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Maklerprovision: Bestellerprinzip bei Vermietung und Verkauf 

Suchen Vermieter einen neuen Mieter oder möchten sie eines ihrer Objekte verkaufen, wird oft die Hilfe eines Immobilienmaklers in Anspruch genommen. Wer schließlich die Maklerprovision zahlen muss, war lange Zeit nicht einheitlich geregelt. Das hat sich mit der Einführung des Bestellerprinzips jedoch geändert. Was es damit auf sich hat und was Du sonst noch wissen musst, erfährst Du hier. 

 

Maklerprovision ist Erfolgshonorar 

Immobilienmakler vermitteln Miet- oder Kaufobjekte. Sie können sowohl vom Verkäufer beziehungsweise Vermieter eines Objektes beauftragt werden, als auch vom Käufer beziehungsweise Mieter. 

Als Honorar für die Dienstleistung des Maklers wird eine Provision vereinbart, die sich am Mietpreis oder dem Verkaufspreis orientiert. Die Maklerprovision ist dabei ein Erfolgshonorar. Das bedeutet, dass die Provision erst beim Vertragsabschluss fällig wird (§ 652 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Kann ein Objekt nicht erfolgreich vermittelt werden, oder findet der Auftraggeber auf anderem Weg einen Vertragspartner, muss auch keine Maklerprovision bezahlt werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

 

Maklerprovision bei Wohnmietobjekten 

Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei Maklerverträgen für Wohnraumvermietungen das sogenannte Bestellerprinzip. Seither muss derjenige, der den Makler in Auftrag gegeben hat, auch dessen Provision bezahlen.  

In der Regel ist der Makler nur für eine der beiden Parteien tätig – üblicherweise für den Vermieter (Alleinbeauftragung). In seltenen Fällen kommt es zu einer sogenannten Doppeltätigkeit. Das passiert, wenn sowohl Vermieter als auch Mieter denselben Makler beauftragt haben. Ist das der Fall, werden die Kosten nicht etwa auf beide Parteien aufgeteilt. Stattdessen muss der Vermieter die volle Provision übernehmen. 

Oft wird versucht, das Bestellerprinzip zu umgehen und die Provision durch Tricks dem Mieter zu übertragen. Das lohnt sich jedoch nicht. Hält sich der Makler nicht an das Bestellerprinzip, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. 

 

Übrigens: Bei Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht. Hier zahlt grundsätzlich der Mietsuchende. 

 

Höhe der Maklerprovision 

Wie hoch die Maklerprovision ist, ist abhängig davon, wer den Makler bestellt hat. In der Regel liegt sie bei etwa 1,5 bis 2 Kaltmieten plus Mehrwertsteuer. In Anzeigen wird als Preis daher meist 2,38 Kaltmieten angegeben (2 x Miete + 2 x 19% MwSt.). 

Für Mieter gilt: Die Maklerprovision darf nicht höher als zwei Monatsnettomieten sein. Liegt der Mietpreis mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, wird die rechtlich erlaubte Miete als Grundlage genommen. Bei Staffelmietverträgen gilt die Miete im ersten Jahr. 

Für Vermieter gilt: Das Gesetz gibt keine Höchstgrenze für die Maklercourtage vor. Du musst die Höhe der Provision also selbst aushandeln. Neben dem Honorar können auch Extrakosten anfallen, zum Beispiel für Besichtigungen oder das Erstellen des Exposés. Hier gilt es genau in den Vertrag zu schauen, wann die Extrakosten fällig werden: gemeinsam mit der Provision bei Vertragsabschluss oder gesondert und auch dann, wenn die Wohnung nicht erfolgreich vermittelt werden konnte. 

 

Maklerprovision beim Immobilienverkauf 

Für Kaufobjekte war lange Zeit nicht einheitlich geregelt, wer die Provision zu zahlen hat. Meistens musste sie der Käufer übernehmen, obwohl er selbst den Makler nicht beauftragt hat. Das hat sich seit dem 23. Dezember 2020 geändert. Seither muss die Maklerprovision zu gleichen Teilen auf Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden, sofern sie nicht vom Besteller allein getragen wird. 

Damit der Makler sein Honorar geltend machen kann, muss er mit beiden Parteien eine Provisionsvereinbarung treffen. Auch wenn der Verkäufer den Makler bestellt, muss der Käufer die Vereinbarung schriftlich bestätigen. Auch hier gilt, dass die Provision erst bei erfolgreichem Vertragsabschluss fällig wird. Der potenzielle Käufer kann also problemlos die Vereinbarung unterschreiben, selbst wenn kein Kauf zustande kommt. 

 

Höhe der Maklerprovision bei Verkauf 

Je nach Region lassen sich Immobilienmakler ihre Dienste unterschiedlich hoch bezahlen. Die Höhe der Provision liegt zwischen rund fünf und maximal 7,14 Prozent des Verkaufspreises. 

 

Maklerprovision von der Steuer absetzen 

Müssen Mieter Maklergebühren zahlen, dürfen sie diese von der Steuer absetzen, sofern sie beruflich bedingt umziehen müssen. 

Vermieter dürfen Maklergebühren als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Kaufst Du ein Objekt und vermietest Du es direkt danach, kannst Du die Provision zwar nicht steuerlich geltend machen, aber als Anschaffungsnebenkosten über die Zeit abschreiben. 

 

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