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Ladestationen für E-Autos: Neue Gesetzeslage für Vermieter?

Die Wende hin zur Elektromobilität wird weiter vorangetrieben. Der Bundesrat hat kürzlich einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die private Installation von Ladestationen erheblich erleichtern soll. Wie geht es weiter und wozu sind Vermieter verpflichtet? Wir haben alles Wissenswerte zusammengefasst.

Rechtslage Ladestationen: Gesetz noch auf dem Weg

Mit den vom Bundesrat im letzten Jahr genehmigten Änderungen am Miet- und Wohnungseigentumsrecht scheint eine neue Rechtslage für Ladestationen immer näher zu rücken. Noch ist das Gesetz aber nicht durch den Bundestag beschlossen, Vermieter und Wohnungseigentümer sollten aber weiterhin einen Blick auf die aktuelle Lage behalten. Der Vorschlag zur Änderung kam aus dem Justizministerium und ist Teil einer größer angelegten Maßnahmenoffensive, die die E-Mobilität in Deutschland fördern soll. Dabei geht es maßgeblich darum, die Hemmschwellen abzubauen, die von der Nutzung eines E-Fahrzeugs abhalten. Während Tankstellen für konventioneller Fahrzeuge zur Infrastruktur gehören, sind Ladestationen für E-Autos noch nicht flächendeckend verfügbar. Die Bundesregierung handelt unter dem Motto: Wer sein E-Auto nicht laden kann, wird sich keines kaufen. 

Viele Besitzer von E-Autos laden ihre Fahrzeuge aktuell durch herkömmliche Steckdosen, wobei sie längere Ladezeiten in Kauf nehmen. Für den Massenmarkt sind aber mehr Angebote notwendig, auch im privaten Umfeld. Aktuell gibt es Seitens der Vermieter und Wohnungseigentümer noch keine Regelungen, die zu einer Unterstützung bei Ladestationen aufrufen. Im Fall des Wohnungseigentumsrechts kann sogar die Eigentümerversammlung dem Einbau einer Ladestationen im Wege stehen. Mieter haben ebenfalls kein Anrecht auf eine Ladestation, wenn sie einen Stellplatz gemietet haben. 

Was müssen Vermieter zukünftig beachten?

Das neue Gesetz sieht vor, dass der Zugang zu Ladestationen gewährleistet sein muss. Dabei werden die Kosten dafür auf die Mieter bzw. die Partei umgelegt, die am meisten davon profitiert. Mehrkosten fallen für Vermieter also nicht direkt an, sondern können direkt auf die Mieter umgelegt werden. Fordert ein Mieter aber die Installation einer Ladestation ein, muss dieser Forderung umgehen nachgekommen werden. Eine Ablehnung der Erlaubnis für Ladestationen ist nicht rechtens,  es sei denn „(das) Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an der Nutzung einer Lademöglichkeit überwiegt“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Wichtig ist dabei, dass es sich um die Miete von Stellplätzen handelt. Hat ein Mieter keinen Stellplatz für ein Auto gemietet, entfällt die Pflicht einer Ladestation auf Anfrage entsprechend. 

Im Falle eines Mehrfamilienhauses wären mehrere Ladestationen notwendig, es sei denn die Mieter nutzen die Station gemeinsam. Da ein Auto in der Regel nicht täglich geladen werden muss, sind verschiedenen Nutzungsmodelle denkbar. Das Laden auf dem Parkplatz in Wohnungsnähe macht aber in der Regel am meisten Sinn. Weitere Modelle sind in Planung: Parkplätze im Arbeitsumfeld und öffentliche Parkplätze sollen ab 2020 auch mehr und mehr zu Ladestationen umgerüstet werden.

Der Einbau einer Ladestation ist nicht aufwendig

Als gängigste Lösung für das private Umfeld sind sogenannte Wallboxen auf dem Markt. Sie regulieren die Einspeisung des Stroms im Dialog mit dem E-Auto per Software. Eine Ladestation kostet zwischen 500€ und 2.500€, wobei die teuren Modelle Zusatzfunktionen haben, die nicht immer benötigt werden. Eine Steuerung per App und WiFi-Anschluss gehören nicht zur Grundausstattung, ihre Nutzung gehört eher in den Bereich der Extras. Hinzu kommen die Kosten einer Installation. Diese sollte unbedingt von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, der die Installationskosten abrechnet, aber auch für Service zur Verfügung steht und für die Funktionstüchtigkeit der Ladestation haftet. 

Zudem müssen die Leitungen im Haus überprüft werden, um sicherzugehen, dass sie der höheren Spannung standhalten. Gerade bei älteren Elektro-Installationen kann es zu Komplikationen kommen, die Leitung könnte überhitzen. Die Box selbst nimmt nicht viel Raum ein und lässt sich einfach an einer Wand installieren. Der Aufwand ist damit überschaubar, die Kosten ebenfalls. Alternativen zu den Wallboxen gibt es für den privaten Nutzen auf dem Markt keine. 

Die Wende hin zur E-Mobilität noch in dieser Dekade

Sicherlich werden nicht alle Mieter, die einen Stellplatz haben, plötzlich auf E-Autos umstellen. Aktuell gibt es laut Angaben der Bundesregierung 220.000 zugelassene Elektroautos, bis 2030 sollen es 10 Millionen sein. Auch wenn die Wende in der Mobilität ein Thema der kommenden Dekade sein wird, sollten Vermieter sich nicht um die neue Gesetzeslage sorgen. Da die Kosten auf die Mieter umgelegt werden und Wallboxen relativ simpel zu installieren sind, kommen keine größeren Mehraufwand auf Eigentümer und Vermieter zu. Mehr noch, sie können so einen Beitrag zu einer grüneren Zukunft leisten. Je niedrigschwelliger der Zugang zu E-Autos, desto höher ihre Attraktivität – so sieht es der Gesetzgeber und bemüht sich entsprechende Bedingungen zu schaffen. 

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