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Mietnomaden melden? Was Vermieter wirklich tun sollten!

Ausbleibende Mietzahlungen und verwahrloste Wohnungen durch Mietnomaden können für Vermieter schnell zum finanziellen Desaster werden. Gerne würde man in einem solchen Fall die Mietnomaden melden, um andere von diesen Schäden zu bewahren. Doch darf man das überhaupt, und wenn ja, bei wem? Wir klären auf.

Ausbleibende Mietzahlungen und verwahrloste Wohnungen durch Mietnomaden können für Vermieter schnell zum finanziellen Desaster werden. Gerne würde man in einem solchen Fall die Mietnomaden melden, um andere von diesen Schäden zu bewahren. Doch darf man das überhaupt, und wenn ja, bei wem? Wir klären auf.

Zuerst: Mietnomaden loswerden!

Bevor Du Mietnomaden meldest, solltest Du diese möglichst schnell aus der eigenen Wohnung bekommen. Jeder weitere Tag sorgt für erhebliche Gewinneinbußen, die kaum ein Vermieter über einen längeren Zeitraum tragen kann. Neben den finanziellen Einbußen kommen oftmals schwere materielle Schäden an der Wohnung hinzu. Diese solltest Du ebenso schnell beheben, um dem Objekt nicht noch mehr Schaden zuzufügen.

Daher solltest Du die Mietnomaden zunächst loswerden, um die Wohnung wieder für ordentliche Mieter herzurichten. Wenn die Mietnomaden bereits mehrere Monate mit der Mietzahlung im Rückstand sind, darfst Du sofort die fristlose Kündigung aussprechen. Vorher musst Du es mit einer fristgerechten Kündigung versuchen.

In der Regel lassen sich Mietnomaden allerdings nicht einfach so kündigen, sondern lassen es auf eine Räumungsklage ankommen. Genau das darfst Du auch als nächsten Schritt tun. Wenn die Klage selbst keinen Erfolg hat, ist das letzte Mittel die Zwangsvollstreckung.

schufa mietnomaden melden

Mietnomaden melden? Ist die Meldung von Mietnomaden zulässig?

Heutzutage muss es doch möglich sein, Mietnomaden online zu melden, sodass Vermieter sich vorab informieren können. Doch da müssen wir Dich leider enttäuschen. Zwar gibt es die Möglichkeit, Mietnomaden online in diversen Datenbanken anzuzeigen. Aber diese Seiten sind nicht seriös und die Weitergabe der Daten zudem rechtlich umstritten.

Glühbirne

Hinweis: Wenn Du persönliche Erfahrungen mit Mietnomaden gemacht hast, melde diese bei der Polizei wegen Betruges an.

Vorsicht ist besser als Nachsicht! Diese 4 Punkte solltest Du beherzigen

Das beste Rezept gegen Mietnomaden ist die vorherige Absicherung. Schau Dir Deine Mietinteressenten ganz genau an und lass Dir sämtliche Nachweise vorlegen. Nur so kannst Du das Risiko von Mietnomaden möglichst gering halten.

Daher solltest Du die folgenden Dinge unbedingt beachten:

  1. Fordere von jedem Mietinteressenten eine Bonitätsauskunft (Schufa oder Bonitätsnachweis auf Vermietet.de).
  2. Überprüfe den Ausweis des Interessenten. Mietnomaden haben in der Regel keinen festen Wohnsitz.
  3. Lass Dir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters zeigen. Hatte der Bewerber keinen, weil er noch bei seinen Eltern gewohnt hat, können auch diese eine solche Bescheinigung ausstellen.
  4. Die Mietkaution sollte immer als Barzahlung oder Überweisung erfolgen. Werde bei einer Kautionsversicherung ruhig misstrauisch, denn dadurch werden Liquiditätsprobleme des Mieters offenbart.