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Versicherungen für Vermieter: Die richtige Wahl zur richtigen Zeit

Streit mit Mietern, Brand in der Einbauküche oder ein Sturm – verursachen Schäden und können Deine Finanzen erheblich aus dem Gleichgewicht bringen. Doch gegen welche Gefahren lohnt sich die Absicherung wirklich?

Streit mit Mietern, Brand in der Einbauküche oder ein Sturm – verursachen Schäden und können Deine Finanzen erheblich aus dem Gleichgewicht bringen. Doch gegen welche Gefahren lohnt sich die Absicherung wirklich?

Licht im Versicherungsdschungel

Deutschland ist das Versicherungsland Nummer 1. Die Auswahl an Angeboten ist unerschöpflich und für Eigentümer von Wohnungen und Häusern gibt es eine große Bandbreite an Versicherungen. Fast alle Risiken lassen sich absichern, gleichzeitig ist die Mehrheit aller Versicherungsnehmer überfordert: Welche solltest Du als Vermieter dringend abschließen und welche sind überflüssig? Einige Versicherungen sind durchaus empfehlenswert und sogar steuerlich absetzbar. Andere wiederum kannst Du als Vermieter umlagefähig in der Betriebskostenabrechnung Deiner Mieter ansetzen. Um Dir eine Übersicht zu verschaffen, haben wir Dir im Folgenden eine Auflistung der wichtigsten Absicherungen für Vermieter zusammengestellt.

Zunächst solltest Du wissen, dass es für Eigentümer von Immobilien keine Pflichtversicherungen gibt. Berücksichtige bei der Wahl Deiner Absicherung folgende Überlegungen:

  • Wie hoch ist der von Dir zu tragende Schaden im schlimmsten Fall?
  • Wie hoch sind die jeweiligen Deckungssummen der einzelnen Schadensbereiche?
  • Wie hoch ist der jährliche Beitrag mit bzw. ohne Selbstbeteiligung?

Wohngebäudeversicherung

Die Absicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Witterung oder gar Explosion ist für Immobilienbesitzer essentiell. Die Wohngebäudeversicherung bündelt verschiedene Gefahren und berechnet die Prämie für jedes Risiko individuell. Versichert werden neben dem Wohnhaus auch Garagen, Carports, Gartenhäuser und Zäune.

Betrachte die geografische Lage Deiner Immobilie: am Hang oder neben Gewässern gebaut, kann eine Immobilie zum Beispiel nach einem Starkregen stark beeinträchtigt werden. Achte in solchen Fällen darauf, dass Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sind.

Die Versicherung wird von Banken im Rahmen einer Finanzierung gefordert. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Das Risiko betrifft nicht nur die eigentliche Finanzierungssumme, sondern auch den Wiederaufbau und Räumung von Schutt. Der Preis einer Wohngebäudeversicherung liegt zwischen 50,00 und 300,00 EUR Jahresbeitrag je nach Versicherungsumfang und Versicherungsobjekt. Vermieter können diese Kosten als Betriebskosten geltend machen.

Fazit: In Anbetracht der Risiken und des möglichen Schadensausmaßes ist eine Wohngebäudeversicherung für Vermieter absolut zu empfehlen.

Steuerlich absetzbar: ja

Zusatzversicherung Elementarschäden

Die Versicherung schützt Dich vor finanziellen Schäden an Deiner Immobilie durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkung, Unterspülung, Erdrutsch, Starkregen sowie Lawinen und Schneedruck. Genauso wie die Wohngebäudeversicherung umfasst die Elementar-Gebäudeversicherung das Hauptgebäude sowie Nebengebäude und weitere Gebäudebestandteile wie Garagen, Carports, Gartenhäuser und Gartenanlagen. Neben der Größe des Versicherungsobjekts spielt auch die Gefahrenklasse, gemessen an der geografische Lage des Hauses, eine Rolle. Vermieter können den Beitrag als Betriebskosten geltend machen.

Steuerlich absetzbar: ja

Wohnungshaftpflichtversicherung

Die Wohnungshaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die durch das Versicherungsobjekt entstehen. Das beinhaltet Schäden durch elektrische Leitungen, Wasserinstallationen, Heizkörper oder unsachgemäße Gebäudekonstruktionen. Doch auch beim schuldhaften Verursachen von Schäden am Gemeinschaftseigentum durch den Mieter haftet der Vermieter, besagt das Wohnungseigentümer-Gesetz. Du kannst aber auch haften, wenn Du Deinen Sicherungspflichten nicht nachkommst. Das betrifft insbesondere die Räumpflicht im Winter oder Außenputz, der sich löst und herabfällt.

Fazit: Die Wohnungshaftpflichtversicherung ist ein Muss für alle Eigentümer!

Vermieterrechtsschutzversicherung

Leider ist es nie auszuschließen, dass Du einen Rechtsstreit führen musst, auch wenn Du besten Willens sind, ihn zu vermeiden. Insbesondere Auseinandersetzungen mit dem eigenen Mieter über Mieterhöhungen oder Kautionszahlungen sind Fälle in denen sich diese Versicherung auszahlt, um Deine Ansprüche durchzusetzen. Deine Versicherung erstattet dann Anwalts- und Gerichtskosten entsprechend der vereinbarten Versicherungsleistung.
Doch auch die Beschädigung einer Wohnung durch den Mieter, der den Schaden nicht verantworten will, wird durch den Vermieterrechtsschutz reguliert. Auch im Falle einer Zwangsräumung werden die Kosten für Gerichtsvollzieher erstattet.
Die Vermieterrechtsschutzversicherung kann nur zusätzlich zu einer privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

Fazit: Insbesondere dann, wenn Du Erfahrung als Vermieter hast und ihre Mieter mit entsprechender Sorgfalt wählst, ist die Vermieterrechtschutzversicherung eine Absicherung, auf die Du verzichten kannst.

Steuerlich absetzbar: nein

Mietverlustversicherung

Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch oder Sturm sind nur einige Gründe, die Deine vermieteten Wohnräume vorübergehend unbewohnbar machen. Insbesondere während der Wiederherstellung nach einem Schaden entgehen Dir Mieteinnahmen. Um diese auszugleichen, kannst Du eine Mietverlustversicherung abschließen, die mitunter zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Der Mietausfall wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, bis zu dem die Räume wieder nutzbar sind, allerdings in der Regel bis maximal zwölf Monate nach Eintritt des Versicherungsfalls.

Fazit: Die Mietverlustversicherung als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung ist nicht zwingend erforderlich, macht aber insbesondere dann Sinn, wenn Deine finanziellen Reserven einen mittelfristigen Mietausfall nicht decken können. Wäge daher vor Abschluss das Risiko und die Höhe eines Schadenfalles zu den jährlichen Versicherungsbeiträgen ab.

Steuerlich absetzbar: nein

Mietausfallversicherung

Stellt ein Mieter seine Mietzahlungen ein, bedeutet das für den Vermieter nicht selten eine große finanzielle Herausforderung. Bis Zahlungsunfähige oder Zahlungsunwillige aus der Wohnung geklagt sind, muss mit einem Mietausfall von mehreren Monaten, nicht selten bis zu einem Jahr, gerechnet werden. Dieser Schaden wird durch die Mietausfallversicherung reguliert. Sie kann nach halbjährigen oder Jahresausgleichszahlungen gestaffelt werden, gilt zumeist bis zu einem Jahr nach Eintritt des Versicherungsfalls. Die Umlage des Versicherungsbeitrags auf die Betriebskosten ist nicht möglich.

Fazit: Die Mietausfallversicherung bietet Schutz auf einen begrenzten Zeitraum und hat keine Deckung für einen Rechtsstreit im Falle ausbleibender Mietzahlungen. Darüber hinaus lässt sich das Risiko des Mietrückstands durch eine eingehende Mieterprüfung vor Unterzeichnung des Mietvertrags minimieren. Daher solltest Du die Vorteile einer Mietausfallversicherung sorgfältig abwägen.

Steuerlich absetzbar: nein

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Schäden, die von Deiner Immobilie oder Deinem Grundstück ausgehen, werden durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht reguliert. Denkbare Fälle wären Verletzungen durch herabfallende Dachziegel, Schäden durch umfallende Bäume am Nachbargrundstück oder die Verletzung Deiner Räumpflicht im Winter.

Besonders bei Personenschäden ist das Schadenspotential sehr hoch. Stürzt eine Person auf dem Grundstück und bricht sich dabei mehrere Knochen, haftest Du für sämtliche Kosten für Krankenhaus- und Rehaaufenthalte. Wird die Person erwerbsunfähig, kommt die Zahlung einer monatlichen Rente hinzu. So entstehen schnell Schäden in Millionenhöhe. Ohne eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bedeutet das schnell den finanziellen Ruin. Auch Sachschäden werden durch die Haftpflicht versichert. Lösen sich bei einem Sturm beispielsweise mehrere Ziegel und beschädigen dadurch auf der Straße stehende Autos, kommt es ebenfalls schnell zu Schäden in Höhe von mehreren tausend Euro. Kommt es durch einen entstandenen Sach- oder Personenschaden zu einem Vermögensschaden, springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ebenfalls ein. Dies kann durch einen Verdienst- oder Gewinnausfall entstehen. Vermieter können den Beitrag als Betriebskosten geltend machen.

Fazit: Für alle Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen, haftet der Eigentümer im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen. Als Vermieter solltest Du Dich aus dem Grund vor Schadensersatzforderungen durch Mängel in der Verkehrssicherheit oder in der Instandhaltungspflicht schützen.

Steuerlich absetzbar: nein