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Alles Wichtige zum städtebaulichen Denkmalschutz

Sie überlegen in ein denkmalgeschütztes Haus zu investieren? Inwiefern der städtebauliche Denkmalschutz Einfluss auf Ihre Entscheidungen als Eigentümer nimmt und wie Sie von den Plänen der Städte und Gemeinden profitieren, lesen Sie hier.

Sie überlegen in ein denkmalgeschütztes Haus zu investieren? Inwiefern der städtebauliche Denkmalschutz Einfluss auf Ihre Entscheidungen als Eigentümer nimmt und wie Sie von den Plänen der Städte und Gemeinden profitieren, lesen Sie hier.

Was ist der städtebauliche Denkmalschutz?

Denkmalschutz ist Landesaufgabe und wird in den Denkmalschutzgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Als städtebaulicher Denkmalschutz wird die Aufgabe der Stadt oder Gemeinde beschrieben, bestimmte erhaltenswerte Straßen, Plätze, Stadtkerne oder -gebiete zu bewahren.

Der städtebauliche Denkmalschutz befasst sich darüber hinaus mit der Modernisierung und einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung dieser denkmalgeschützten Gebäude und Orte.

Der Bund fördert den städtebaulichen Denkmalschutz

Im Jahr 1991 richtete der Bund ein Förderprogramm für den städtebaulichen Denkmalschutz ein – zunächst für Westdeutschland, später für ganz Deutschland. Die Fördermittel sollen den Gemeinden helfen, die Ziele des städtebaulichen Denkmalschutzes zu erreichen.

Zum besseren Austausch von Fachwissen zwischen Bund, Länder und Kommunen wurde die „Bundestransferstelle Städtebaulicher Denkmalschutz“ eingerichtet. Bei der Umsetzung des städtebaulichen Denkmalschutzes wird der Bund zudem von einer Expertengruppe unterstützt, die sich regelmäßig vor Ort in den Kommunen einen Einblick über den aktuellen Stand verschafft.

Was bedeutet das für Eigentümer und Käufer?

Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Haus kaufen, verpflichten Sie sich dieses nach den Vorschriften der Denkmalschutzgesetze und den Plänen des städtebaulichen Denkmalschutzes zu erhalten sowie instand zu setzen. Im Rahmen von Sanierungen, Umbauten oder Modernisierungen müssen Eigentümer mitunter ihre persönlichen Gestaltungswünsche zurückstellen. Das Denkmalschutzgesetz hat Vorrang (im Rahmen der Zumutbarkeit).

So dürfen Sie beispielsweise an einem Haus unter Denkmalschutz nicht die Fassade nach belieben ändern, ein Gebäudeteil abreißen oder neue Fenster einbauen. Hierzu ist stets eine Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde einzuholen. Wenn Sanierungsvorhaben geplant werden, profitieren Eigentümer von den Beratungsangeboten im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes.

Zudem erhalten Eigentümer und Käufer Fördermittel, günstige Sanierungskrediten sowie steuerliche Vergünstigungen – insbesondere die Denkmal-Afa. Dadurch können Privatpersonen 90 Prozent und Vermieter 100 Prozent der Sanierungskosten für Denkmalimmobilien steuerlich absetzen.