Alle zehn Jahre wird die Datenlage der Bundesrepublik mithilfe des Zensus aktualisiert. Dieses Jahr ist es wieder so weit: Der Zensus 2022 ist am 15. Mai gestartet. Hierfür werden circa zehn Millionen Bürger befragt. Zusätzlich werden Gebäude und Wohnungen bei der Volkszählung aufgenommen. Eigentümer und Vermieter müssen damit Auskunft über ihren Immobilienbesitz sowie ihre Mieter geben.
Der nächste Zensus war eigentlich für das Jahr 2021 geplant. Pandemiebedingt musste dieser verschoben werden. Nun müssen alle Daten bei den zuständigen Ämtern eingereicht werden. Neben den Haushaltsbefragungen sind auch Immobilieneigentümer und -verwalter verpflichtet, Angaben zu ihren Gebäuden beziehungsweise Wohnungen zu erteilen. Die Erhebungsstellen für den Zensus haben die Schreiben verschickt. Seit dem 15. Mai müssen Eigentümer die Angaben an die Statistischen Ämter übermitteln.
Angaben für die Gebäude- und Wohnungszählung im Zensus 2022
Die Zählung von Gebäuden und Wohnungen findet beim Zensus 2022 separat statt. Circa 17,5 Millionen private Eigentümern von Immobilien müssen dazu Daten bei den Ämtern einreichen. Neben der Erfassung von Gebäuden für Wohnraum müssen ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen Fragen beantworten.
Hier siehst Du die erste Seite den Online-Fragebogens zum Zensus 2022. Trage einfach die Zugangsdaten ein, welche Du erhalten hast.
Welche Angaben müssen Eigentümer einreichen?
Eigentümer und Vermieter müssen Angaben zum Baujahr ihrer Gebäude, der Wohnungsgröße, Nettokaltmiete und eventuellen Wohnungsleerstand tätigen. Außerdem müssen Vermieter die Namen ihrer Mieter angeben. Über die Weitergabe der Namen müssen die Mieter nur dann informiert werden, wenn im Mietvertrag darüber keine Vereinbarung getroffen wurde (Artikel 13 DS-GVo).
Immobilienbesitzer müssen im Gegensatz zu früher keine Angaben mehr machen zum Vorhandensein eines Bades und WCs. Dafür fragen die Behörden jetzt nach der Art der Heizung und den verwendeten Energieträgern. Der Bundesrat hat die Idee des energetischen Gebäudezustandes und dessen Aufnahme in den Zensus begrüßt. Massive Kritik gab es dabei von Seiten der Immobilienverwalter.
Mit den Angaben für die Gebäude- und Wohnungszählung im Zensus 2022 soll eine Basis geschaffen werden, um sinnvolle wohnungspolitische Entscheidungen sowie Maßnahmen für die räumliche Planung in Deutschland treffen zu können. Die Daten sind ebenso eine Bemessungsgrundlage für den Länderfinanzausgleich, die Verteilung von Fördergeldern der Europäischen Union, die Wahlkreiseinteilung, die Bundestagssitzverteilung und für die Bedarfsplanung im sozialen Bereich.
Neben den allgemeinen Fragen musst Du Fragen zum Gebäude beantworten.
Stichprobenartige Befragung für Entlastung der Bevölkerung
Die Volkszählung in Deutschland befragt nicht alle Bürger. Um die Bevölkerung zu entlasten, erfassen die Datensammler nur Stichproben bei rund 16 Prozent der Einwohner. Dabei erfolgt der Zensus registergestützt. Das bedeutet, dass Daten aus bestehenden Registern wie beispielsweise den Melderegistern verwendet werden.
Diese Daten sind allerdings nicht vollständig und sie können fehlerhaft oder veraltet sein. Daher findet die stichprobenartige Befragung statt. Ziel hierbei ist es außerdem, Ungenauigkeiten innerhalb der Register zu bereinigen. Das betrifft Menschen, die sich zum Beispiel nach einem Umzug noch nicht umgemeldet haben.
Wer alles befragt wird, bestimmt ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren. Es finden Befragungen durch Interviewer statt, welche durch die Erhebungsstellen der einzelnen Kommunen ernannt werden. Hauptorganisator ist beim Zensus das Bayerisches Landesamt für Statistik.
Beim Wohnungsbestand müssen alle Auskunft erteilen
Seitens der EU sind die Mitgliedsstaaten zusätzlich verpflichtet, den Bestand und die Situation der Wohnungen zu erfassen. In Deutschland gibt es hierzu kein einheitliches Verwaltungsregister. Aus diesem Grund werden alle Immobilienbesitzer und -verwalter befragt. Eine Vorbefragung fand bereits im Herbst 2021 statt. Bei dieser wurde ein Viertel der Auskunftspflichtigen angeschrieben.
Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bei Verweigerung der Auskunftspflicht
Die rechtliche Grundlage für den Zensus ist das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) sowie das Bundesstatistikgesetz (BStaG). Demnach besteht für Eigentümer eine Auskunftspflicht. Kommt der Vermieter dieser nicht nach, gilt das als Ordnungwidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen kann. Als Ordnungswidrigkeit gelten:
- Auskunft ist nicht vorhanden, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
- Auskunft ist nicht in der vorgeschrieben Form erteilt.
- Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren wird nicht genutzt.
Trage hier die Anzahl der Wohnungen ein, welche innerhalb des Gebäudes zu Deinem Eigentum gehören. Du siehst, der Fragebogen ist schlank und einfach gehalten, weswegen die Beantwortung der Fragen nicht mehr als zehn Minuten beanspruchen sollte.
Zensus schreibt nur die Eigentümer an
Die Zensusbehörde fordert nur die Eigentümer für Abgabe der Daten auf. Nutzer von Vermietet.de finden alle notwendigen Daten übersichtlich angelegt in ihren Mieterverhältnissen. Sie können Daten wie die Wohnfläche sowie die Nettokaltmiete kopieren und dann in die Eingabefelder der Zensussoftware übertragen.
Für Verwalter kann die Auskunft zu Problemen führen, denn oftmals liegen diesen nicht alle Angaben vor. Daher ist es ratsam, sich die wohnungsbezogenen Daten bei den Eigentümern zu beschaffen, um rechtzeitig bis Mai die Antworten an die Ämter zu übermitteln.
Die Eingabe der Daten soll pro Einheit rund zehn Minuten betragen. Wer den Online Fragebogen nicht ausfüllt, dem schickt die Behörde nach vier bis fünf Wochen die Fragebogen zu. Es wird gebeten, den Onlinefragebogen innerhalb von zwei Wochen zu beantworten. Entfallen Druck und Versand, schont das die Umwelt.
Ist die Eingabe abgeschlossen, erhält der Eigentümer ein PDF-Dokument zum Download. Dieses Dokument dient als Quittung und sollte aufbewahrt werden. Wer noch Fragen hat, für den haben die Bundesländer eine Hotline eingerichtet. Die Nummer findet sich in dem Anschreiben, welches die jeweilige Landesbehörde verschickt.
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