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5 Tipps, um Deine Immobilie winterfest zu machen

Jetzt im Herbst solltest Du Deine Immobilie winterfest machen. Dadurch verhinderst Du wertmindernde Schäden. Wir haben Dir eine Checkliste zusammengestellt, welche Maßnahmen Du jetzt in Angriff nehmen solltest.

In Kürze

  • Die Immobilie sollte noch vor Wintereinbruch winterfest gemacht werden.
  • Im Innenbereich steht die Prüfung und Entlüftung der Heizungsanlage ganz oben auf der Agenda.
  • Im Außenbereich sollten Dach, Fassade und Regenrinne auf Beschädigungen überprüft werden.
  • Die Beleuchtung auf dem Grundstück sollte ordnungsgemäß funktionieren. Damit erhöht sich die Sicherheit der Mieter und Einbrecher können abgeschreckt werden.
  • Stelle frühzeitig sämtliche Materialien zum Laub- und Schneeräumen bereit. Auch einen eventuell vorhandenen Garten musst Du vor gefrierendem Wasser schützen.

Punkt 1: Die Heizung

Ab Oktober beginnt die Heizperiode und mit ihr die Pflicht zur Prüfung der Heizungsanlage. Generell solltest Du einmal pro Jahr – idealerweise im Herbst – diese Wartung durchführen lassen. Dadurch werden ein reibungsloses Funktionieren und ein winterfestes Haus sichergestellt. Oftmals werden Heizkörper in den Wohnungen nicht warm genug. Hier hilft meist ein Entlüften der Anlage. Die jährliche Wartung solltest Du von einer Fachperson durchführen lassen.

Tipp

Tipp

Lass Deinen Mietern Tipps zukommen, wie sie die Heizleistung optimieren und Energie sparen können. Oftmals reicht bereits eine Reinigung der Heizkörper, damit sie ihre volle Leistung entfalten. Auch ein regelmäßiges Lüften und das Einstellen der optimalen Raumtemperatur können helfen, das Raumklima zu verbessern.

Du als Vermieter musst sicherstellen, dass die Heizungen ab Beginn der Heizperiode ordnungsgemäß funktionieren. Deine Mieter hingegen sind nicht zum Heizen verpflichtet. Die Raumtemperatur sollte aber nicht zu niedrig sein, da es sonst zu einer Schimmelbildung kommen kann.

 

Punkt 2: Die Außenwände

Beschädigungen und Risse in den Außenwänden lassen Feuchtigkeit in das Haus eindringen. Daher solltest Du vor Wintereinbruch die Wände auf Schäden überprüfen. Ebenso sind Balkone, Fenster und Türen als Übergänge zur Fassade anfällig für undichte Fugen und Risse. Auch hier solltest Du genau hinsehen. Ebenso kannst Du Deine Mieter auf eine selbstständige Prüfung ihrer Fenster und Türen hinweisen.

Kleinere Schäden können in der Regel problemlos selbst behoben werden. Bei größeren Beschädigungen nimm besser professionelle Hilfe in Anspruch, um die Immobilie winterfest zu machen.

Punkt 3: Das Dach

Die Stürme nehmen zu und mit ihnen auch die Beanspruchung der Dächer. Checke daher auch hier, ob das Dach undichte Stellen aufweist, ob die Fallrohre frei sind und die Regenrinne intakt und sauber. Wenn Deine Immobilie einen unausgebauten Dachboden hat, kannst Du bei einem starken Regen einfach hinaufgehen und überprüfen, ob irgendwo Wasser eindringt.

Tipp

Tipp

Sieh Dir den Bereich um den Schornstein genauer an und checke, ob die Abdichtungen noch fest genug sitzen.

Bei ausgebauten Dachböden kannst Du einfach die Fenster öffnen und Dir die Dachziegel genauer ansehen. Solltest Du Schäden entdecken, beauftrage einen Dachdecker, welcher schnellstmöglich die Reparatur vornimmt.

Laub sammelt sich in der Dachrinne und verstopft diese. Dadurch kann das Regenwasser nicht mehr abfließen und es kommt zu einem Überlaufen der Rinne. Die Reinigung ist in der Regel selbst durchführbar, sofern das Dach leicht über eine Leiter zu erreichen ist!

Schäden an der Regenrinne lassen Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringen. Dies kann zu kostspieligen Schäden führen. Daher solltest du nach der Reinigung nach Beschädigungen Ausschau halten. Kleinere Schäden lassen sich oftmals mit speziellem Klebeband beheben. Bei größeren Lecks sollte das betroffene Teil ausgetauscht werden. Lass hier die Fallrohre nicht unbeachtet. Auch hier können sich bei starken Regen Risse und Löcher bilden.

Punkt 4: Die Außenbeleuchtung

In der dunklen Jahreszeit solltest Du darauf achten, dass die Außenbeleuchtung funktioniert. Die folgenden Punkte helfen Dir dabei:

  • Ist das Grundstück gut ausgeleuchtet? Achte hier insbesondere auf Gehwege, Treppen, Auffahrten, Garagen sowie die Haustür und die Hausnummer.
  • Funktionieren sämtliche Lampen? Dadurch wird das Verletzungsrisiko gesenkt.
  • Sind die Bewegungsmelder intakt? Hierdurch können Einbrecher abgeschreckt werden.

Punkt 5: Der Garten

Achtung

Achtung

Du als Vermieter stehst in der Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sobald die Gehwege von Eis und Schnee bedeckt sind, musst Du sicherstellen, dass diese schnell geräumt werden.
Wenn Du einen Garten hast, der zur Immobilie gehört, musst Du auch diesen winterfest machen. Leere sämtliche Außenhähne und Rohre im Außenbereich, damit diese bei niedrigen Temperaturen nicht platzen. Verriegele zudem die Wasserleitung durch ein Absperrventil, damit sich kein neues Wasser in der Leitung sammelt. Regentonnen und andere Behälter solltest Du ebenfalls leeren. Kontrolliere außerdem die Abläufe im Boden, dass sich dort kein Wasser anstaut.

Das Schneeräumen darfst Du vertraglich auf Deine Mieter übertragen. Dies musst Du vertraglich festhalten und dann Streumaterial und Schaufeln zur Verfügung stellen. Ebenso kannst Du dies als Vermieter selbst übernehmen oder an einen Hausmeister übertragen. So oder so bist Du für die Bereitstellung von Besen, Schaufeln und Streumitteln verantwortlich. Bevor der Schnee fällt, muss auch das Laub von den Gehwegen entfernt werden. Besonders bei Nässen herrscht sonst erhöhte Sturzgefahr.