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Gesetzesnovelle soll die Sanierung von Mehrfamilienhäusern erleichtern

Bereits am Dienstag haben sich Union und SPD auf eine Gesetzesnovelle für Wohneigentum geeinigt, um Sanierungen, Umbauten oder den Einbau von Elektroladesäulen erleichtern.

Kompromiss bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetz

Die große Koalition hat sich geeinigt: künftig sollen die Rechte von Wohnungseigentümern  gestärkt und Modernisierungen erleichtert werden. In Zukunft könne etwa „ein einzelner Wohnungseigentümer den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz oder einen Glasfaseranschluss von anderen Eigentümern verlangen, wenn er die Kosten dafür selbst trägt“, hieß es aus Kreisen der Koalitionsfraktionen. Auf diese Art sollen Investitionen ermöglicht werden, „ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden“. 

Anpassung geforderter Stimmmehrheiten

„Wir machen Wohnungseigentümergemeinschaften handlungsfähiger und ermöglichen Investitionen“, sagte der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak – derzeit hinken Wohnungseigentümergemeinschaften bei der energetischen Sanierung anderen Immobilienarten hinterher. Konkret bedeutet das, es bedarf es künftig keiner Mehrheit der Eigentümer mehr, um Modernisierungen wie beispielsweise den Einbau eines Fahrstuhls zu beschließen. Und nur wer für die Modernisierung stimmt, muss auch für die Baumaßnahmen zahlen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn eine Zweidrittelmehrheit der Wohnungseigentümer zustimmen, die zugleich mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile umfasst. In diesem Falle werden entsprechend des Gesetzesentwurfs alle Eigentümer zur Zahlung für eine Modernisierung verpflichtet. Die entstehenden Kosten müssen dann jedoch im Verhältnis zur Sanierungsmaßnahme stehen.

Änderungen auch für Hausverwaltungen

Wer künftig als Hausverwalter in Erscheinung treten möchte, muss eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ablegen und eine entsprechende Zertifizierung vorweisen. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten auf die Nachweisbarkeit der fachlichen Kompetenz künftig einen Rechtsanspruch. Auf diese Art soll die Qualität der Wohneigentumsverwaltung deutlich gesteigert werden.

In der laufenden Verwaltung soll künftig nur noch die Beauftragung von Kleinreparaturen  möglich sein. Über teure und bedeutsame Angelegenheiten wie Sanierungen und Modernisierungen sollten die Eigentümer selbst entscheiden. Auch die Aufhebung eines Verwaltervertrages soll erleichtert werden. 

Das Gesetz soll noch im November 2020 in Kraft treten, zuvor muss allerdings noch der Bundestag zustimmen.