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Prüfung der Ladesäulen von E-Autos

Die Ladesäulenverordnung (LSV) wurde eingeführt, damit deutschlandweit die Mindestanforderungen an den sicheren Aufbau sowie Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge geregelt sind. Hierin sind unter anderem die Anforderungen an das Anmeldeverfahren, die erste Prüfung der Inbetriebnahme sowie das Genehmigungsverfahren für die Säulen geregelt.

Wenn Du als Vermieter eine Ladesäule von E-Autos an Deiner Immobilie installiert hast, musst Du den sicheren Betrieb dieser gewährleisten. Dies stellst Du beispielsweise durch regelmäßige Prüfungen sicher. Dabei ist das oberste Gebot, dass die Energie, mit welcher das Auto versorgt werden soll, möglichst vollständig von der Ladesäule in der Batterie ankommt. Zudem sollte die Wärmeentwicklung, welche beim Ladeprozess unvermeidbar ist, möglichst gering bleiben. Du merkst wahrscheinlich schon, dass es eine Vielzahl an Vorschriften gibt, an welche Du Dich halten musst. Wir geben Dir einen Überblick.

Prüfpflicht für E-Ladestationen

Die Maschinenrichtlinie der Europäischen Union (2006/42/EG) ist die Basis für die Prävention von Unfällen beim Einsatz elektrisch betriebener technischer Einrichtungen. Eine sichere Konstruktion und die sachgerechte Installation sowie Wartung von Maschinen sind die Voraussetzungen für einen gefahrlosen Betrieb. Punkt 1.5 der Richtlinie besagt, dass die Gefahren durch elektrische Energie zu vermeiden, die elektrostatische Aufladungen gefahrlos abzuleiten und Erdungssysteme gegen die Auswirkungen von Blitzeinschlägen vorzusehen sind.

E-Ladesäulen fallen hierunter. Wie alle anderen Maschinen auch, die regelmäßig genutzt werden, haben sie einen natürlichen Verschleiß. Dadurch können die Isolierungen beeinträchtigt werden, die Übergangswiderstände an den Kontakten erhöht werden, die Ableitsysteme unterbrochen werden und die elektronischen Sicherheitseinrichtungen an der Säule ausfallen. Daher ist eine regelmäßige Prüfung von E-Ladestationen unabdingbar, damit beginnende Schädigungen beseitigt werden können. Ansonsten kann die Ladesäule schnell zur Gefahrenquelle werden.

Ebenso gibt es eine Prüfpflicht für öffentlich zugängliche sowie gewerblich genutzte Ladestationen. Hier enthalten das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften grundlegende Anforderungen an gewerblich genutzte und öffentlich zugängliche technische Ausrüstungen. Daher ergibt sich auch hier eine regelmäßige Prüfpflicht für Ladesäulen. Die Vorschrift drei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt die Vorgehensweise bei der sicherheitstechnischen Prüfung sowie die Anforderungen an das Prüfpersonal auf.

Werden die Ladestationen für elektrische Fahrzeuge rein privat genutzt, unterliegen diese im Prinzip den gleichen Beanspruchungen wie öffentlich und gewerblich genutzte. Auch hier sollte daher regelmäßig eine Prüfung vorgenommen werden.

Prüfung von Ladestationen: berechtigte Personen

Die Prüfung einer Ladesäule setzt Kenntnissen und Fähigkeiten wie

  • das Wissen über die Wirkungen von elektrischer Energie und die Funktion von Sicherheitseinrichtungen sowie
  • der Gebrauch von Messgeräten zur Bestimmung der sicherheitsrelevanten physikalischen Größen und
  • Kenntnis der aktuellen technischen Regeln für Elektrotechnik und Erfahrungen auf diesem Gebiet.

Wir empfehlen Dir daher ein professionelles Prüfpersonal zu beauftragen. Hier solltest Du unbedingt auf einen vollen Nachweis der Tätigkeiten achten.

Welche Schritte werden bei der Prüfung durchgeführt?

  1. Sichtprüfung: Hier werden der Berührungsschutz, die Schutzarten und die Umgebungseinflüsse beachtet. Im Zuge der Wiederholungsprüfungen ist es infolge der starken mechanischen Belastungen enorm wichtig die Kabel und Stecksysteme auf eventuelle Beschädigungen zu kontrollieren.
  2. Durchgangsprüfung: Die Durchgängigkeit des Schutzleiters wird durch einen Installationstesters geprüft. Hierzu gehören ebenso die Kontrolle des Gehäuses und der Schutzleiter an der Steckvorrichtung.
  3. Isolationswiderstand: Die Messung des Isolationswiderstands erfolgt zwischen den aktiven Leitern und dem Schutzleiter. Hierfür müssen die Überstromunterbrecher ausgeschaltet und der Neutralleiter getrennt werden.
  4. Automatische Abschaltung der Ladestation: Bei der Überprüfung der automatischen Abschaltung kommt es an der Ladestation zu einer Simulation eines Elektrofahrzeugs. Die notwendigen Prüfungen werden mit einem Adapter zur Fahrzeugsimulation (CP) nach VDE 0122-1 (DIN EN 61851-1) durchgeführt.
  5. Funktionsprüfung: Zur Prüfung der Funktionen werden die Spannungen gemessen, um anschließend mit dem Adapter zur Fahrzeugsimulation zu simulieren, ob das Fahrzeug eingesteckt ist und/oder ob es für die Ladung bereit ist. Hier können zusätzlich auch Fehler simuliert werden.