Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf: Smart Meter für Strom kommen 

Am 11. Januar hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) verabschiedet. Konventionelle Stromzähler sollen bis 2030 gegen intelligente Geräte, sogenannte Smart Meter, ersetzt werden. Ab 2025 sollen die Verbraucher einen Smart Meter nutzen können. Während die einen den Beschluss als längst überfällig bezeichnen, machen sich andere Sorgen um den Datenschutz.

Smart Meter – intelligente Stromzähler – sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wenngleich auch etwas spät – äußert sich der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA). Immerhin sind uns einige europäische Länder hier bereits ein Schritt voraus. Schweden, Finnland und Italien haben schon vor Jahren Smart Meter zur Pflicht gemacht. Dieses Jahr werden sie sogar schon das erste Mal komplett ausgetauscht. 

 

Was sind Smart Meter? 

Smart Meter sind digitale Messgeräte für Wärme und Strom – ähnlich wie fernablesbare Verbrauchszähler für Heizungen. Der Stromverbrauch wird automatisch an die Anbieter übertragen. Kunden behalten über eine App auf dem Smartphone die Kontrolle über Kosten und Verbrauch.

 

Ab wann werden Smart Meter zur Pflicht? 

Über den Einsatz von Smart Metern wird bereits seit 15 Jahren diskutiert. Passiert ist bislang nichts. Und das obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik schon 2020 den Startschuss für den flächendeckenden Einbau von Smart Metern gegeben hat. 

Durch zu viele bürokratische Hürden ist das Vorhaben dann aber ins Stocken geraten. Das GNDEW will diese Hürden überwinden und schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, soll das Gesetz kurzfristig schon in den kommenden Monaten in Kraft treten. 

Geplant ist, dass bis 2025 alle Verbraucher Smart Meter nutzen können. Spätestens 2030 sollen dann in den meisten Haushalten und Großverbrauchern wie Unternehmen, Schulen und Schwimmbäder digitale Messgeräte verpflichtend im Einsatz sein. 

AB 2025 müssen Stromanbieter außerdem einen dynamischen Tarifvertrag anbieten. Darüber hinaus sollen Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber künftig nicht mehr als 20 Euro pro Jahr für ein intelligentes Messsystem zahlen. Dafür müssen Netzbetreiber mehr Kosten übernehmen. 

 

Das sind die Vorteile vom Smart Metern 

Nutzer von Smart Metern können ihren Verbrauch schneller und besser kontrollieren. Darüber hinaus sollen Smart Meter mit einem dynamischen Tarif verbunden sein. Kunden können dadurch höheren Stromverbrauch wie beispielsweise das Laden von Elektroautos oder das Wäschewaschen beziehungsweise elektrische Trocknen auf Uhrzeiten verlegen, zu denen der Strom günstiger ist oder die Netzauslastung geringer ist. 

 

Smart Meter stellen auch für Vermieter eine Erleichterung dar. Es spart das manuelle Ablesen der Daten bei einem Mieterwechsel oder – noch viel wichtiger – bei der jährlichen Abrechnung des Gemeinschaftsstroms. 

 

Datenschützer üben Kritik 

Datenschützer sehen den Einsatz von Smart Metern skeptisch. Sie befürchten, dass den Konzernen dadurch zu viele Daten zugespielt würden. Zudem würden Smart Meter leicht gehackt werden können. 

 

Kritik auch von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer bezweifeln die Vorteile von Smart Metern für kleinere Haushalte. Außerdem verbrauchen die Geräte selbst deutlich mehr Strom als konventionelle: im Schnitt 26 Kilowattstunden im Jahr, das ist dreimal so viel ein konventioneller Zähler mit Drehscheibe.