagen oder Werkstätten bei manchen Versicherungsanbietern noch zum normalen Versicherungsangebot dazu, wohingegen diese bei anderen Versicherungsanbietern extra aufgenommen werden. Dies gilt unter anderem auch für Zäune, Gartenmauern, Markisen oder Müllboxen.

Demnach umfasst die Gebäudeversicherung all jene Gegenstände, die fest an Deinem Gebäude oder Deinem Grundstück verankert sind. Alle anderen beweglichen Gegenstände, die sich in Deinem Haus befinden, sind Teil der Hausratversicherung. Somit umfasst die Hausratversicherung beispielsweise alle Möbel, Gartenstühle, Laptops und weitere bewegliche Wertgegenstände.

Zahlt die Gebäudeversicherung der Mieter oder Vermieter?

Welche Kosten von einem Vermieter auf den Mieter übertragen werden dürfen, regelt die Betriebskostenverordnung. Diese legt in § 2 Nr.13 fest, dass Versicherungskosten für Sturm-, Wasser-, Feuer- und Elementarschäden an Gebäuden auf eine Mietergemeinschaft umgelegt werden dürfen. Demnach zählt die Wohngebäudeversicherung zu den umlagefähigen Kosten und kann in den Nebenkosten unter der Bezeichnung Versicherung aufgeführt werden.

Diese Bezeichnung ist von besonderer Bedeutung, denn grundsätzlich können die entstehenden Kosten für die Wohngebäudeversicherung nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn diese auch als solche in der Nebenkostenabrechnung zu erkennen sind. Die Bezeichnung als sonstige Nebenkosten ist hierbei nicht ausreichend. Allerdings müssen Mieter nicht für alle anfallenden Versicherungskosten aufkommen. So sind beispielsweise Kosten aus Mietausfall-, Reparatur- und Rechtsschutzversicherungen sowie private Haftpflichtversicherungen des Vermieters nicht umlagefähig. Sollten diese jedoch als Zusatzpaket Teil der Gebäudeversicherung sein, so müssen die dafür entstehenden Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung von den anderen umlagefähigen Kosten abgezogen werden.

Um als Eigenheimbesitzer Deine Immobilie umfassend schützen zu können, bietet sich die Wohngebäudeversicherung an. Diese ersetzt Dir Schadenskosten, die unmittelbar am Gebäude infolge von Bränden, Stürmen, Hagel, Blitz oder Leitungswasser entstehen. Die Kostenübernahme der Versicherung reicht dabei von der Reparatur und der Instandsetzung bis hin zum Wiederaufbau nach einem Totalverlust.